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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Ausländische Kennzeichen mit deutschen Aufenhalterlaubnis
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Beitrag begonnen von el_genesis am 05.05.2009 um 18:57:12

Titel: Ausländische Kennzeichen mit deutschen Aufenhalterlaubnis
Beitrag von el_genesis am 05.05.2009 um 18:57:12
Hallo an Allen!!! Ich habe eine Frage, hoffe bin ich hier richtig!
Ich habe deutsche Staatsangehörigkeit, habe vor kurzem einen Moldawier geheiratet und er hat ein befristetes Aufenhalterlaubnis bis April 2010 bekommen. Im Ausland er is noch momentan angemeldet und hat sein Innenpass noch nicht abgegeben. Mein Mann hat ein Auto mit ausländischen kennzeichen. Wir wissen jetzt nicht ob er mit diesem Auto in Deutschland fahren darf und ob wir dieses Auto bei Steuererklärung berücksichtegen dürfen. Es wäre toll, wenn jemand uns diese Situation erklären könnte!! Vielen Dank im Vorraus!!! :)

[edit]Hat mit AuslR so gar nichts zu tun... deshalb maximal hier.

Daddy[/edit]

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