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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Familiennachzug -Studentenehepaar? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1247876658 Beitrag begonnen von cmyk am 18.07.2009 um 02:24:17 |
Titel: Familiennachzug -Studentenehepaar? Beitrag von cmyk am 18.07.2009 um 02:24:17
Hallo!
Habe dieses alte Thema entdeckt und mit weit geöffneten Augen hier gelesen :D Kurz zu mir:
zu meiner Freundin:
Unser Ziel ist natürlich, dass wir zusammen leben, in Deutschland. Geht das wirklich so einfach: heiraten, nach Deutschland kommen und EU-Freizügigkeitsbescheinigung abholen??? Wo sollen wir am besten heiraten? Was müssen wir beachten, damit die Heirat in D anerkannt wird? Als Heiratsland stehen zur Auswahl Bulgarien, Russland, Deutschland (mit Touristenvisum...) oder auch Kroatien (visumsfrei für beide). Wird in unserem Fall §4 FreizügG greifen? Was sind bei einem Studentenpaar in diesem Sinne "ausreichende Existenzmittel"? Im FreizügG habe ich auf Anhieb keine weitere Einschränkungen gesehen. Mit der Freizügigkeitsbescheinigung wird sie dann in D studieren und arbeiten können, oder? Läuft alles nach dem FreizügG ab? Familienzusammenführung fällt aus? Wenn wir geheiratet haben, mit welchem Visum soll meine Frau einreisen? Um die zukünftige Familienzusammenführung zu erleichtern wollte ich mich einbürgern. Das wäre aber ein großer Fehler, denn nach dem FreizügG haben wir viel bessere Karten, stimmt? Danke! Sind viele Fragen auf einmal... ::) |
Titel: Re: Familiennachzug -Studentenehepaar? Beitrag von fons am 18.07.2009 um 02:41:36 cmyk schrieb am 18.07.2009 um 02:24:17:
leider.. das macht kein Sinn. Jeder Fall ist anders. Daher findet sich das nun hier. |
Titel: Re: Familiennachzug -Studentenehepaar? Beitrag von Mustermann am 18.07.2009 um 19:33:58 cmyk schrieb am 18.07.2009 um 02:24:17:
Ja. Am besten heiratet ihr in Russland oder Bulgarien. Wohl Russland, weil sie momentan dort ist und somit kein Heiratsvisum für Bulgarien bräuchte (dort wäre sie auch nach der Heirat nicht auf Anhieb freizügigkeitsberechtigt). Dann geht sie zur deutschen Botschaft und beantragt ein Schengenvisum. Einige Fragen auf dem Formular sind mit einem * markiert. Diese muss sie als Ehegatte eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers nicht beantworten. Das Visum ist gratis. Sie braucht eure Heiratsurkunde und deine Bescheinigung des Daueraufenthalts. Dann reist sie ein, meldet sich an, geht zur ABH und beantragt eine Aufenthaltskarte als Ehegatte eines freizügigkeitsberechtigen Unionsbürgers. Gemäß dem Europarecht ist es nicht nötig, mit einem spezifischen bzw. dem richtigen Visum einzureisen. Deshalb reicht eben ein Schengenvisum. Ihr müsst nachweisen, dass genug finanzielle Mittel vorliegen. Sollten eure Einnahmen weniger sein als Hartz4 für ein Ehepaar, dann müsst ihr zeigen, dass ihr in der Tat vom vorhandenen Geld leben könnt. Sie darf sofort arbeiten und/oder selbst studieren, aber erst wenn sie die Bescheinigung hat, dass sie den Antrag gestellt hat, kann sie dies nachweisen. (Die Aufenthaltskarte ist innerhalb von sechs Monaten auszustellen.) cmyk schrieb am 18.07.2009 um 02:24:17:
Suche im Forum und Google nach "Inländerdiskriminierung". Es kann stimmen, stimmt aber nicht ausnahsmlos, es kommt auf die Situation an. Wenn du Deutscher wärest, müsste sie den A1-Deutschtest vor Antragstellung machen und sie müsste das richtige FZF-Visum im Ausland beantragen, es ginge nicht mit einem Schengenvisum. Aber die Sicherstellung des LU würde keine Rolle spielen. Ferner, wenn du Deutscher wärest, würde sie nach drei Jahren eine NE beantragen können. Nach europäischem Recht bekommt sie das Daueruafenthaltsrecht automatisch, aber erst nach fünf Jahren. |
Titel: Re: Familiennachzug -Studentenehepaar? Beitrag von tapir am 18.07.2009 um 20:26:46 Mutly schrieb am 18.07.2009 um 19:33:58:
M.E. nein, da cmyk ja sehr wohl erwersbtätig ist. Sobald eine Erwerbstätigkeit gegeben ist, die nicht völlig untergeordnet und unwesentlich ist, ist auch egal, ob man von dem Geld überhaupt über die Runden kommt. |
Titel: Re: Familiennachzug -Studentenehepaar? Beitrag von Mustermann am 18.07.2009 um 20:33:34
Stimmt, Cmyk ist (auch) Arbeitnehmer.
