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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Pass-Probleme? Alter Name aber neue Schreibweise nach Heirat
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Beitrag begonnen von A_aus_D am 28.07.2008 um 13:05:14

Titel: Pass-Probleme? Alter Name aber neue Schreibweise nach Heirat
Beitrag von A_aus_D am 28.07.2008 um 13:05:14
Hallo Zusammen!

Wir (er Russe, ich Deutsche) werden in diesem Jahr heiraten. Wir beide werden seinen Nachnamen als gemeinsamen Ehenamen tragen und in Deutschland leben. Darum wollen wir gerne die "deutsche" Schreibweise des Namens verwenden.
In habe ich bereits erfragt, wie wir eine "deutsche" Schreibweise des Namens erreichen können.
(siehe dieser Thread: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1216998654)

Die anderen Threads hier im Forum drehten sich immer darum, dass jemand seinen Namen durch Heirat geändert hat - bei uns aber geht es "nur" um eine Änderung der Schreibweise - der (kyrill. geschriebene) Name bleibt gleich! Uns würde darum nun natürlich interessieren, wie sich das im Umgang mit dem Pass auswirkt.

Beispiel:
Die russ. Behörden verwenden im Pass von Herrn G. als Transliteration "Gorbachew", nach der Heirat in Deutschland steht er aber als "Gorbatschow" in den hiesigen Personenstandsbüchern.

  • Da Herr G. ja nur seinen russischen Pass hat - wo wird dort vermerkt, dass in D nicht die russ., sondern die dt. Schreibweise maßgeblich ist? Ich nehme an, es gibt einen Stempel/Aufkleber der dt. Behörden auf einer der Seiten im Pass?
  • Wenn man eine Auslandreise macht, welcher Name ist dann für z. B. einen Flugschein anzugeben? Ich vermute mal "Gorbachew", weil der Pass auf diesen Namen ausgestellt ist. Stimmt das?
  • Was passiert, wenn Herr G. einen neuen russ. Pass beantragt? Stören sich die russ. Behörden an dem dt. Stempel? Oder stellen sie den Pass einfach wieder auf "Gorbachew" aus und man muss sich dahinein einen neuen "Gorbatschow"-Stempel der dt. Behörden holen?

Welche "Gemeinheiten" fallen Euch sonst noch ein? Ich wäre Euch sehr dankbar für vielfältige Antworten - im Voraus besten Dank!

Titel: Re: Pass-Probleme? Alter Name aber neue Schreibweise nach Heirat
Beitrag von suiyuan am 28.07.2008 um 13:57:53
Hallo,

Theoretisch sollte es einen Eintrag der russischen Behörden geben, die die alternative Schreibweise bestätigen.

sui

Titel: Re: Pass-Probleme? Alter Name aber neue Schreibweise nach Heirat
Beitrag von A_aus_D am 28.07.2008 um 15:29:33
Hallo sui,

leider hilft mir eine so pauschale Antwort nicht weiter:
Welche Behörde macht diesen Eintrag? Welche Folgen hat er? Warum sprichst Du von "theoretisch" - wird es praktisch nicht gemacht oder gibt es Probleme dabei? Hast Du (indirekte) Erfahrungen damit oder ist diese Info nur grobes Hörensagen?
Es bleiben Fragen über Fragen - die mich leider keinen Schritt weiterbringen...  :-/

A_aus_D

Titel: Re: Pass-Probleme? Alter Name aber neue Schreibweise nach Heirat
Beitrag von inge am 28.07.2008 um 15:40:29

Zitat:
Es bleiben Fragen über Fragen

Was zum Teil sicherlich auch daran liegt, dass nicht deutsches sondern auch russisches Recht betroffen ist.

Wenn dein Mann nach deutschem Recht ABC heißt und nach russischem Recht [kyr]ABC[/kyr] kommt es zur beschriebenen "hinkenden" Namensführung. In vielen Fällen bringt die ABH im Pass einen Eintrag an "führt nach deutschem Recht den Namen ABC". Was die Russen davon halten oder wie sie darauf reagieren -> who knows.
Falls die Russen die deutsche Namensführung anerkennen würden (müssten die dann erneut zurücktranslieren???), wäre die Frage ob dann der Pass ungültig wäre (wegen nicht korrektem Namen), oder ob da dann halt in Zukunft dt. Dokumente zur Beantragung eines neuen Passes vorgelegt werden müssten -> again: russisches Recht.

a) sehr viel russisches Recht
b) extrem ungewöhnlicher Fall
=>
c) Auskünfte schwierig ... einfach mal abwarten ob noch jemand was schreiben kann!

Titel: Re: Pass-Probleme? Alter Name aber neue Schreibweise nach Heirat
Beitrag von Ulf am 08.08.2008 um 10:19:20

A_aus_D schrieb am 28.07.2008 um 15:29:33:
leider hilft mir eine so pauschale Antwort nicht weiter:
Welche Behörde macht diesen Eintrag?


Vom ukrainischen Konsulat gab es schon einmal den Eintrag: "Die lateinische Schreibung für den deutschen Rechtskreis lautet XYZ."

Gruß, ULF

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