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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Grenzubertittsbescheinigung
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Beitrag begonnen von Anni77 am 31.03.2009 um 12:22:15

Titel: Grenzubertittsbescheinigung
Beitrag von Anni77 am 31.03.2009 um 12:22:15
Hallo Leute,
bitte helfen Sie mir!
Kann man mit dem  Grenzubertittsbescheinigung von Deutsche ABH transit duerch andere Schengen Statte fahren?

Titel: Re: Grenzubertittsbescheinigung
Beitrag von jetflyer am 31.03.2009 um 12:51:27
Die bei der Ausreise aus D. gestempelte GÜB bescheinigt nur gegenüber der ABH, das man Deutschland verlassen hat. Sie ist kein Visum o.Ä. in Bezug auf die Einreise in ein anderes Land.

Grüße
Jetflyer

Titel: Re: Grenzubertittsbescheinigung
Beitrag von Zkai am 31.03.2009 um 12:54:30
Nein, diese ist als Nachweis der Ausreise aus Deutschland an der Grenze der deutschen Bundespolizei auszuhändigen.

Im Normalfall erfolgt die Ausreise ja per Flugzeug und nicht auf dem Landweg.

Je nach Zielort wären gültige Papiere und Transitvisa notwendig.

Für Kosovo / Rest-Jugoslawen gabs damals Rückkehr-Visas, aber dazu müsste man den Zielort wissen. Diese speziellen Visas wurden in die Rückkehrdokumente eingeklebt und berechtigten zur Durchreise durch die benannten Transitstaaten. Für andere Bereiche ist mir das aber nicht geläufig.


Titel: Re: Grenzubertittsbescheinigung
Beitrag von Anni77 am 31.03.2009 um 13:18:56

Zkai schrieb am 31.03.2009 um 12:54:30:
Im Normalfall erfolgt die Ausreise ja per Flugzeug und nicht auf dem Landweg.


ja aber warum steht in meinem Grenzubertittsbescheinigung
<< Die Ausreise erfolgte mit dem Flug Nr          oder auf andere Weise mit PKW/Bus/Zug>>?

Titel: Re: Grenzubertittsbescheinigung
Beitrag von jetflyer am 31.03.2009 um 13:25:23

Zitat:
ja aber warum steht in meinem Grenzubertittsbescheinigung
<< Die Ausreise erfolgte mit dem Flug Nr          oder auf andere Weise mit PKW/Bus/Zug>>?


Weil deutsche Behördem interessiert, ob und wie du Deutschland verlassen hast. Mit der Einreise in ein anderes Land hat die GÜB nichts zu tun, eine Ausnahme hat ZKAI oben erwähnt

Titel: Re: Grenzubertittsbescheinigung
Beitrag von Zkai am 31.03.2009 um 13:35:14

jetflyer schrieb am 31.03.2009 um 13:25:23:
Weil deutsche Behördem interessiert, ob und wie du Deutschland verlassen hast. Mit der Einreise in ein anderes Land hat die GÜB nichts zu tun, eine Ausnahme hat ZKAI oben erwähnt


So ist es. Wie er durch die Transitstaaten durch darf, wäre dann von demjenigen selbst zu regeln. Kommt ja auch immer darauf wohin die Reise geht. Einfacher ist für alle Beteiligten immer das Flugzeug.

Titel: Re: Grenzubertittsbescheinigung
Beitrag von Anni77 am 31.03.2009 um 13:42:53
Woher kennen Sie das? Deutsche ABH hat mir erklert dass man kan mit GUB duerch alle Schengen Statten fahren, wenn man ausreist und GUB muss man beim erster Grenzkontrolle abgeben, denn zwischen Schengen Statten gibt es keine kontrolle mehr.

Hat ABH unrichge Information mir gegeben?

Gibt es eine Gesetzt uber GUB?