tapir schrieb am 18.07.2009 um 20:26:46:
M.W. ist i.d.R. bei Arbeit von weniger als 10 Stunden pro Woche von untergeordneter Arbeit auszugehen? Das heißt, wer mehr als 10 Stunden pro Woche arbeitet, gilt i.S. des EU-Rechts als Arbeitnehmer? |
Titel: Re: Familiennachzug -Studentenehepaar? Beitrag von cmyk am 19.07.2009 um 23:18:01
Das mit den "ausreichenden Existenzmittel" riecht sehr stark nach Ermessensentscheidung :o Würden wir gerne vermeiden...
Besser wäre es, wenn ich als erwerbstätig gelte. Folgendes ist aus den AVV des BMI Stand 13.10.2008 (übrigens, können die Bundesländer abweichende Vorschriften haben? Baden-Wü?): Zitat:
Ich verdiene momentan 399 Euro (12 Stunden/Woche) (machen viele Hiwis so). Ich könnte auf 401 gehen und dann bin ich auf der sicheren Seite? Bald werde ich aber ein Praktikum anfangen bei einem Unternehmen. Ich glaube für Praktikum bekommt man Vergütung, kein Gehalt... Würde das auch zählen? Was passiert aber, wenn ich plötzlich oder zwischenzeitlich keine 400 Euro verdiene? Fallen wir sofort in §4, auch wenn meine Frau dann schon hier ist? Auf dem ersten Blick hat man mit §3 auch eine Chance Bafög zu bekommen. Im Gesetz steht: Zitat:
Das würde nach §4 schon definitiv nicht gehen, oder? Beim Schengen-Visum habe ich ein Paar Bedenken. Dort muss man Reisezweck angeben. Wenn man "Besuch von Familienangehörigen oder Freunden" angibt, begeht man nicht die Gefahr des Visumsmissbrauchs? Die Botschaft könnte sagen "Wenn Sie zu Ihrem Ehemann wollen, brauchen Sie ein Visum zur FZF" und dann fängt der Quatsch mit der Scheinehe usw... In einem anderen Thema habe ich gelesen, dass die ABH eine gemeinsame Wohnung mit mind. 24m^2 gefordert hat. Dürfen die das, solange der Vermieter nichts gegen eine Doppelbelegung hat? Nun ist mir auch ein Gedankenexperiment eingefallen :) Was passiert, wenn meine Frau nach dem FreizügG eine Freizügigkeitsbescheinigung bekommt und ich mich wenig später einbürgern lasse (doppelte Staatsbürgerschaft)? (ist aber momentan nicht sehr wichtig...) |
Titel: Re: Familiennachzug -Studentenehepaar? Beitrag von Mustermann am 20.07.2009 um 13:33:43 Zitat:
Diese Einschränkung ist im europäischen Recht nicht vorgesehen. Bis zu einer eventuellen Klärung durch den EuGH könnte man darüber diskutieren, ob sie mit dem Europarecht vereinbar ist. Auf jeden Fall wird die Klärung durch den EuGH nicht "evetuell" irgendwann stattfinden, sondern wohl eher "wahrscheinlich". Warte zu der Frage aber auf Tapir... cmyk schrieb am 19.07.2009 um 23:18:01:
