i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Hinweise (Unterhaltsfähigkeit) zu § 8 StAG https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1218666688 Beitrag begonnen von Oder am 14.08.2008 um 00:31:28 |
Titel: Hinweise (Unterhaltsfähigkeit) zu § 8 StAG Beitrag von Oder am 14.08.2008 um 00:31:28
In den Hinweisen zu § 8 StAG steht:
8.1.1.4 Zu Nummer 4 (Unterhaltsfähigkeit) "Die Unterhaltsfähigkeit umfasst auch eine ausreichende soziale Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter." Meine Frage ist bedeutet das, dass der Einbürgerunsgbewerber auch eine Berufsunfähigkeitversicherung abschliessen muss? |
Titel: Re: Hinweise (Unterhaltsfähigkeit) zu § 8 StAG Beitrag von inge am 14.08.2008 um 08:22:23
Nein
|
Titel: Re: Hinweise (Unterhaltsfähigkeit) zu § 8 StAG Beitrag von Ralf am 14.08.2008 um 09:09:37
Genau. Für die Einbürgerung ist das nicht erforderlich.
Dass man eine solche Versicherung unabhängig von der Einbürgerung aber trotzdem haben sollte, spätestens wenn man für eine Familie zu sorgen hat, steht auf einem ganz anderen Blatt. ;) |
Titel: Re: Hinweise (Unterhaltsfähigkeit) zu § 8 StAG Beitrag von Oder am 14.08.2008 um 10:44:40
Bei einer Ermessungseinbürgerung könnte eine Lebensversicherung bzw. eine Berufsunfähigkeitversicherung helfen? ein Pluspunkt?
|
Titel: Re: Hinweise (Unterhaltsfähigkeit) zu § 8 StAG Beitrag von Oder am 14.08.2008 um 19:32:01 Oder schrieb am 14.08.2008 um 10:44:40:
Ich meine falls man keine 60 gesetzliche Sozialbeiträge bezahlt hat. |
Titel: Re: Hinweise (Unterhaltsfähigkeit) zu § 8 StAG Beitrag von Ralf am 14.08.2008 um 20:54:13 Oder schrieb am 14.08.2008 um 10:44:40:
Wurde doch oben schon gesagt: Hat für die Einbürgerung keine Relevanz, ist aber zur privaten Absicherung der Familie dennoch zu empfehlen. Oder schrieb am 14.08.2008 um 19:32:01:
Dafür kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung kein Ersatz sein, sondern allenfalls eine private Rentenver- sicherung. Entscheidend für die Ermessenseinbürgerung ist, dass bereits ein (wenn auch erst geringer) Anpruch auf eine Altersversorgung besteht. |
Titel: Re: Hinweise (Unterhaltsfähigkeit) zu § 8 StAG Beitrag von Oder am 28.08.2008 um 18:46:20 Ralf schrieb am 14.08.2008 um 20:54:13:
Was bedeutet hier ein Anspruch auf die Rente? Bedeutet es, z.b. Wenn man 60 Beiträge bezhalt hat und danach bezahlt keinen Beitrag mehr, kriegt man trotzdem die Rente in der Rentenzeit? Es gibt keine gleiche Aussage bei der privaten Rentenversicherung. Ich hab nur die Aussage "Rente bei Beitrags-freistellung zum Renten-beginn mtl." bei der privaten Rentenversicherung gefunden. ein beispiel bei einer privaten Rente:
|
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |