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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Vorraussetzung Meldebescheinigung
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Beitrag begonnen von ...angry am 08.01.2009 um 17:06:13

Titel: Vorraussetzung Meldebescheinigung
Beitrag von ...angry am 08.01.2009 um 17:06:13
Hallo zusammen,

ich hab ein kleines Problem;-(. Meine zukünfige
stammt aus Liberia und ist annerkanter Flüchtling in Portugal. Außerdem hat Sie eine Aufenthaltserlaubniss in Portugal, womit Sie in Schengener Staaten Reisen kann. Da es in Portugal keinerlei Sozialleistungen für Flüchtlinge gibt, hat Sie bei verschiedenen Freunden gewohnt, bis Sie nach Frankreich zu Ihrer Schwester weitergezogen ist.

Lange Rede kurzer Sinn, das Standesamt benötigt für eine Eheschließung in Deutschland eine Meldebescheinigung aus Portugal, welche Sie nicht erbringen kann.

Weiss jemand, ob man die Vorraussetzung einer Meldebescheinigung auch "umgehen" kann, wenn man diese nicht erbringen kann. Leider leben Ihre Freunde auch nicht mehr in Portugal, so daß Sie niemanden hat bei dem Sie sich melden kann.

Vielen Dank im vorraus.

Titel: Re: Vorraussetzung Meldebescheinigung
Beitrag von tapir am 08.01.2009 um 17:15:12
Deine Freundin hält sich z.Zt. offenbar illegal in Frankreich auf.
...angry schrieb am 08.01.2009 um 17:06:13:
Da es in Portugal keinerlei Sozialleistungen für Flüchtlinge gibt

Angesichts von dem auch in Portugal geltenden Art. 28 RL 2004/83/EG kaum vorstellbar.


...angry schrieb am 08.01.2009 um 17:06:13:
Meldebescheinigung aus Portugal, welche Sie nicht erbringen kann. Weiss jemand, ob man die Vorraussetzung einer Meldebescheinigung auch "umgehen" kann, wenn man diese nicht erbringen kann. Leider leben Ihre Freunde auch nicht mehr in Portugal, so daß Sie niemanden hat bei dem Sie sich melden kann.

Deine Verlobte hat gem. § 12 Abs. 2 Nr. 2 PStG ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt durch öffentliche Urkunden nachzuweisen. Du wirst hier sicher keine Hilfe bei der "Herausforderung" erhalten, die Tatsache, dass Deine Verlobte sich anscheinend unerlaubt dauernd in Frankreich aufhält vor den Behörden geheimzuhalten.

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