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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Benötigte Unterlagen
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Beitrag begonnen von checknix am 10.02.2009 um 19:44:15

Titel: Benötigte Unterlagen
Beitrag von checknix am 10.02.2009 um 19:44:15
Ich dachte ich hätte mich schon ausreichend informiert, da lese ich doch was von EFZ und apposstteln.. oder so...

Ich, türkischer Staatsbürger mit einer Aufenthaltsberechtigung möchte im Juli in der Türkei heiraten. Wollen die dort von mir ebenfalls eine Geburtsuhrkunde, Ehefähigkeitszeugnis, Meldebescheinigung usw...?
Ich bin bisher ausgegangen dass meine Reisepass sowie kimlik völlig ausreichen würden und ich den rest an unterlagen, wie z.b. die bescheinigung dass ich ledig bin, in der Türkei besorgen könnte. Oder wollen die von mir ein EFZ weil ich in D lebe und hier verheiratet sein könnte?

Was muss ich mitbringen, beglaubigen lassen, appost.... damit die ehe hier in D anerkannt wird?

thx

Titel: Re: Benötigte Unterlagen
Beitrag von checknix am 14.02.2009 um 17:34:21
kann mir jemand bitte sagen ob ich als türkischer staatsbürger ebenfalls ein EFZ in der türkei vorzeigen muss um dort heiraten zu können?

Titel: Re: Benötigte Unterlagen
Beitrag von Enda am 14.02.2009 um 19:10:52
Am besten direkt bei dem Standesamt(?) in der Türkei fragen, wo ihr heiraten wollt.

Titel: Re: Benötigte Unterlagen
Beitrag von Doc John Holliday am 20.02.2009 um 09:48:37
Ich gehe davon aus dass kein EFZ benötigt wird wenn Sie als türkischer Staatsangehöriger in der Türkei heiraten wollen. Das EFZ würde benötigt werden, wenn Sie hier in der Bundesrepublik Deutschland vor einem deutschen Standesamt heiraten wollten.

Titel: Re: Benötigte Unterlagen
Beitrag von uiffi am 23.02.2009 um 10:30:35
das kommt auch in der türkei darauf an, ob ein türke einen türken heiratet oder einen ausländer... auch die dortigen "standesämter" prüfen, ob der zu heiratende ausländer noch heiratsfähig nach türkischen recht ist


Titel: Re: Benötigte Unterlagen
Beitrag von Richter am 23.02.2009 um 11:36:38

uiffi schrieb am 23.02.2009 um 10:30:35:
das kommt auch in der türkei darauf an, ob ein türke einen türken heiratet oder einen ausländer... auch die dortigen "standesämter" prüfen, ob der zu heiratende ausländer noch heiratsfähig nach türkischen recht ist


Also bleibt es bei dem Beitrag von Enda:


Enda schrieb am 14.02.2009 um 19:10:52:
Am besten direkt bei dem Standesamt(?) in der Türkei fragen, wo ihr heiraten wollt.  


Das gilt nicht nur für die Türkei sondern generell. Man sollte sich immer erst einmal bei der Stelle/Behörde informieren, von der man etwas will.
Die Aussage hier im Forum "Dass und das braucht man; das und das braucht man nicht!" hilft nicht weiter, wenn man bei der Behörde vorspricht und die dortigen Mitarbeiter verlangen doch andere Sachen... ;)

Die Fachmänner (und -fauen) sitzen in der Regel in der Behörde und wissen am Besten, was muss und was nicht.

Gruß,
Richter

Titel: Re: Benötigte Unterlagen
Beitrag von Doc John Holliday am 25.02.2009 um 08:23:15

uiffi schrieb am 23.02.2009 um 10:30:35:
das kommt auch in der türkei darauf an, ob ein türke einen türken heiratet oder einen ausländer... auch die dortigen "standesämter" prüfen, ob der zu heiratende ausländer noch heiratsfähig nach türkischen recht ist


Das prüft ein deutscher Standesbeamter auch, aber wenn ein Deutscher eine Deutsche heiraten will braucht er kein Ehefähigkeitszeugnis, dieses dient dazu dass dem ausländischen Standesamt bescheinigt wird dass der/die betreffende Person nach diesem Heimatrecht in eine Ehe eingehen kann. Ich habe den Eindruck, dass da was verwechselt wird

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