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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Frage um LU.
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Beitrag begonnen von vnn am 03.08.2008 um 01:08:56

Titel: Frage um LU.
Beitrag von vnn am 03.08.2008 um 01:08:56
Hallo.
Ich habe ein gute Freund, Er war vor lange Zeit Arbeitslos. Dann hat er ein Job gefunden, allerding sein Arbeitsgeber kriegt die Unterstützung von ARGE ( weil er lange Zeit Arbeitslos war), und er kriegt das Gehalt von Arbeitsgeber wie normal.
Die Frage:
Ist DAs beim AB ok? oder Problemm  bei LU gäbe?
Danke schön.

Titel: Re: Frage um LU.
Beitrag von fons am 03.08.2008 um 01:15:04
welche Staatsangehörigkeit hat er?

Titel: Re: Frage um LU.
Beitrag von trixie am 03.08.2008 um 01:15:18
Sicherung des LU bedeutet, dass der Arbeitnehmer seinen LU selbst tragen kann. Wenn nun der AG einen Zuschuss von einer öffentlichen Stelle bekommt, hat das nichts einem ungesicherten LU zu tun, auch wenn die Arbeitsstelle somit subventioniert wird.

Probleme dürfte es bei der ABH keine geben, ausser die "üblichen", wie noch in der Probezeit oder befristeter Arbeitsvertrag usw.

trixie

Titel: Re: Frage um LU.
Beitrag von vnn am 03.08.2008 um 01:45:44
Danke für schnelle Antworten.
Er kommt aus viet nam.
Er hat erst 1 Jahr Arbeitsvertrag , Aber Er arbeitet sehr gut, Arbeisgeber will dann unbefristet Arbeitsvertrag geben.

Titel: Re: Frage um LU.
Beitrag von vnn am 06.08.2008 um 00:08:29
Hallo.
Er wird demnächst NE beantragen und möchte genauer wissen, ob das bei §9 Aufenthaltgesetz problemm gäbe ?  
Danke.

Titel: Re: Frage um LU.
Beitrag von trixie am 06.08.2008 um 16:58:06
Er bekommt keine Probleme, wenn er die in § 9 AufenthG geforderten Auflagen erfüllt, dürfte einer NE nichts im Weg stehen. ;)

trixie

Titel: Re: Frage um LU.
Beitrag von vnn am 06.08.2008 um 23:44:16
Danke.
Noch ein Frage.
Für ein Anderer, Er hat Ich AG mit zuschuss von Arge gegründet, wur de 1 Jahe lang von Arge das Leistung von Arbeitslos 2 gezahlt, kann er auch ein NE beantgen? (      wegen LU,  Hier wird von AB Lohn oder Einkommen-Bescheinigung in letzten 12 monaten verlangt, andere Voraussetezungen sind erfüllt).

Titel: Re: Frage um LU.
Beitrag von trixie am 07.08.2008 um 08:13:42
Wenn der LU jetzt gesichert ist (also auch kein Anspruch mehr auf ALG II besteht), dürfte der NE nichts im Wege stehen, wenn auch die anderen Bedingungen erfüllt sind.

trixie

Titel: Re: Frage um LU.
Beitrag von vnn am 10.08.2008 um 19:44:37
HI.
Die Verteilung eines Niederlassungserlaubnis
/Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist eine lange Verfahren, Das wird von AB alle Voraussetzungen sehr gründlich unter Lupe nehmen und überprüfen.
Und bei uns wird die Lohnabrechnungen von letzten 12 Monate verlangt.
Die Frage : wird AB die Frage über LU (wegen Öffenliche Mittel)  von  ARGE  übermitteln?
Der gute Freund, Er hat in letzen 12 Monaten unter Subvention von  Öffenliche Mittel gearbeitet. Sein Arbeitgeber kriegt jeden Monat ca 500 € von ARGE ( für Sozialsabgaben), und er kriegt seine Gehalt von sein Arbeitgeber.
Hi alle Experte, wie die Sachen genau aussieht?
Wer hat die Erfahrung schon gemacht?
Schöne Abend.
:)

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