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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF (Ausübung der Personensorge), 2 kurze Fragen
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Beitrag begonnen von mondlaus am 17.08.2008 um 19:56:45

Titel: FZF (Ausübung der Personensorge), 2 kurze Fragen
Beitrag von mondlaus am 17.08.2008 um 19:56:45
Hallo zusammen!

Nochmal zwei Fragen in Kürze...
Wollte den Thread nicht auseinander reißen. Weiß, das die 2. Frage eigentlich nicht hierher gehört.  :-[

Betr. Familienzusammenführung zur Ausübung der Personensorge

1. Wird in diesem Fall ein Sprachzertifikat Deutsch A1 des Goetheinstituts benötigt? Ich bin der Meinung, irgendwo gelesen zu haben, das es in diesem Fall nicht notwendig ist. Irre ich mich da? Kann mir jemand einen Verweis auf einen entsprechenden Gesetzestext liefern?

2. Wenn man zur Begleichung von Abschiebekosten einen Antrag auf Ratenzahlung stellt, wie verhält es sich dann mit der FZF?
Wird mit der Zustimmung zum Visa gewartet, bis sämtliche Kosten beglichen sind? Oder könnte u.U. schon eine Einreise erfolgen, obwohl die Kosten noch nicht vollständig beglichen sind?

Vielen Dank vorab.
mondlaus...

Titel: Re: FZF (Ausübung der Personensorge), 2 kurze Fragen
Beitrag von oki am 17.08.2008 um 20:22:51
1.)bei FZF zum deutschen Kind wird kein Sprachnachweis gefordert

2.)
mondlaus schrieb am 17.08.2008 um 19:56:45:
könnte u.U. schon eine Einreise erfolgen, obwohl die Kosten noch nicht vollständig beglichen sind?  


Ja,wenn ihr vorher eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der ABH getroffen habt.

Titel: Re: FZF (Ausübung der Personensorge), 2 kurze Fragen
Beitrag von mondlaus am 17.08.2008 um 20:45:11
Ich danke Dir.

Zu 1. Da die örtliche ABH den Schein jedoch in anderen Fällen schon gefordert hat, bräuchte ich unbedingt einen Gesetzestext dazu... Habe mich schon dumm und dämlich gesucht, aber nichts gefunden.  

Zu 2. Normalerweise wird doch aber erst befristet, wenn sämtliche Kosten beglichen sind... DAS ist es, was mich stutzig macht.
Bekommt man dann nach Zahlung der ersten Rate den Befristungsbescheid? Ohne den läuft ja kein FZF-Antrag...

Titel: Re: FZF (Ausübung der Personensorge), 2 kurze Fragen
Beitrag von trixie am 17.08.2008 um 22:12:43

mondlaus schrieb am 17.08.2008 um 20:45:11:
Habe mich schon dumm und dämlich gesucht, aber nichts gefunden.  

Das ist auch genau der Punkt. Sprachkenntnisse sind im AufenthG nur beim Ehegattennachzug erwähnt, nicht aber beim Nachzug zum deutschen Kind. Also logisch, dass du hierzu nichts finden kannst. ;)

Wenn die ABH das fordert, möge sie dir doch bitte den Gesetzestext zitieren.

trixie

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