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Beitrag begonnen von 80Jutta am 20.10.2008 um 17:54:35

Titel: Reform des Personenstandsrecht
Beitrag von 80Jutta am 20.10.2008 um 17:54:35
Hallo
Ich habe bezüglich des Personenstandsrecht, das ab 1.1.2009 gilt gelesen, dass Geburtsurkunden, die älter als 110 Jahre sind, Archiven übergehen werden. Kann ich dann keine Geburtsurkunden meiner Vorfahren mehr bekommen?  Und: zu welchem Archiv muss ich dann gehen? Und sind Geburtsurkunden, die älter als 110 Jahre sind, tatsächlich ab dem 2.1.2009 nicht mehr im Standesamt zu finden. Oder gibt es eine Übergangszeit?
Danke

Titel: Re: Reform des Personenstandsrecht
Beitrag von ronny am 20.10.2008 um 18:17:13
Hallo,

ja es ist richtig, dass es ab 01.01.2009 Aufbewahrungsfristen geben wird, die im heutigen PStG nicht existierten (Geburt 110, Heirat 80, Sterbefall 30 Jahre nach dem jew. Ereignis).

Nach Ablauf der Frist müssen die Bücher zwingend den Archiven angeboten (=übergeben) werden.

Es gibt weder eine Übergangsfrist, noch eine Ausnahme von der Abgabepflicht.

Die Standesämter dürfen nach Ablauf der Frist keine Personenstandsurkunde mehr ausstellen.

ABER:

Die Bücher werden in aller Regel weiter bei den Gemeinde-/ Stadtarchiven aufbewahrt werden. Beglaubigte Kopien nach allg. Archiv-Recht sind zulässig.

Grüße
Ronny ;)

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