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Beitrag begonnen von ilayda63 am 03.07.2009 um 16:22:12

Titel: arbeitsamt
Beitrag von ilayda63 am 03.07.2009 um 16:22:12
hallo ihr lieben
ich bin jetzt mittlerweile mit meiner tochter wieder zurück in deutschland. waren jetzt beim arbeitsamt wegen alg2 aber die machen ein paar probleme....

-die frau meinte das es sein kann das der antrag abgewiesen wird da ich ja auch zurück zu meinem mann gehen könnte
-es wird wohl bis september dauern und se könnten auch kein vorschuss geben
- wenn mein mann dann nach kommt kann er probeme bekommen wegen unterhalt meinte sie

kann das alles so sein????
vielen dank schonmal freue mich über antworten

Titel: Re: arbeitsamt
Beitrag von steini007 am 03.07.2009 um 16:36:06
Bitte ilayda63 benutze die GROSS- und kleinschreibung, da das Lesen erleichtert wird, vorallem weil auch ausländische Bürger hier lesen.

Der einfachste Weg:

- Antrag mit den entsprechenden Unterlagen stellen und abwarten.

Aussagen von den SBs, wie du sie hier beschrieben hast, im Moment ignorieren. Diese dienen oft der Einschüchterung und sollen oftmals die Antragsabgabe verhindern.

Dass dein Mann grundsätzlich für dich und deine Tochter unterhaltspflichtig ist, steht ausser Zweifel. Dass die Unterhaltsfähigkeit geprüft werden muss, ist somit klar. Das ganze dürfte sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen, da auch ausländische Dokumente übersetzt und geprüft werden müssen.

Ich sehe in deiner Situation nur die Chance, dass man dir ALG II auf Darlehensbasis gewährt, bis das ganze entschieden ist.


ilayda63 schrieb am 03.07.2009 um 16:22:12:
und se könnten auch kein vorschuss geben

Du solltest - sofern eine Bedürftigkeit gegeben ist - eine eidesstattliche Versicherung hierzu abgeben. Die Folgen einer falschen eidesstattlichen Versicherung sollten dir natürlich bewußt sein.

Titel: Re: arbeitsamt
Beitrag von gc am 05.07.2009 um 23:14:46
ALG II dient der verfassungsmäßig garantieren Sicherung des Existenzminimums. Es muss - wenn Ihr gar keine Rücklagen usw. mehr habt - ggf auch SOFORT ausbezahlt werden. Ihr sollte daher ggf. unter schriftlichem Hinweis auf die Mittellosigkeit den Antragsformularen einen schriftlichen Antrag auf Sofortauszahlung von Vorschüssen in Höhe des erwarteten laufenden ALG II beifügen.

Nur wenn Ihr bis dahin noch von entsprechenden Rücklagen leben könnt, wäre ggf. ein Verweis auf das Abwarten auf eine Entscheidung bis September zumutbar und zulässig. Der Antrag sollte aber auch dann sofort gestellt werden, da beim ALG II Vermögensfreibeträge gelten und ALG II nur ab dem Tag der Antragstellung gewährt wird.

Allerdings muss immer die Bedürftigkeit bzw. für die Sofortzahlung die Mittellosigkeit durch entsprechende Unterlagen glaubhaft gemacht werden, dazu gehören u.A. auch Erklärungen und soweit möglich Nachweise zu Einkommen und ggf. gewährte Unterhaltsleistungen des Ehepartners.

Ein Darlehen wäre nur dann zulässig, wenn aktuell noch notwendige Unterlagen zur vollständigen Glaubhaftmachung der finanziellen Lage fehlen.

Der Hinweis auf die Rückkehr ins Ausland bzw zum Ehemann ist schon ein starkes Stück und klar rechtswidrig. Für Deutsche gilt das Grundrecht der Freizügigkeit (wäre es nicht so, gäbe es die DRR heute noch) und du darfst leben wo und mit wem du willst.

Mehr zum ALG 2 siehe
www.tacheles-sozialhilfe.de
und im von dort angebotenen Leitfaden.

gc

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