Gibt sie Heiraten und Zusammenleben als Reiseziel an, so wirst du (oder sonst jemand) eine AE abgeben müssen für die Zeit zwischen ihrer Einreise und eurer Heirat, denn die Personenfreizügigkeit gilt erst, wenn ihr verheiratet seid. Aber das, oder dass der Antragsteller selbst genug Mittel hat, ist für ein Schengenvisum eh normal. Es ist aber möglich, dies nicht anzugeben. Das funktioniert solange ihr während der Gültigkeit des Visums heiratet, denn nach europäischem Recht kommt es nicht darauf an, mit welchem Visum die Person einreist oder eigentlich ob sie überhaupt legal einreist. Ihr müsstet halt sicherstellen, dass die Heirat während das Visum gültig ist stattfinden kann. Siehe EuGH Metock und EuGH Sahin und dieses Thema. cmyk schrieb am 19.07.2009 um 23:18:01:
Nein. Im europäischen Recht gibt es keine Vorschriften über Wohnraum. cmyk schrieb am 19.07.2009 um 23:18:01:
Geht nicht. Siehe hier und hier Sofern du die deutsche Staatsangehörigkeit bekommst, kann deine Frau keine Aufenthaltskarte gemäß dem europäischen Recht bekommen. Es mag aber sein, dass sie eine schon erteilte Aufenthaltskarte behalten kann. das scheint noch nicht abschließend geklärt zu sein. Sonst müsste sie eine AE als Ehegatte eines Deutschen beantragen. |
Titel: Re: Familiennachzug -Studentenehepaar? Beitrag von cmyk am 23.07.2009 um 23:48:00
Hallo wieder :)
Hier 2 Zitate von tapir: Zitat:
Zitat:
Könntest du vielleicht angeben wie du das begründen würdest? Ich habe mittlerweile eine Antwort von diesem Signpost Service der Europ. Kommission bekommen: Zitat:
Schon den ersten Satz hier finde ich aber nicht ganz korrekt... Ich habe nie bei der ABH angegeben, dass ich studiere, finazielle Nachweise schon gar nicht. |
Titel: Re: Familiennachzug -Studentenehepaar? Beitrag von sigi-n am 24.07.2009 um 08:33:40 cmyk schrieb am 23.07.2009 um 23:48:00:
Die Antwort ist schon korrekt, deine Fragestellung ist nicht korrekt gewesen. Du hälst dich hier als Erwerbstätiger auf und studierst nebenher (s. Tapir). Kein Studentenstatus da keine Angabe des Studiums bei der ABH |
Titel: Re: Familiennachzug -Studentenehepaar? Beitrag von cmyk am 28.07.2009 um 22:09:39
aus http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1235156420/9#9 :
Zitat:
Ich habe eben meine Arbeitsberechtigung EU abgeholt. Heisst das, dass meine Frau auch eine Arbeitsberechtigung bekommt? Bei Familienangehörigen kann die Ausstellung der Aufenthaltskarte laut FreizügG bis zu 6 Monaten dauern. Hat man während dieser Zeit auch das Recht zu arbeiten? Wenn ja, aus welchem Gesetzt ergibt sich dieses? Danke :) |
Titel: Re: Familiennachzug -Studentenehepaar? Beitrag von Mustermann am 28.07.2009 um 22:19:57
Siehe §2 FreizügG
Zitat:
Und §5(2) Zitat:
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Titel: Verwaltungsvorschriften zum FreizügG/EU für Hessen Beitrag von Daddy am 02.08.2009 um 00:24:54
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Titel: Re: Familiennachzug -Studentenehepaar? Beitrag von Mikael321 am 02.08.2009 um 10:54:35 cmyk schrieb am 28.07.2009 um 22:09:39:
Michael |
Titel: Re: Familiennachzug -Studentenehepaar? Beitrag von C_Devil am 02.08.2009 um 11:17:24 cmyk schrieb am 28.07.2009 um 22:09:39:
Ja, vorausgesetzt, ihr seid jetzt verheiratet, cmyk schrieb am 18.07.2009 um 02:24:17:
