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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Anwalt wird durch Rechtsschutz abgedeckt?
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Beitrag begonnen von dawarwas am 24.11.2008 um 19:53:58

Titel: Anwalt wird durch Rechtsschutz abgedeckt?
Beitrag von dawarwas am 24.11.2008 um 19:53:58
Ich bin im Rechtsschutz.

Meine ALB handelt bei meiner Familienzusammenführung (Frau aus dem Ausland) nicht gesetzeskonform und ich bin nun gezwungen zum Anwalt zu gehen um die Sache durchzusetzen.

Deckt eine Rechtsschutzversicherung die Rechtsberatung durch den Anwalt ab?

Wären auch weitere Maßnahmen des Anwalts (z.B. Briefe, pers. Kontakt mit der ALB) von der Versicherung gedeckt?

Vielen Dank

Titel: Re: Anwalt wird durch Rechtsschutz abgedeckt?
Beitrag von reinhard am 24.11.2008 um 19:59:55
Es nützt nichts: Du musst Dir jetzt erstmal das Kleingedruckte aus dem Vertrag durchlesen. Steht da vielleicht ein Ausschluss für ausländerrechtliche Fragen? Ja?

Dann mach es also alleine mit der Fachaufsicht, ein Rechtsanwalt nützt erstmal sowieso nichts.

Titel: Re: Anwalt wird durch Rechtsschutz abgedeckt?
Beitrag von FliegerTom am 24.11.2008 um 20:03:25
Da müsstest Du mal Deine Versicherung fragen bzw. in die Bedingungen schauen, denn grundsätzlich ist es heute ja so, dass jede Versicherung da ihr eigenes Süppchen kochen kann.

Früher hatten alle Versicherungen dieselben Versicherungsbedingungen und man musste beim Vergleich nur auf die Versicherungssumme, den Service und natürlich die Prämie achten.

Meine ehemalige RS-Versicherung stammte noch aus dieser Zeit. Da hieß es, dass in Familiensachen nur eine Erstberatung übernommen wird und Verwaltungssachen gar nicht übernommen werden.

Da die Bedingungen im Laufe der Zeit eher schlechter als besser geworden sind, würde es mich wundern, wenn Deine Versicherung jetzt etwas übernehmen würde. Aber wie schon gesagt, ausschlaggebend sind die Bedingungen zu Deinem Vertrag.

Gib mal ein Feedback, was bei Deiner RS-Versicherung herausgekommen ist.

Titel: Re: Anwalt wird durch Rechtsschutz abgedeckt?
Beitrag von Muleta am 24.11.2008 um 20:27:03

dawarwas schrieb am 24.11.2008 um 19:53:58:
Ich bin im Rechtsschutz.


Keine mir bekannte RSV bietet Deckung für ausländerrechtliche Streitigkeiten an.

Im Kleingedruckten wäre desweiteren noch zu prüfen, ob der noch gar nicht in Deutschland lebende Ehepartner überhaupt vom Versicherungsschutz umfasst wäre.

Und nur deshalb weil das häufiger mal gefragt wird: nein, beim Familiennachzug handelt es sich nicht um eine familienrechtliche Angelegenheit (so blöde sind Versicherungen nun auch nicht...)

Muleta

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