i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Personenstandsrecht >> Geburt im Ausland + Steuerklasse + EZeit + KinderG
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1234304845

Beitrag begonnen von aburana08 am 10.02.2009 um 23:27:25

Titel: Geburt im Ausland + Steuerklasse + EZeit + KinderG
Beitrag von aburana08 am 10.02.2009 um 23:27:25
Hallo Liebes info4alien Team,

ich bin vor ca. 1 Jahr eingebuergert worden.

Als ich die Einbuergerungszusicherung hatte, bin ich Vater geworden. Meine Frau lebt nicht in Deutschland und das Kind wurde auch im Ausland geboren.

Frage: Welche Staatsangehoerigkeit hat das Kind? ich gehe davon aus nicht Deutsche, da ich damals keine Deutsche Staatsangehoerigkeit hatte sondern nur die Zusicherung.Richtig?

Wenn ich richtig denke, und das Kind nicht von Geburt an ein Anspruch auf Deutsche Staatsangehoerigkeit hat,  kann ich jetzt das kind Einbuergern lassen? Wie waere die Vorgehensweise, bei welchem Amt muss ich melden?

Danach bin ich noch einmal Vater geworden. als das Kind zur Welt kam, war ich schon eingebuergert und besitzte deutsche Ausweis.
Frage:  Welche Staatsangehoerigkeit hat mein zweites Kind? Hat das Kind anspruch auf das Deutschen Ausweis?


Meine kinder und Frau leben noch im Ausland, ich arbeite hier in Deutschland. Da ich beruflich immer Unterwegs bin und meine Frau erst mal im Ausland bleiben will, wurde ich gerne mal wissen, ob ich irgendwie mein Steuerklasse aendern kann? Ich habe im Moment Steuerklasse eins.

Frage: Habe ich ein anspruch auf das Kindergeld? Wenn ja, bei welchem amt soll ich mich melden?

Frage: Habe ich das Anspruch auf das Elternzeit? Wenn die Kinder noch im Ausland leben? oder muessen die Kinder erst mal in Deutschland sein?

Viele freundliche Gruesse aus Frankfurt!

Aburana

Titel: Re: Geburt im Ausland + Steuerklasse + EZeit + KinderG
Beitrag von arfe am 11.02.2009 um 13:32:38

aburana08 schrieb am 10.02.2009 um 23:27:25:
Frage: Welche Staatsangehoerigkeit hat das Kind? ich gehe davon aus nicht Deutsche, da ich damals keine Deutsche Staatsangehoerigkeit hatte sondern nur die Zusicherung.Richtig?


Richtig.


aburana08 schrieb am 10.02.2009 um 23:27:25:
Danach bin ich noch einmal Vater geworden. als das Kind zur Welt kam, war ich schon eingebuergert und besitzte deutsche Ausweis.
Frage:Welche Staatsangehoerigkeit hat mein zweites Kind? Hat das Kind anspruch auf das Deutschen Ausweis?  


Ja, weil Du folgerichtig bereits Deutscher Staatsbürger gewesen bist. Somit hat Dein Kind zur Geburt einen Anspruch auf die Deutsche Staatsangehörigkeit und auch auf einen Deutschen Pass.


Titel: Re: Geburt im Ausland + Steuerklasse + EZeit + KinderG
Beitrag von jetflyer am 11.02.2009 um 13:54:01

Zitat:
wurde ich gerne mal wissen, ob ich irgendwie mein Steuerklasse aendern kann? Ich habe im Moment Steuerklasse eins.


Leider kannst Du die Steuerklasse nicht ändern. Um Klasse 3 oder 4 zu erhalten, müßte Deine Frau in D gemeldet sein und uneingeschränkt steuerpflichtig, sprich mehr als 183 Tage im Jahr in D sich aufhalten, in der Praxis also eine AE im Rahmen des FZF haben.

Allerdings kannst Du bei der Steuererklärung für deine i Ausland lebende Familie Unterhaltsleistungen geltend machen. Zum Nachweis die Überweisungsbelege, auch bei Bartransferagenturen unbedingt aufheben und einreichen!
Grüße
Jetflyer


Titel: Re: Geburt im Ausland + Steuerklasse + EZeit + KinderG
Beitrag von Ralf am 17.02.2009 um 21:26:57

schrieb am 11.02.2009 um 13:32:38:
Somit hat Dein Kind zur Geburt einen Anspruch auf die Deutsche Staatsangehörigkeit

Nein, es hat keinen Anspruch auf die deutsche Staats-
angehörigkeit, sondern es besitzt diese bereits.

Titel: Re: Geburt im Ausland + Steuerklasse + EZeit + KinderG
Beitrag von aburana08 am 22.02.2009 um 11:25:27
Vielen Dank Arfe, Jetflyer und Ralf.

viele Grüße
Aburana08

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.