Mit folgenden Unterlagen beantragt ihr bei der Agentur für Arbeit die Arbeitsberechtigung für deine Frau:
Gruß C_Devil |
Titel: Re: Familiennachzug -Studentenehepaar? Beitrag von cmyk am 12.08.2009 um 23:10:53
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten! :)
Die Sache mit der Arbeitsberechtigung wurde auch in unserer Arbeitsagentur genauso bestätigt, wie von C_Devil geschrieben. Sie würden sie sogar ohne Antrag sofort ausstellen. Nun haben wir einen Plan für die Heirat zusammengestellt und es gibt ein Paar Punkte, wo wir uns auf kompetente Meinungen freuen würden :) Die VwV zum FreizügG sind jetzt beim Bundesrat und können frühestens am 18.09.2009 angenommen werden (siehe hier). Es gibt dort ein Absatz auf den wir uns bei Problemen berufen möchten (Die Frage, ob ich erwerbstätig oder Student, oder beides bin, erscheint mir trotz allem nicht ganz eindeutig). Zitat:
Hier ein Problem: Wenn wir uns jetzt darauf berufen möchten, kann dann die ABH auch verlangen, dass wir auch die für Deutsche obligatorische FZF über der Botschaft nachholen? Wir denken sehr stark an Dänemark. Wir hoffen Falschangaben im Visumsantrag folgendermaßen zu umgehen. Meine Freundin macht ein touristisches Schengen-Visum für 10-14 Tagen für Polen, wo wir uns auch mind. 1 Tag aufhalten werden. In Polen wird sie also wirklich Touristin sein. Als wir heiraten, ist sie in Dänemark sofort freizügigkeitsberechtigt? Erlischt dann das Schengen-Visum und sind wir nicht mehr am Tourismus gebunden? Wenn wir in Deutschland einreisen, reist sie dort als Touristin oder als meine Frau ein? (Übrigens: sie wird vorher mind. einmal das Bundesgebiet als Touristin/Reisende betreten, um in Dänemark zu gelangen) Oder ist sie freizügigkeitsberechtigt erst wenn das deutsche Standesamt bzw. ABH die Heiratsurkunde anerkennt? Und eine Frage bzgl. der dänischen Heiratsurkunde. Ich habe in den FAQ gelesen, dass das deutsche Standesamt eine Apostille trotz Abkommen durchaus verlangen kann. Hier ist wieder wichtig, wann die Freizügigkeit eintritt, denn meine Freundin wird mit ihrem 14-tägigen Visum keine Zeit haben, um die Legalisation in Dänemark abzuwarten. In den VAH des Baden-Württembergischen Innenministerium findet sich zu § 3 FreizügG folgendes: Zitat:
Diese Überlegungen hier machen mir ein bisschen Sorge, denn wir werden in einem Studentenwohnheim wohnen. Was passiert eigentlich mit diesen VAH, wenn die VwV in Kraft treten. Was passiert, wenn die VwV noch nicht in Kraft getreten sind, als wir zur ABH gehen? Vielen Dank fürs Mitlesen :) |
Titel: Re: Familiennachzug -Studentenehepaar? Beitrag von C_Devil am 12.08.2009 um 23:22:01 cmyk schrieb am 12.08.2009 um 23:10:53:
Na ja, das liegt wohl eher daran, dass Antrag und Arbeitsberechtigung-EU ein Dokument sind ;) |
Titel: Re: Familiennachzug -Studentenehepaar? Beitrag von cmyk am 23.11.2009 um 19:59:17
Hallo!
