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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat nach Ausweisung, wie weiter
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Beitrag begonnen von Ortho am 12.08.2008 um 12:17:24

Titel: Heirat nach Ausweisung, wie weiter
Beitrag von Ortho am 12.08.2008 um 12:17:24
Hallo, da ich das erste Mal Kontakt mit so einem Forum habe, hoffe ich dass ich nicht Fragen stelle, die schon hundertmal beantwortet wurden.
Hier mein Problem: Meine Verlobte wurde wegen Verdacht auf Scheinehe im April diesen Jahres aus Deutschland ausgewiesen. Sie ist freiwillig nach Russland ausgereist. Wir kennen uns schon sehr lange und wollen diese Jahr heiraten. Deshalb zu meinen Fragen:
1. Ich wohne in der Schweiz (Niederlassungsbewilligung), die bald dem Schengen-abkommen beitritt. Wir haben alle nötigen Formulare beim Standesamt eingereicht sowie den Visumantrag gestellt. Kann die Schweiz eine Visums-Ausstellung aufgrund der Abschiebung verweigern.
2. Gibt es eine Möglichkeit in Deutschland schnell zu heiraten (ich bin Deutscher).
3. Falls wir in Russland (Wohnort meiner Verlobten) heiraten, wie lange würde eine Familiennachführung dauern?

Vielen Dank für die Beantwortung

Titel: Re: Heirat nach Ausweisung, wie weiter
Beitrag von inge am 12.08.2008 um 12:23:24

Zitat:
Meine Verlobte wurde wegen Verdacht auf Scheinehe im April diesen Jahres aus Deutschland ausgewiesen

D.h. dass eine "formale" Ehe ja wohl besteht, die aber lediglich nicht unter dem besonderen Schutz von [ZENSIERT] steht?

Da stelle ich mir das mit dem Heiraten jetzt aber mal schwierig vor. Erst müsste sie ja wohl geschieden werden ... ????

1. -> vermutlich reines Schweizer Recht, da ja ein nationales Visum (Eheschließung) beantragt wird.

2. Schnell ist relativ. Wie schnell soll schnell denn sein?

3. Hängt von den Umständen ab. 2 Monate bis 2 Jahre.

Titel: Re: Heirat nach Ausweisung, wie weiter
Beitrag von Ortho am 12.08.2008 um 16:58:38
Nein, meine Verlobte wurde vor der Ausweisung rechtskräftig geschieden.
1. Ich weiss, dass es normalerweise Schweizer Recht sein müsste, aber die Schweiz hat Zugriff auf das SIS von Schengen und ich weiss nicht, ob das Recht von Schengen dann bereits angewendet wird.
2. Schnell bedeutet innerhalb von 1-3 Monaten.
3. Welche Umstände wären das? Ich habe Haus, eigene Praxis, genügend Vermögen, also sollten finanzielle Ueberlegungen keine Rolle spielen. Meine Verlobte spricht perfekt deutsch, da Sie an einer Deutschen Universität Mathematik und Physik studiert hat.

Titel: Re: Heirat nach Ausweisung, wie weiter
Beitrag von inge am 12.08.2008 um 17:58:20

Zitat:
also sollten finanzielle Ueberlegungen keine Rolle spielen

1. Ist vermutlich egal, da sie ja sowieso nicht ausgewisen wurde, sondern nur "freiwillig" ausgereist ist. SIS-Ausschreibung etc liegt also wohl nicht vor.

2. Da du genügend Geld hast, ist 2-3 Monate ggfs machbar. Aber nicht wenn vorher noch Visum etc gebraucht wird. RU = Befreiung vom EFZ beim OLG = 3-8 Wochen (je nachdem).

3. Vorherige Scheinehen wirken zB üblicherweise verfahrensverlangsamend und lassen sich auch mit noch so viel Geld nicht wegkaufen.

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