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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Kindernachzug Forderung der ABH
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Beitrag begonnen von frank.sa am 21.08.2008 um 10:50:30

Titel: Kindernachzug Forderung der ABH
Beitrag von frank.sa am 21.08.2008 um 10:50:30
Hallo zusammen,

meine Frau und ich sind seit zwei Monaten verheiratet. Sie hat eine Aufenthaltsgenehmigung für zwei Jahre erhalten. Nun wollen wir den Kindernachzug beantragen. Sie ist russische Staatsbürgerin und ihr Sohn ist 14 Jahre. Was kann die ABH fordern, wenn der Antrag bei ihnen eingeht. Ich möchte mich entsprechend vorbereiten, damit alles zügig bearbeitet werden kann.

Herzlichen Dank vorab.

Frank

Titel: Re: Kindernachzug Forderung der ABH
Beitrag von inge am 21.08.2008 um 10:57:28

frank.sa schrieb am 21.08.2008 um 10:50:30:
Was kann die ABH fordern

http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/moskau/de/01/Visabestimmungen/Visa-Merkblaetter/Eheschliessung__PDF,property=Daten.pdf

Von Seiten der ABH wird vermutlich eine Verpflichtungserklärung verlangt werden. Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit durch Gehaltsnachweise etc.

In "normalen" Fällen ist der Sorgerechtsbeschluss bzw alternativ die Erlaubnis des anderen Elternteils zur dauerhaften Wohnsitznahme des Kindes in D üblicherweise das, was am ehesten zu Problemen führen kann.

Titel: Re: Kindernachzug Forderung der ABH
Beitrag von trixie am 21.08.2008 um 10:59:09

frank.sa schrieb am 21.08.2008 um 10:50:30:
Sie ist russische Staatsbürgerin und ihr Sohn ist 14 Jahre. Was kann die ABH fordern, wenn der Antrag bei ihnen eingeht.

Versuche es erst einmal mit der Suchfunktion, dann werden schon mal Grundsätzlichkeiten geklärt. Das Thema des Nachzuges von Kindern aus Russland kam öfters vor.

Die Frage des Sorgerrechts muß allerdings geklärt sein und der LU für das Kind muss i.d.R. gesichert sein.

Nur eine kleine Korrektur:

frank.sa schrieb am 21.08.2008 um 10:50:30:
Sie hat eine Aufenthaltsgenehmigungerlaubnis für zwei Jahre erhalten.


trixie

Titel: Re: Kindernachzug Forderung der ABH
Beitrag von frank.sa am 21.08.2008 um 11:45:18
Hallo Trixi,

vielen Dank. Klar Aufenthaltserlaubnis. Im Eifer des Gefechtes. Das Sorgerecht ist geklärt und die weiteren Dokumente incl. Antrag haben wir zusammen.

Seitens der ABH wird dann gefordert, die Sicherung des LU und ausreichender Wohnraum. Richtig?

Frank

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