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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Probleme mit der Ausländerbehörde https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1216747728 Beitrag begonnen von scarlett am 22.07.2008 um 19:28:48 |
Titel: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von scarlett am 22.07.2008 um 19:28:48
Hallo,
Ich wollte fragen, ob irgendjemand schon mal ein ähnliches Problem hatte und mir helfen kann. Ich sollte eigentlich schon eingebürgert werden, doch das Einbürgerungsamt konnte das nicht machen, da ich mehr als sechs Monate im Ausland war. Ich wusste nicht, dass man sich bei der Ausländerbehörde melden muss um eine Genehmigung von den zu bekommen. Mein Aufenthaltstitel ist somit erloschen und nun musste ich einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde stellen und warte immer noch auf eine Antwort von ihnen. Im Moment bin ich sozusagen papierlos, da ich meinen Pass bei der vietnam. Botschaft abgeben musste um diese Bescheinigung aus der Entlassung aus der vietnam. Staatsbürgerschaft zu erhalten. Meine Frage ist nun: Wie verhält sich die Ausländerbehörde in diesem Fall? Muss ich mit etwas Schlimmes rechnen? Ich persönlich lebe in Dtl. seit meiner Kindheit und der Grund, warum ich mehr als sechs Monate im Ausland (USA) war, ist, dass ich ein Stipendium von der dt. Regierung erhalten habe. Habe nur einfach vergessen, dass ich mich bei der Ausländerbehörde anmelden muss wegen diesem Auslandsaufenthalt. Würde die Ausländerbehörde diese Sachen beachten und Verständnis dafür haben? Danke im Voraus für die Antworten! |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von fons am 22.07.2008 um 19:54:08
Ich hab das hierher verschoben da das ein "Mischfall"
ist. Außerdem hab ich das Doppelpost gelöscht. Bitte immer nur 1 x posten, wir achten schon darauf, dass es am richtigen Örtchen steht. |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von scarlett am 22.07.2008 um 20:31:36
Sorry, bin neu hier. Wird nicht noch einmal vorkommen.
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Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von inge am 22.07.2008 um 20:39:15
Wie lange warst du denn weg?
Hattest du bei der Ausreise eine NE bzw "unbefristetete Aufenthaltserlaubnis"? Geht's um EB oder primär erstmal um (Wieder-)Erlangung eines Aufenthalts in D? |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von trixie am 22.07.2008 um 20:49:39 scarlett schrieb am 22.07.2008 um 19:28:48:
Im Moment dürftest du staatenlos sein, da die Einbürgerung im Moment nicht durchgeführt werden kann. Du müßtest versuchen die vnesische StA wieder zu erlangen, damit dir die ABH auch wieder einen "vernünftigen" AT geben kann. trixie |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von scarlett am 22.07.2008 um 21:18:07
@Inge
Ich war für 10 Monate weg und hatte eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Muss ich mit etwas Schlimmes rechnen? Es geht erstmal um die Wiedererlangung eines Aufenthaltstitels. |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von scarlett am 22.07.2008 um 21:22:38
@ Trixie
Vielen Dank für deine Antwort. Kann ich in diesem Fall als Staatenlose auch einen Aufenthaltstitel haben? Ich befürchte, dass die vietnam. Botschaft mir nicht helfen wird. |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von inge am 22.07.2008 um 21:24:00
§51. Abs 2 beachten!