Titel: Re: Grenzubertittsbescheinigung
Beitrag von Anni77 am 31.03.2009 um 13:50:59

Zkai schrieb am 31.03.2009 um 13:35:14:
Kommt ja auch immer darauf wohin die Reise geht. Einfacher ist für alle Beteiligten immer das Flugzeug.

Woher kennen Sie das? Deutsche ABH hat mir erklert dass man kan mit GUB duerch alle Schengen Statten fahren, wenn man ausreist und GUB muss man beim erster Grenzkontrolle abgeben, denn zwischen Schengen Statten gibt es keine kontrolle mehr.

Hat ABH unrichge Information mir gegeben?

Gibt es eine Gesetzt uber GUB?

Titel: Re: Grenzubertittsbescheinigung
Beitrag von jetflyer am 31.03.2009 um 14:03:43
Vielleciht hast Du das falsch verstanden bei der ABH

Zitat:
GUB muss man beim erster Grenzkontrolle abgeben, denn zwischen Schengen Statten gibt es keine kontrolle mehr.


Das ist schon richtig, man kann die GÜB bei einer Schengenaußengrenze abgeben (und muß hoffen, das sie auch die ABH erreicht),
Es ändert aber nichts daran, das man einen legalen Aufenthalt in den Transit-Schengenländern (z.B Transitvisum) hat.

Ist denn dein Visum /AE in Deutshland bereits abgelaufen? Oder wofür brauchst Du die GÜB bei der Ausreise?


Titel: Re: Grenzubertittsbescheinigung
Beitrag von tapir am 31.03.2009 um 14:05:31

Anni77 schrieb am 31.03.2009 um 13:50:59:
Deutsche ABH hat mir erklert dass man kan mit GUB duerch alle Schengen Statten fahren, wenn man ausreist und GUB muss man beim erster Grenzkontrolle abgeben, denn zwischen Schengen Statten gibt es keine kontrolle mehr.

Diese Information ist falsch. Wenn Du über einen Schengen-Staat ausreist, gibst Du die GÜB bei der deutschen Auslandsvertretung im endgültigen Zielstaat ab (normalerweise Dein Heimatstaat).

Diese Verfahrensweise ist aus deutscher Sicht möglich.

Bedenke aber, dass der Aufenthalt in den anderen Schengen-Staaten durch die GÜB nicht erlaubt ist und Du im Falle einer Kontrolle ernste Schwierigkeiten bekommen könntest (z.B. Haft).


Anni77 schrieb am 31.03.2009 um 13:50:59:
Gibt es eine Gesetzt uber GUB?  

Nein, gibt es nicht. Aber dieses Rundschreiben des BMI enthält wichtige Informationen: http://www.emhosting.de/kunden/fluechtlingsrat-nrw.de/system/upload/download_1626.pdf

Titel: Re: Grenzubertittsbescheinigung
Beitrag von Anni77 am 31.03.2009 um 18:06:15

tapir schrieb am 31.03.2009 um 14:05:31:
Du im Falle einer Kontrolle ernste Schwierigkeiten bekommen könntest (z.B. Haft).  

Ja, habe ich schon eine Deportation von polnische Grenzpolizei bekommen. wegen diese falsche informirung von ABH.

Deutsche ABH immer  wieder sagt mir, dass Sie haben richtig mir eine Grenzubertrittsbescheinigung gegeben, und erklaren dass Sie verstehen nicht warum bin ich von polnischen Grenpolizei deportiert, denn nach Ihren kenntnise diese Dokument ist gultig fuer ganze Schengen.

Ich weiss nicht, was soll ich jetzt tun, und wer hat Recht?

Villeich weiss jemanden was kann man in dieser Situation tun?

Titel: Re: Grenzubertittsbescheinigung
Beitrag von Zak am 31.03.2009 um 18:48:05

Anni77 schrieb am 31.03.2009 um 18:06:15:
Ich weiss nicht, was soll ich jetzt tun, und wer hat Recht?

