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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung trotz fehlender Meldung vor 2005 (Eu-Bürger)
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Beitrag begonnen von L am 05.10.2008 um 19:35:27

Titel: Einbürgerung trotz fehlender Meldung vor 2005 (Eu-Bürger)
Beitrag von L am 05.10.2008 um 19:35:27
Hallo,
Ich lebe seit 10 jahren in Deutschland (Rh.Pf.), bin gebürtiger Österreicher und will mich demnächst einbürgern lassen.
Eigentlich erfülle ich alle Anforderungen für eine Anspruchseinbürgerung, bei zwei Sachen bin ich mir allerdings nicht sicher.
Ich habe es verabsäumt mich bei hiesigen Ausländeramt vor 2005 zu melden. Ich habe zwar einmal einen Schrieb von denen bekommen, habe das allerdings nicht ernst genommen, da ich überzeugt war, dass ich als EU-Bürger ohnehin durch die Personenfreizügigkeit gedeckt bin (was ja auch der Fall war, die gesetzliche Anpassung des Auländerrechts erfolgte nur später). Beinträchtigt das die erforderlichen 8 (7?) Jahre rechtmäßigen Aufenthalt hier?
Das zweite ist, dass ich momentan studiere. Ich werde teilweise von meinen Eltern unterstützt und habe auch eigenes Einkommen, das für sich genommen aber nicht für den Lebensunterhalt reicht. Ist das ein Problem, oder gilt auch die Unterstützung durch meine Eltern als  eigener Erwerb?

Beste Grüße,

Llano

Titel: Re: Einbürgerung trotz fehlender Meldung vor 2005 (Eu-Bürger)
Beitrag von Ralf am 06.10.2008 um 23:54:57

L schrieb am 05.10.2008 um 19:35:27:
Ich habe es verabsäumt mich bei hiesigen Ausländeramt vor 2005 zu melden. Ich habe zwar einmal einen Schrieb von denen bekommen, habe das allerdings nicht ernst genommen, da ich überzeugt war, dass ich als EU-Bürger ohnehin durch die Personenfreizügigkeit gedeckt bin (was ja auch der Fall war, die gesetzliche Anpassung des Auländerrechts erfolgte nur später). Beinträchtigt das die erforderlichen 8 (7?) Jahre rechtmäßigen Aufenthalt  

Entscheidend ist, ob man während dieser Zeit freizügig-
keitsberechtigt war.  Ob das hier der Fall ist, müsstest
du evtl. unter EU-Recht fragen.


L schrieb am 05.10.2008 um 19:35:27:
Das zweite ist, dass ich momentan studiere. Ich werde teilweise von meinen Eltern unterstützt und habe auch eigenes Einkommen, das für sich genommen aber nicht für den Lebensunterhalt reicht. Ist das ein Problem, oder gilt auch die Unterstützung durch meine Eltern als eigener Erwerb?

Da sich der Antrag wohl nach § 10 StAG richten soll, kommt
es gar nicht auf "eigenen Erwerb" an, sondern nur darauf, ob
öffentliche Mittel nach SGB II oder XII gezahlt werden, was
hier ja nicht der Fall ist.

Titel: Re: Einbürgerung trotz fehlender Meldung vor 2005 (Eu-Bürger)
Beitrag von Buscher am 07.10.2008 um 13:38:58
Wenn deine Eltern den Lebensunterhalt in der Vergangenheit durchgängig mit eigenen Mitteln sicherstellen konnten und du im Haushalt der Eltern gelebt hast, müsste die Aufenthaltserlaubnis EU lediglich deklaratorisch gewesen sein und damit wäre das Problem lösbar. Wichtig ist auch, dass der Inlandsaufenthalt nachgewiesen ist. Du musstest in jedem Fall angemeldet gewesen sein.

Titel: Re: Einbürgerung trotz fehlender Meldung vor 2005 (Eu-
Beitrag von L am 20.12.2008 um 17:04:00
Hallo,

Mein Einbürgerungsverfahren läuft inzwischen und es soll eigentlich im März zur Einbürgerung kommen. Jetzt wird allerdings zum 1.1. mein Vertrag für einen HIWI Job überrraschend auslaufen, was mir von meinem Chef erst vor ein paar Tagen mitgeteilt worden ist. Von mir  müssen allerdings vor der Einbürgerung noch meine Kontoauszüge vorgelegt werden - zur Zeit des Antrags hatte ich noch zwei Nebenjobs, jetzt habe ich im Moment nur die Unterstützung durch meine Eltern in Höhe von 550 €. Ich kann damit für eine paar Monate auch gut ohne Nebenjob über die Runden kommen. Kann es trotzdem Probleme mit der Einbürgerung geben?

Llano

Titel: Re: Einbürgerung trotz fehlender Meldung vor 2005 (Eu-
Beitrag von Mikael321 am 20.12.2008 um 17:43:31

L schrieb am 20.12.2008 um 17:04:00:
durch meine Eltern in Höhe von 550 €. Ich kann damit für eine paar Monate auch gut ohne Nebenjob über die Runden kommen.
Lies die Antwort von Ralf ( 2 höher ) nochmal.

Michael

Titel: Re: Einbürgerung trotz fehlender Meldung vor 2005 (Eu-
Beitrag von L am 20.12.2008 um 21:41:35
Wieso wolln sies dann so genau wissen?

Titel: Re: Einbürgerung trotz fehlender Meldung vor 2005 (Eu-
Beitrag von Mikael321 am 22.12.2008 um 12:34:15

L schrieb am 20.12.2008 um 21:41:35:
Wieso wolln sies dann so genau wissen?
Weil es so im Gesetz steht, und Ralf Experte ist, in dem Bereich.


Michael

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