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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Re: keine vorzeitige haftentlassung
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Beitrag begonnen von schweitzer am 26.11.2008 um 16:39:07

Titel: Re: keine vorzeitige haftentlassung
Beitrag von schweitzer am 26.11.2008 um 16:39:07
Auch, wenn es völlig off topic ist, meinetwegen mag es auf dem Schrott landen:

Loudres, ich habe nach der Hälfte Deines posts aufgehört zu lesen.

Ohne einen Absatz, fast ohne Rücksicht auf Groß-und Kleinschreibung, teilweise mehrere Wörter "in einem Guss"zusammengepinnt
loudres79 schrieb am 26.11.2008 um 15:06:44:
aufjedenfall

loudres79 schrieb am 26.11.2008 um 15:06:44:
Rücknahmeseines
- das ist eine Zumutung, wirklich.  >:(


Da gebe ich mir erst gar keine Mühe zu antworten! Und ich kann mir vorstellen, dass das auch andere user abschreckt.

=schweitzer=


Titel: Re: keine vorzeitige haftentlassung
Beitrag von loudres79 am 26.11.2008 um 16:54:11
also auf gross und kleinschreibung achtet hier kaum jemand worum es geht kann mann doch verstehen oder?Bewerben wollte ich mich nicht sondern nur eine info zu meiner situation,da hab ich aber wirklich schon schlimmeres gelesen!

Titel: Re: keine vorzeitige haftentlassung
Beitrag von maki am 26.11.2008 um 16:55:50
Wer hat schon freiwillig Lust so einen Bleitext zu lesen und zu verstehen?

Gib dir doch mehr Mühe beim schreiben, dann machen sich die Leute auch die Mühe zu antworten.

Absätze sind doch das abslute Minimum.

Titel: Re: keine vorzeitige haftentlassung
Beitrag von Muki am 26.11.2008 um 16:56:06

loudres79 schrieb am 26.11.2008 um 15:06:44:
Unser Anwalt meinte er solle aufjedenfall die Rücknahmeseines Antrags auf Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung widerrufen damit die Strafvollstreckungskammer in seinem Sinne tätig werden kann.

Das ergibt keinen Sinn meines Erachtens, denn nur auf Antrag kann eine Strafvollstreckungskammer bzw. Richter tätig werden.

Ich bin jedoch auch kein Anwalt und weis nicht welche Ziele dein Anwalt hier verfolgt.

Es macht jedoch Sinn, wenn dein Anwalt das Ziel hat, dass sich die  Strafvollstreckungskammer darum kümmern müsste was mit ihm nach seiner Entlassung geschehen soll. Dann muss die ABH schriftlich Stellung beziehen, gegen die man wieder Klagen könnte.

Leider ist dein Bericht sehr schwer zu lesen, da keine Absätze gemacht wurden, wäre nett wenn Du das in Zukunft anders gestalten könntest.


loudres79 schrieb am 26.11.2008 um 16:54:11:
also auf gross und kleinschreibung achtet hier kaum jemand worum es geht kann mann doch verstehen oder?Bewerben wollte ich mich nicht sondern nur eine info zu meiner situation,da hab ich aber wirklich schon schlimmeres gelesen!

Dann musst Du jedoch auch in kauf nehmen dass dir hier niemand Antwortet.

Muki

Titel: Re: keine vorzeitige haftentlassung
Beitrag von loudres79 am 26.11.2008 um 16:56:48
ich hab extra so viel geschrieben damit man auch genau weis was ich meine sorrya :o

Titel: Re: keine vorzeitige haftentlassung
Beitrag von loudres79 am 26.11.2008 um 17:01:38
ok sorry ich habe es nicht so verständlich geschrieben, wie es sein sollte und gebe mir nächstes mal mehr Mühe.Bin in meiner situation momentan etwas durcheinander

Titel: Re: keine vorzeitige haftentlassung
Beitrag von reinhard am 26.11.2008 um 17:17:11

loudres79 schrieb am 26.11.2008 um 17:01:38:
ok sorry ich habe es nicht so verständlich geschrieben, wie es sein sollte und gebe mir nächstes mal mehr Mühe.Bin in meiner situation momentan etwas durcheinander


Dann geh doch über den Knopf "ändern" zu Deinem ersten Text und korrigiere Wort für Wort, Absatz für Absatz, damit man irgend was davon versteht.

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