Wir haben heute ein echtes Problem bekommen! Kurz der aktuelle Stand: Wir haben in Dänemark geheiratet und seit Mitte Oktober sind wir in Deutschland angemeldet und meine Frau hat sofort einen "Antrag auf AE" gestellt (der eigentlich zu einer Aufenthlatskarte für Fmilienangehörige von Unionsbürgern führen soll...). 5 Wochen hat die ABH auf unseren Akten aus dem alten Wohnort gewartet und jetzt gibt es aktuelle Entwicklungen:
Hieraus ergibt sich die Frage: Muss beim Familiennachzug zu einem daueraufenthaltsberechtigten Unionsbürger der Lebensunterhalt gesichert sein? Laut ABH: Ja. In den AVwV zum FreizügG (4a.0.2) steht: Zitat:
Das haben wir schon den Mitarbeitern in der ABH gezeigt. Sie haben es über 5 Minuten gelesen, sagten aber gar nichts dazu! Auch noch sehr wichtig für uns: Kann meine Frau mit dieser FB von Russland aus wieder einreisen? Wir überlegen momentan uns an einen Anwalt zu wenden. Wie findet man einen guten Anwalt? Herzlichen Dank!!! |
Titel: Re: Familiennachzug -Studentenehepaar? Beitrag von steini007 am 23.11.2009 um 21:13:15 cmyk schrieb am 23.11.2009 um 19:59:17:
Zu dem bisherigen Erlebnis will ich dich ja nicht noch zusätzlich schocken, aber die erhaltene FB nach § 81 Abs. 3 berechtigt nicht einmal in ein anderes Schengen Land zu reisen, geschweige denn es als Transitland zu benutzen. Deine Frau würde sich mehrfach Probleme einhandeln, wenn sie die Grenze der BRD verläßt. Neben der illegalen Einreise ins Nachbarland wäre ihre Rückreise eine illegal Einreise nach Deutschland. Wenn deine Frau mit einem Schengen Visum in Dänemark geheiratet hat, dann müßte sie eine FB § 81 Abs. 4 erhalten. Diese wäre Schengen fähig und würde auch die Aus- und Einreise nach und von Rußland erlauben. |
Titel: Re: Familiennachzug -Studentenehepaar? Beitrag von cmyk am 23.11.2009 um 21:43:26 steini007 schrieb am 23.11.2009 um 21:13:15:
Ja, das hätte ich eigentlich erwartet. War wohl eine Fehlinformation von der ABH. 81.5.3 AVwV zum AufenthG: Zitat:
steini007 schrieb am 23.11.2009 um 21:13:15:
Ja, sie hatte ein polnisches Schengen-Visum, das noch gültig war als wir das erste mal zur ABH gingen. zwei Fragen:
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Titel: Re: Familiennachzug -Studentenehepaar? Beitrag von Daddy am 23.11.2009 um 21:52:44 cmyk schrieb am 23.11.2009 um 21:43:26:
Ja... cmyk schrieb am 23.11.2009 um 21:43:26:
Ja... cmyk schrieb am 23.11.2009 um 21:43:26:
Ich bin verwundert, dass sie überhaupt eine FB nach 81.3 und nicht nach 81.4 bekommen hat. Ihr solltet mal nachfragen, warum eine 81.3 erteilt wurde. 81.3 sind FB, die an Personen erteilt werden, die sich grds. visumsfrei in D aufhalten dürfen, 81.4 für solche, die im Besitz eines gültigen AT (also auch Visums) sind. Daddy |
Titel: Re: Familiennachzug -Studentenehepaar? Beitrag von cmyk am 24.11.2009 um 08:21:01 Daddy schrieb am 23.11.2009 um 21:52:44:
Was sollen wir sagen, wenn die ABH behauptet, dass das polnische Schengen-Visum kein AT für Deutschland im Sinne von § 81 Abs. 4 ist? Wenn die einmal den Absatz 3 gewählt haben, würde ich so eine Aussage erwarten... Danke! |
Titel: Re: Familiennachzug -Studentenehepaar? Beitrag von Daddy am 24.11.2009 um 10:17:00 cmyk schrieb am 24.11.2009 um 08:21:01:
Nun ja... nicht jede Wahl muss immer die richtige sein... cmyk schrieb am 24.11.2009 um 08:21:01:
Nun ja... § 3 iVm § 6 AufenthG sieht ein Schengenvisum als AT iSd AufenthG, eine Einschränkung, dass es von Deutschland ausgestellt werden muss, finde ich nicht. Wenn ich dann 81.3 lese... Zitat:
Satz 2 bezieht sich auf Satz 1 und betrifft somit den gleichen Personenkreis. Stellt sich nun die Frage, wie sich eine Russin rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten kann, ohne einen AT zu besitzen? Daddy |
Titel: Re: Familiennachzug -Studentenehepaar? Beitrag von tapir am 24.11.2009 um 17:24:44 Daddy schrieb am 23.11.2009 um 21:52:44:
Na ja .... nicht wenn der die Fiktionswirkung begründende Antrag zwischenzeitlich abgelehnt wurde und diese Tatsache dem kontrollierenden Beamten bekannt ist oder wird. cmyk schrieb am 23.11.2009 um 19:59:17:
Nein. Die Ausführungen in der VwV sind korrekt und für die Behörde verbindlich. cmyk schrieb am 23.11.2009 um 19:59:17:
Nein. cmyk schrieb am 23.11.2009 um 21:43:26:
Einen entsprechenden Antrag stellen und ausdrücklich die FB nach Abs. 4 verlangen. Wenn der Antrag abgelehnt oder "ignoriert" wird, kann die Behörde im Wege eines Eilverfahrens durch das Verwaltungsgericht verpflichtet werden, eine FB nach § 81 Abs. 4 zu erteilen. ABER: Wenn eine Aufenthaltskarte erstrebt wird, ist ja eigentlich ein Anspruch nicht gegeben. Wieso wird keine Bescheinigung über die Beantragung der Aufenthaltskarte erteilt? Daddy schrieb am 24.11.2009 um 10:17:00:
Wenn sie nicht gerade Diplomatin, ziviles Gefolge von Stationierungsstreitkräften, Seemann oder eben abgeleitet freizügigkeitsberechtigte Ehefrau eines Unionsbürgers ist, ist das nicht (legal) vorstellbar. Möglicherweise möchte die ABH sich doch noch die Möglichkeit offen halten, nach FreizügG/EU eine Aufenthaltskarte zu erteilen und kam daher auf den Abs. 3. Dann sollte aber hier nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz (§ 11 Abs. 1 Satz 5 FreizügG/EU) dennoch nach Abs. 4 erteilt werden. |
Titel: Re: Familiennachzug -Studentenehepaar? Beitrag von cmyk am 24.11.2009 um 18:55:46
Vielen Dank!
tapir schrieb am 24.11.2009 um 17:24:44:
Kann sie mit dieser Bescheinigung nach Russland reisen und wieder einreisen? Ich habe eine Vermutung warum die ABH diese Bescheinigung nicht ausstellt. § 5 (2) FreizügG: Zitat:
Die halten daran fest, dass ich durch einen festen langfristigen Arbeitsvertrag unseren Lebensunterhalt sichern muss. Das ist eben eine erforderliche Angabe, die wir nicht gemacht haben... tapir schrieb am 24.11.2009 um 17:24:44:
Wie können wir das durchsetzen? Durch das Verwaltungsgericht? Wie? |
Titel: Re: Familiennachzug -Studentenehepaar? Beitrag von steini007 am 25.11.2009 um 00:17:47 cmyk schrieb am 24.11.2009 um 18:55:46:
Die reine Bescheinigung bringt gar nichts. Sie sagt nur aus, dass die Aufenthaltskarte beantragt wurde. Ob sie ausgestellt wird, ist wieder eine ganz andere Sache. Ohne Aufenthaltskarte könnte deine Frau nur mit dir gemeinsam reisen, nicht alleine. cmyk schrieb am 24.11.2009 um 18:55:46:
Es müßte Klage beim VG erhoben werden. |
Titel: Re: Familiennachzug -Studentenehepaar? Beitrag von tapir am 25.11.2009 um 21:24:27 cmyk schrieb am 24.11.2009 um 18:55:46:
Nein. cmyk schrieb am 24.11.2009 um 18:55:46:
