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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Ausländische EU-KFZ-Kennzeichen in Deutschland https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1246433158 Beitrag begonnen von chegevara am 01.07.2009 um 09:25:58 |
Titel: Ausländische EU-KFZ-Kennzeichen in Deutschland Beitrag von chegevara am 01.07.2009 um 09:25:58
Hallo,
mein Vater hat mir seinen Auto geschenkt. Das Auto hat bulgarische Kennzeichen und ist nicht auf meinem Name zugelassen. Ich wohne seit 10 Jahre in DE. Also wir haben Vollmacht auf meine Name gemacht und jetzt fahre ich das Auto in DE. Gestern wurde ich von der Polizei aufgehalten und aufgefordert das Auto in DE umzumelden. Da das Auto mit Autogas fährt ist eine TÜV-Abnahme sehr teuer, weil TÜV-SÜD die Zertifikaten für den Einbau der Autogasanlage nicht anerkennt. Ich muss praktisch einen Werkstatt hier bezahlen um die Zertifikaten in DE-Fassung zu bekommen. Also die Frage: Könnte ich einen Auto aus EU-Land in Deutschland fahren, vorausgesetzt alle Steuer,Versicherungen und TÜV sind in EU-Ausland bezahlt und i.O.? Falls die Frage oben "Nein" ist, welche Voraussetzungen kann ich erfüllen um das Auto mit EU-Ausland-Kennzeichen in Deutschland zu führen? Kann ich das KFZ-Steuer in DE zahlen und dann mit EU-Kennzeichen fahren? |
Titel: Re: Ausländische EU-KFZ-Kennzeichen in Deutschland Beitrag von schweitzer am 02.07.2009 um 08:16:43 |
Titel: Re: Ausländische EU-KFZ-Kennzeichen in Deutschland Beitrag von Ulf am 06.08.2009 um 18:00:11 chegevara schrieb am 01.07.2009 um 09:25:58:
Hmm, ist Dein Vater mit dem Kfz nach Deutschland umgezogen? Lebt Dein Vater noch (in Deutschland)? Zur Benutzung von Drittlands-Kfz (Bedingungen für EU-Kfz sollten nicht schlechter sein) siehe http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_nicht_eg/index.html#einreise_nicht_eg4 Eigentlich sollten im Rahmen des Binnenmarkts Behörden hehalten sein, Bescheinigungen aus EU-Mitgliedstaaten ohne größere Förmlichkeiten als ggf. Vorlage einer Übersetzung anzuerkennen. (EuGH) Gruß, ULF |
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