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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> "heimaturlaub" mit fiktionsbescheinigung § 81 IV und Passeinzug
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Beitrag begonnen von skip am 26.05.2009 um 12:47:31

Titel: "heimaturlaub" mit fiktionsbescheinigung § 81 IV und Passeinzug
Beitrag von skip am 26.05.2009 um 12:47:31
Hallo zusammen!

Folgendes Problem: Libanesischer Staatsangehöriger, verheiratet mit deutscher Frau, hatte bislang Aufenthaltstitel. Nun ist er zu ner Haftstrafe verurteilt worden, allerdings noch nicht rechtskräftig!

ABH hat ihm Bescheinigung nach § 81 IV ausgestellt, und seinen Pass eingezogen.

Er möchte nun aber wegen eines Sterbefalls in den Libanon reisen. ABH rückt natürlich den Pass nicht mehr raus, weil angeblich zu befürchten steht, dass der verschwindet.

Was für Möglichkeiten gibt es, dass der Betroffene ausreisen UND auch wieder einreisen kann?

Vielen Dank im Voraus,

viele Grüße, skip

Titel: Re: "heimaturlaub" mit fiktionsbescheinigung § 81 IV und Passeinzug
Beitrag von Daddy am 26.05.2009 um 18:48:19

skip schrieb am 26.05.2009 um 12:47:31:
Was für Möglichkeiten gibt es, dass der Betroffene ausreisen UND auch wieder einreisen kann?

Wenige bis keine....

Die FB nach 81.4 ist zwar ein schengenwirksamer AT, mit dem die Aus- und Wiedereinreise möglich wäre, allerdings ist es erforderlich, dass der Reisepass und der bisherige AT mitgeführt wird.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Reiseausweis oder dergleichen erteilt wird, da ein gültiger Pass existiert...

Daddy

Titel: Re: "heimaturlaub" mit fiktionsbescheinigung § 81 IV und Passeinzug
Beitrag von Zak am 26.05.2009 um 19:10:35
Hi,

welche Grundlage wurde für die Einziehung des Passes
genannt?
50 Abs. 6 dürfte wegen fehlender Ausreisepflicht wegfallen.
48 Abs. 1 wäre denkbar, stellt sich dann die Frage, welche
Maßnahme durchgeführt oder gesichert werden soll und wie lang
der Pass einbehalten werden soll. Über diesen Zeitraum lässt sich
das AufenthG nicht aus.

:endsmilie

Titel: Re: "heimaturlaub" mit fiktionsbescheinigung § 81 IV und Passeinzug
Beitrag von skip am 26.05.2009 um 22:08:55
Danke schonmal für die Antworten. Grundlage der Passeinziehung ist wohl § 48 I.
Wie gesagt, dass Urteil ist nicht rechtskräftig. Revision zum BGH wurde eingelegt. Nach Auskunft des Strafverteidigers kann das noch dauern, mind. wohl halbes bis dreiviertel Jahr.

Titel: Re: "heimaturlaub" mit fiktionsbescheinigung § 81 IV und Passeinzug
Beitrag von skip am 27.05.2009 um 13:26:10
Hmm... wenn hier keiner ne Lösung weiss, wirds wohl keine geben, oder?

Titel: Re: "heimaturlaub" mit fiktionsbescheinigung § 81 IV und Passeinzug
Beitrag von tapir am 28.05.2009 um 22:04:03

Zak schrieb am 26.05.2009 um 19:10:35:
48 Abs. 1 wäre denkbar, stellt sich dann die Frage, welche
Maßnahme durchgeführt oder gesichert werden soll

Da fielen mir §§ 46 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, 10 Abs. 1 Satz 2, 7 Abs. 1 Nr. 2 PassG ein. Das Ausreiseverbot dürfte solange zulässig sein, wie die Strafsache nicht durch Freispruch, Einstellung oder Verwirkung der Strafe erledigt ist. Es müsste natürlich auch verfügt worden sein, was anscheinend nicht ausdrücklich erfolgt ist. Es ist aber davon auszugehen, dass das nachgeholt werden wird, wenn rechtliche Schritte eingeleitet werden sollten, die auf die Herausgabe des Passes gerichtet sind. Von daher schätze ich die Erfolgsaussichten auf der Grundlage des hier vorgetragenen Sachverhalts nicht als gut ein.

Titel: Re: "heimaturlaub" mit fiktionsbescheinigung § 81 IV und Passeinzug
Beitrag von skip am 08.06.2009 um 11:08:12
Hm, also keine Möglichkeit!? Auch nicht über nen Ersatzpass, Notausweis was auch immer? Der Gute will doch nur an einer Beisetzung eines nahen Verwandten teilnehmen...

Titel: Re: "heimaturlaub" mit fiktionsbescheinigung § 81 IV und Passeinzug
Beitrag von skip am 27.08.2009 um 14:20:11
Nachtrag: Nach einem Hinweis auf das noch nicht verfügte Ausreiseverbot hat die ABH den Pass gegen Vorlage von Flugtickets herausgegeben und dem Betroffenen eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Auslandsaufenthalts erteilt!

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