Alle, die Dir bisher in diesem Thread geantwortet haben.
Mit einer GÜB alleine ist der Aufenthalt in anderen Schengen
Staaten nicht erlaubt. Wenn Dir Deine ABH tatsächlich gesagt
haben sollte, dass Du mit ner GÜB durch Schengen und andere
Staaten reisen darfst, hat die ABH Unrecht!!!!

Was man machen kann, wurde Dir auch schon geschrieben,
entweder fliegen oder Durchreisevisa für die anderen Staaten
besorgen. Da müsstest Du Dich aber selber kümmern.

:endsmilie

Titel: Re: Grenzubertittsbescheinigung
Beitrag von Anni77 am 02.04.2009 um 22:17:37
[quote author=3B2E3F263D4F0 link=1238494935/9#9 date=1238501131]Nein, gibt es nicht. Aber dieses Rundschreiben des BMI enthält wichtige Informationen: http://www.emhosting.de/kunden/fluechtlingsrat-nrw.de/system/upload/download_162...  [/quo

in diedem Dokument steht aber nicht dass man mit dem transit fahren nicht darf

Titel: Re: Grenzubertittsbescheinigung
Beitrag von Daddy am 02.04.2009 um 22:27:42
Du scheinst das Gesagte der Vorredner irgendwie zu ignorieren...

Also um es deutlich zu machen...  die GÜB ist kein schengenwirksamer AT... jedwelche Einreise in einen anderen Schengenstaat stellt im Regelfall eine illegale Einreise mit anschließendem illegalem Aufenthalt  dar...

Wenn wir zB einen Drittstaatsangehörigen mit einer GÜB der Österreicher feststellen, ist die Strafanzeige fällig...

Es ist eben nicht immer so, wie man es gerne hätte...

Daddy

Titel: Re: Grenzubertittsbescheinigung
Beitrag von Anni77 am 03.04.2009 um 12:06:47
Konnen Sie mir bitte sagen, wenn Sie es wissen, wohin kann man in Deutschland auf ABH sich beschweren?

Titel: Re: Grenzubertittsbescheinigung
Beitrag von Zak am 03.04.2009 um 17:03:14
Bei dem Sachbearbeiter oder wenn die
Beschwerde sich gegen den SB richtet,
bei seinem Vorgesetzten.

:endsmilie

Titel: Re: Grenzubertittsbescheinigung
Beitrag von Anni77 am 03.04.2009 um 19:10:50

jetflyer schrieb am 31.03.2009 um 14:03:43:
Ist denn dein Visum /AE in Deutshland bereits abgelaufen? Oder wofür brauchst Du die GÜB bei der Ausreise?


Ja mein AE ist abgelaufen, und Auslanderbehorde hat mir eine Fiktionbescheinigung noch fuer 3 Wochen beantragt,dann als ich schon nach Hause  fahren sollte ,hat ABH meine Fiktionbescheinigung von mir abgenommen und anstatt mir eine Grenzubertrittsbescheinigung gegeben, und hat gesagt dass ich mit diesem Dokument soll nach Hause fahren.

Titel: Re: Grenzubertittsbescheinigung
Beitrag von Ulf am 11.04.2009 um 11:30:10

Anni77 schrieb am 03.04.2009 um 19:10:50:
Ja mein AE ist abgelaufen, und Auslanderbehorde hat mir eine Fiktionbescheinigung noch fuer 3 Wochen beantragt,dann als ich schon nach Hause  fahren sollte ,hat ABH meine Fiktionbescheinigung von mir abgenommen und anstatt mir eine Grenzubertrittsbescheinigung gegeben, und hat gesagt dass ich mit diesem Dokument soll nach Hause fahren.


Wenn Dein Heimatland nicht an Deutschland grenzt, bleibt nur der See- oder Luftweg. Fiktionsbeschenigung gibt es nur für die Bearbeitungsdauer des AE-Antrags. Zwischenzeitlich hat die ABH Deinen AE-Antrag offenbar abschließend geprüft und abgelehnt.

Gruß, ULF

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