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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aushilfsarbeitsverhältnis bei FZ
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Beitrag begonnen von Turk50 am 24.09.2008 um 18:02:17

Titel: Aushilfsarbeitsverhältnis bei FZ
Beitrag von Turk50 am 24.09.2008 um 18:02:17
Ein bekannter hat neben seiner Hauptbeschäftigung eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen um die FZF sicherzustellen. Jetzt sagt die Ausländerbehörde, das  dass Arbeitsverhältnis seit 6 Monaten bestehen müsse, damit es anerkannt werden kann.
Ist diesem so? Auf welcher Rechtsgrundlage ist es dann so? Wenn dem so ist.

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