Nun ja ... ggfs. muss vorher auch ein Widerspruchsverfahren durchlaufen werden... kommt aufs Bundesland an. Vielleicht lenkt die Behörde auch vorher ein. Leider bringt es erfahrungsgemäß bei einem bestimmten Typ Sachbearbeiter nichts, bei der Vorsprache rechtlich korrekt zu argumentieren und auf autoritative Texte hinzuweisen. Dann fühlt sich die Dame oder der Herr auf den Schlips getreten und steigert seine/ihre Borniertheit nur. Es wäre vielleicht mal gut, sich mit einem Schreiben an den Behördenleiter zu wenden und dabei entsprechend zu argumentieren (VwV). |
Titel: Re: Familiennachzug -Studentenehepaar? Beitrag von cmyk am 03.12.2009 um 08:30:13
Gute Nachricht: Meine Frau hat die Aufenthaltserlaubnis-EU für Familienangehörige von Unionsbürgern mit Gültigkeit 5 Jahren doch erhalten 8-)
Gekostet hat es uns 1,5 Monate Wartezeit (ohne Arbeitsgenehmigung), 11 Besuche bei der ABH, unzählige Stunden an Recherchen und insgesamt ca. 70 Euro für Sachen, die eigentlich unnötig waren (Fiktionsbescheinigung, Antragsbestätigung, Apostille ...). Letzte Woche wollten wir einen letzten Versuch unternehmen mit den Mitarbeitern der ABH zu sprechen bevor wir die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde schreiben und zum Anwalt gehen. Unsere Sachbearbeiter haben wir persönlich nicht erreicht, aber gestern holten wir das Dokument ab! Dabei hatte sich an Unterlagen nichts geändert. Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich an allen im Forum bedanken :) Ohne den Tipps aus dem Forum hätten wir es nie geschafft, zumal der aller erste Besuch bei der ABH mit der Aussage endete, dass meine Frau ein deutsches Eheschließungsvisum bräuchte, um in Dänemark zu heiraten... :D |
Titel: Re: Familiennachzug -Studentenehepaar? Beitrag von erne am 05.12.2009 um 23:16:57 tapir schrieb am 24.11.2009 um 17:24:44:
meine Frau hatte vor der AE eine FB §81 Abs 4, eingereist mit Visum zur Eheschließung. Mit dieser FB waren wir von D aus im Urlaub (ausserhalb Europas) und danach war sie damit auch wieder in ihrem Heimatland (UA); sie konnte jeweils ohne Probleme einreisen. Wir haben uns 3 mal vor dem Urlaub bei der Grenzschutzpolizei erkundigt (sicher ist sicher, vor dem Kauf der Tickets, nach dem Kauf der Tickets, vor(beim) dem Passieren der Abgrenzung am flughafen) und die Antwort war "kein Problem". Die ABH hat erst negativ geantwortet, doch beim Nachhacken auch erklärt, dass es geht. Und meine Frau hatte keinerlei Probleme, mit der FB wieder einzureisen. |
Titel: Re: Familiennachzug -Studentenehepaar? Beitrag von cmyk am 05.12.2009 um 23:44:31 erne schrieb am 05.12.2009 um 23:16:57:
Ja, mit FB nach Absatz 4 ist auch alles in Ordnung (siehe 81.5.3 AVwV). Aber nicht mit einer nach Absatz 3. Ich bin echt sauer, wie mit uns umgegangen wurde: In der ABH hatte man uns gesagt, dass die FB (Absatz 3) zum Reisen innerhalb des Schengen-Raums berechtigt (das stimmt nicht). Für ausserhalb im Allgemeinen nicht, aber die Bundespolzei am Flughafen könne uns Auskunft geben. Also haben wir dort angerufen. Der Mensch am Telefon hat gefragt welches Kreuz angekreuzt ist (also Absatz 3) und meinte zu meiner Verwunderung, dass es kein Problem ist, also es ist erlaubt und wir sollen uns keine Sorgen machen (auch das stimmt nicht). Toll, nicht? Später wären wir selber schuld, wenn ein anderer Grenzbeamte mehr Ahnung hatte und meine Frau zurück in die Heimat geschickt hätte... Später haben wir bei der Bundespolizei auch schriftlich nachgefragt. Dann kam schon die korrekte Antwort. Aber muss jeder die AVwV lesen, um im Vorfeld zu wissen wann eine Behörde falsche Auskünfte unterbreitet? |
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