i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Freizügichkeitsbescheinigung auf NE wechseln für Jüd. zuwanderer der dafor eine AE nach §5 hatte.
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1246109371

Beitrag begonnen von igor.junin am 27.06.2009 um 15:29:30

Titel: Freizügichkeitsbescheinigung auf NE wechseln für Jüd. zuwanderer der dafor eine AE nach §5 hatte.
Beitrag von igor.junin am 27.06.2009 um 15:29:30
Guten Tag ,

ich muss mich erstmal entschuldigen, da ich nicht wußte wo ich mein beitrag reinstecken soll.

     Ich lebe seit 11.2001 in Deutschland, bin ein Jüdischer zuwanderer aus ehmalige sowjetunion in meinem fall (Lettland).
Seit 04.2008 ich bin in besitz einer Freizügihkeitsbescheinigungs (Unbefriestet), dafor eine AE nach §5 ebenfals (Unbefriestet).

Wollte fragen ob ich meine jetzige Freizügihkeitsbescheinigung gegen meine alte AE bzw. NE wechseln (beantragen) kann.


Danke für Ihre Hilfe


Gruß

Igor

Titel: Re: Freizügichkeitsbescheinigung auf NE wechseln für Jüd. zuwanderer der dafor eine AE nach §5 hatte.
Beitrag von Tippi am 27.06.2009 um 15:53:55
Du solltest den Daueraufenthalt gem. § 4 a FreizügG bean-
tragen.

Näheres kannst du hier nachlesen http://www.info4alien.de/yabbfiles/Templates/Forum/i4a/i4a_gesetze.gif einfach anklicken -
ab Artikel 16 lesen

Der Daueraufenthalt ist an keinerlei sonstige Voraussetzungen
geknüpft - wie z.B. gesicherter Lebensunterhalt
Du musst dich nur 5 Jahre ununterbrochen in Deutschland recht-
mäßig aufgehalten haben.

Weitere Vorteile des Daueraufenthaltes sind ab Artikel 16 be-
schrieben. (z.B. längere Abwesenheit aus Deutschland ohne
Verlust des Daueraufenthaltsrechtes u.s.w.)


Titel: Re: Freizügichkeitsbescheinigung auf NE wechseln für Jüd. zuwanderer der dafor eine AE nach §5 hatte.
Beitrag von C_Devil am 27.06.2009 um 15:56:59
Hey Igor,

da du bereits länger als 5 Jahre in Deutschland lebst, solltest du eine Daueraufenthaltskarte-EU (§ 4a FreizügiG/EU) beantragen.

Zum einen sind die Voraussetzungen als auch die Kosten dafür niedriger.

Gruß
C_Devil

[edit]Ups, Tippi war schneller ;)[/edit]

Titel: Re: Freizügichkeitsbescheinigung auf NE wechseln für Jüd. zuwanderer der dafor eine AE nach §5 hatte.
Beitrag von Tippi am 27.06.2009 um 16:16:12

C_Devil schrieb am 27.06.2009 um 15:56:59:
auch die Kosten dafür niedriger


kostet doch nix - ist doch EU

Titel: Re: Freizügichkeitsbescheinigung auf NE wechseln für Jüd. zuwanderer der dafor eine AE nach §5 hatte.
Beitrag von C_Devil am 27.06.2009 um 16:21:04

Tippi schrieb am 27.06.2009 um 16:16:12:
kostet doch nix - ist doch EU  

Also, ich kenn's nur so, dass meine ABH für die Daueraufenthaltskarte-EU 8,-€ nehmen :-?

Titel: Re: Freizügichkeitsbescheinigung auf NE wechseln für Jüd. zuwanderer der dafor eine AE nach §5 hatte.
Beitrag von Tippi am 27.06.2009 um 17:05:00
Teufelchen - du hast Recht


Zitat:
§ 47 Abs. 3 AufenthV

(3) Für die Ausstellung einer Aufenthaltskarte (§ 5 Abs. 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU), die Bescheinigung des Daueraufenthalts (§ 5  Abs. 6 Satz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU), die Ausstellung der Daueraufenthaltskarte (§ 5 Abs. 6 Satz 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU) sind, wenn es sich nicht um die erstmalige Ausstellung an Personen handelt, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Gebühren in Höhe von 8 Euro zu erheben.


Titel: Re: Freizügichkeitsbescheinigung auf NE wechseln für Jüd. zuwanderer der dafor eine AE nach §5 hatte.
Beitrag von C_Devil am 27.06.2009 um 17:25:36
[danke=dankeschoen.gif] für den Hinweis auf die gesetzliche Grundlage.

Titel: Re: Freizügichkeitsbescheinigung auf NE wechseln für Jüd. zuwanderer der dafor eine AE nach §5 hatte.
Beitrag von igor.junin am 29.06.2009 um 12:41:28
Guten Tag,

ich meine als ich die Freizügichkeitsbescheinigung bekamm, meinte die Sachbearbeiterin in der ABH, dass ich als jüdischer zuwanderer recht auf eine NE habe, das wird mein problem mit Arbeitserlaubniss lösen, dagegen wird meine Freiyügichkeit eingeschrenk (Freiyügichkeit brauche ich auch nicht).Könnte sein, dass ich doch eine NE beantragen könnte?

Gruß

Igor

Titel: Re: Freizügichkeitsbescheinigung auf NE wechseln für Jüd. zuwanderer der dafor eine AE nach §5 hatte.
Beitrag von tapir am 29.06.2009 um 16:39:27

igor.junin schrieb am 29.06.2009 um 12:41:28:
das wird mein problem mit Arbeitserlaubniss lösen, dagegen wird meine Freiyügichkeit eingeschrenk

Es gibt zwei Arten von Freizügigkeit: "Einfache" Freizügigkeit (beschränkter Arbeitsmarktzugang bei Osteuropäern) und "Daueraufenthaltsrecht" (unbeschränkter Arbeitsmarktzugang für alle Berechtigten). Mit der Daueraufenthaltsbescheinigung erhältst Du bei der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitsberechtigung-EU und kannst jede Stelle annehmen. Daher brauchst Du die NE nicht.

Titel: Re: Freizügichkeitsbescheinigung auf NE wechseln für Jüd. zuwanderer der dafor eine AE nach §5 hatte.
Beitrag von igor.junin am 15.07.2009 um 09:59:33
Guten Tag,

ich bedanke allen für die Hilfe, aber möchte noch ne (blöde) frage stellen.

Welche unterschied zwieschen §5 und §4a ; zwieschen NE bzw. AE un §4a in meinem fal ?

Ich bedanke mich im Voraus

Igor

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.