Zitat:
bist du länger als 15 Jahre in D gewesen BEVOR du nach USA gegangen bist? Wann bist du zurückgekommen? Wenn ja -> ABH sofort drauf ansprechen! Wenn ABH das nicht-Erlöschen bestätigt ... > EB ;) Wenn nicht ... weiter schauen |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von trixie am 22.07.2008 um 21:24:22 scarlett schrieb am 22.07.2008 um 21:18:07:
Schlimm ist immer relativ! Den Kopf wird man schon nicht abreißen. Nur wird das ganze Einbürgerungsverfahren vermutlich erst einmal gekippt. Soweit ich mich erinnere, ist es dem Stammuser maki ähnlich ergangen wie dir. Vielleicht meldet er sich hier zu Wort. Ohne die alte StA wieder zu erlangen, wärst du staatenlos. Das dürfte dann weniger lustig sein. scarlett schrieb am 22.07.2008 um 21:22:38:
JA! maki hat damals § 7 erhalten. trixie |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von scarlett am 22.07.2008 um 21:29:42
@ Inge
Lebe schon seit 14 Jahren in Dtl. (mir fehlt also 1 Jahr) . Bin seit Juni 2008 wieder hier. Die Ausländerbehörde weiß schon Bescheid. Ich warte ja nur auf ihre Antwort und weiß einfach nicht, was die dann mit mir machen werden. Irgendwie hab ich ein wenig Angst. |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von trixie am 22.07.2008 um 21:38:47 scarlett schrieb am 22.07.2008 um 21:29:42:
und es müßte zu den 15 Jahren der LU gesichert sein. Zitat:
trixie |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von scarlett am 22.07.2008 um 21:44:08
@ Trixie
..wird die Ausländerbehörde mich nun rausschmeißen oder was wird jetzt passieren? |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von inge am 22.07.2008 um 21:46:53 scarlett schrieb am 22.07.2008 um 21:44:08:
Wohin? Als Staatenloser, der schon seit langem in D lebt, ist zumindest ne Ausweisung etc eher unwahrscheinlich! |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von trixie am 22.07.2008 um 21:47:54 scarlett schrieb am 22.07.2008 um 21:44:08:
Das glaube ich weniger. Wenn dein Lebensunterhalt gesichert ist, bekommst du sicherlich wieder einen AT. Soweit ich weiss, hat maki damals § 7 bekommen. Zitat:
inge schrieb am 22.07.2008 um 21:46:53:
Werden die nicht künftig in die Erdumlaufbahn geschickt, damit sie von jedem Land einwenig mitbekommen ;D trixie |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von scarlett am 22.07.2008 um 21:51:49
@ Inge
Kann ich also darauf hoffen, dass mein Antrag (als Staatenlose) auf einen Aufenthaltstitel akzeptiert wird? Staatenlos bin ich ja seit ca. 1 1/2 Monaten, vorher war ich ja Vietnamesin. |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von trixie am 22.07.2008 um 22:01:15 scarlett schrieb am 22.07.2008 um 21:51:49:
D. h. du hast während des Einbürgerungsverfahrens im Ausland gelebt und bist als Staatenlose wieder nach Deutschland eingereist. Auch die EBH hätte darüber informiert werden müssen. trixie |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von scarlett am 22.07.2008 um 22:12:16 trixie schrieb am 22.07.2008 um 22:01:15:
Das Einbürgerungsamt wusste von meinem Auslandsaufenthalt und hat nichts gesagt (sogar die Beamten am Flughafen (beim Rückflug nach Dtl.) wussten nicht von der 6 M. Regel und haben mich einfach "rein gelassen". Ich hatte noch meinen vietnam. Pass als ich wieder nach Dtl. eingereist bin. (Juni 2008) |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von Daddy am 22.07.2008 um 22:21:28 scarlett schrieb am 22.07.2008 um 22:12:16:
Die wissen schon von der Regel ... nur konnten sie deinen Auslandsaufenthalt mangels (deutschem) Stempelabdruck im Pass nicht zweifelsfrei auf 6 Monate festmachen ... Daddy |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von scarlett am 22.07.2008 um 22:28:49
@ daddy [quote author=183D3838255C0 link=1216747728/17#17 date=1216758088]
Die wissen schon von der Regel ... nur konnten sie deinen Auslandsaufenthalt mangels (deutschem) Stempelabdruck im Pass nicht zweifelsfrei auf 6 Monate festmachen ... Bist du dir sicher? Die müssten doch an meinem Visum, das ich von der amerik. Botschaft erhalten habe, erkennen, dass ich > 6 Monate im Ausland war, oder? |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von Daddy am 22.07.2008 um 22:35:54 scarlett schrieb am 22.07.2008 um 22:28:49:
Von Berufswegen sollte ich sicher sein ... und allein aufgrund eines Visums kann man nicht erkennen, ob jemand wie lange im Ausland war ... hätte ja auch eine zwischenzeitliche Rückkehr nach D erfolgen können ... Daddy |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von trixie am 22.07.2008 um 22:44:16 scarlett schrieb am 22.07.2008 um 22:28:49:
Auch wenn es so wäre, könnte die ABH einer späteren Rückreise zugestimmt haben. Den Antrag hierzu kann man auch während der Abwesenheit im Ausland stellen. @ Daddy Wird eigentlich bei der ABH nachgefragt oder eine Mitteilung abgegeben, wenn lt. Reisepass eine längere Abwesenheit vermutet wird? trixie |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von scarlett am 22.07.2008 um 22:53:44 trixie schrieb am 22.07.2008 um 22:44:16:
Das ist ja das Problem. Ich wusste einfach nicht von dieser 6 Mon. Regelung. Habe die ganze Zeit nur an das Stipendium gedacht und wenn man in NYC kostenlos studieren darf, dann denkt man einfach nicht an die Ausländerbehörde und ihre Genehmigung. War einfach ein dummer Fehler! Wird die Ausländerbehörde nun Verständnis für mich haben? |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von Daddy am 22.07.2008 um 22:55:30 trixie schrieb am 22.07.2008 um 22:44:16:
An der Grenze kann es bei festgestellten Auslandsaufenthalten über 6 Monaten im Einzelfall sogar zu einer Zurückweisung aufgrund des erloschenen ATs kommen ... Sofern Unklarheiten bestehen und über die ABH keine abschließende Klärung herbei geführt werden kann, wird diese über die Erkenntnisse informiert, die Einreise selbstredend gestattet ... Daddy |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von tapir am 22.07.2008 um 23:19:35 trixie schrieb am 22.07.2008 um 20:49:39:
Was soll das denn bringen? Dann dauert das Theater mit der Ausbürgerung ja noch mal eine kleine Ewigkeit, irgendeinen Vorteil sehe ich nicht. Auch Staatenlose können schließlich einen Aufenthaltstitel erhalten. |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von scarlett am 22.07.2008 um 23:41:48 tapir schrieb am 22.07.2008 um 23:19:35:
Also kann ich in meinem Fall auf einen Aufenthaltstitel hoffen, ja? |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von tapir am 23.07.2008 um 00:05:41 scarlett schrieb am 22.07.2008 um 23:41:48:
Das kann ich so nicht ohne weiteres beurteilen, jedenfalls steht nicht bereits die Staatenlosigkeit der Erteilung eines Aufenthaltstitels entgegen. |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von scarlett am 23.07.2008 um 00:11:23 tapir schrieb am 23.07.2008 um 00:05:41:
Was wird die Ausländerbehörde in einem solchen Fall tun? |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von trixie am 23.07.2008 um 00:31:30 tapir schrieb am 22.07.2008 um 23:19:35:
Es geht hier nicht alleine darum, dass auch ein Staatenloser auch einen AT haben kann, sondern die Nachteile und Probleme des täglichen Lebens, die damit verbunden sind. maki, glaube ich, kann ein Lied davon singen, dass es nicht lustig ist, ein Staatenloser gewesen zu sein. Er hatte sich damals seine mazedonische Staatsangehörigkeit wieder "geholt", damit die Welt wieder mehr in Ordnung war. Zitat:
Das wird dir nur deine freundliche ABH mitteilen können. Wir können hier nur spekulieren; dafür ist aber die Börse da. Auch da gibt es Verlierer und das nicht zu wenig. ;) trixie |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von tapir am 23.07.2008 um 00:41:18 trixie schrieb am 23.07.2008 um 00:31:30:
Das ist klar, dass das nicht lustig ist. Ich rege dennoch an, zunächst mal die aufenthaltsrechtliche Situation zu bewältigen. Anschließend würde ich das Gespräch mit der EBH suchen, Stichwort § 8 StAG. Mit gutem Willen kann diese nämlich nach dieser Vorschrift einbürgern (einen Anspruch gibt es natürlich nicht). Die offensichtlich vorhandenen (Stipendium in NYC) besonderen Begabungen sollten dabei natürlich in die Waagschale geworfen werden. |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von trixie am 23.07.2008 um 00:49:09 tapir schrieb am 23.07.2008 um 00:41:18:
Zu dem müßte allerdings der Lebensunterhalt gesichert sein. Hierzu hat sich der TS aber bisher noch nicht geäußert. trixie |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von scarlett am 23.07.2008 um 10:07:28
@trixie
@tapir Vielen Dank für die Antworten! Ich hoffe jetzt nur auf eine positive Antwort von der Ausländerbehörde. Das Einbürgerungsamt steht hinter mir. |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von maki am 23.07.2008 um 11:19:16 scarlett schrieb am 22.07.2008 um 19:28:48:
Hallo Scarlett, hätte ein sehr ähnliches Problem: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1133960722/0#0 Allerdings war bei mir das AusIG ausschlaggebend, bei dir wäre das AufenthG anzuwenden. So war es bei mir: Ich konnte nicht eingebürgert werden, da mein Aufenthaltstitel erloschen war, die EBH kann hinter dir stehen so viel sie will, ohne AT keine Einbürgerung. Wenn die ABH also das erlöschen der AE/NE festgestellt hat, wird deine Einbürgerung abgelehnt werden müssen. Deine Pflicht ist es dann, dich so schnell wie möglich darum zu kümmern wieder einen Staatsbürgerschaft + Pass zu bekommen. Eigentlich sollte die ABH dir keinen Aufenthaltstitel erteilen dürfen, da deine Einreise nicht rechtmässig war (fehlendes Visa/AE), du müsstest also Ausreisen und bei der Botschaft einen Antrag stellen, die frage wäre nur mit welchen Aufenthaltszweck... Ohne Anwalt wäre ich nicht zur ABH gegangen, da steht viel zu viel auf dem Spiel. Mir hat die ABH trotzdem eine befristete AE erteilt, warte heute noch ob noch darauf zu erfahren Eingebürgert werden kann.... Bei dir könnte der §51 Abs 2 in Frage kommen, dann wäre deine NE nicht erloschen. In welchem Bundesland lebst du denn? tapir schrieb am 22.07.2008 um 23:19:35:
Pragmatisch oder nicht, sie muss es zumindest versuchen, schliesslich war die Ausbürgerung freiwllig und sie muss sich darum bemühen, eine Sta. nebst Pass zu erhalten. In meinem Fall gilt mein Aufenthalt erst als rechtmässig & gewöhnlich nachdem ich den Pass vorgelegt habe, dauerte 6 MOante, musste ja schliesslich erst wieder in MK eingebürgert werden. Es hängt im Prinzip alles davon ab, ob die ABH die das erlöschen der NE feststellt, oder nicht. Wenn nicht, bist du aus dem Schneider, ansonsten geht der "Spass" erst richtig los... Viel Glück, maki |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von trixie am 23.07.2008 um 11:33:51 maki schrieb am 23.07.2008 um 11:19:16:
Wohin sollte ein mittlerweile staatenloser Bürger ausreisen? trixie |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von maki am 23.07.2008 um 11:41:33 trixie schrieb am 23.07.2008 um 11:33:51:
Staatenlos != Staatenlos Ich wurde offiziell nie als staatenloser geführt... Eine freiwllige Staatenlosigkeit wird nicht einfach so als "echte" Staatenlosigkeit anerkannt, schliesslich könnten sich sonst Schwerverbrecher ausbürgern lassen und dürften für immer hier bleiben. Die Ausbürgerung ist Aufgrund der EBZ gemacht worden, die EBZ wäre aber gegenstandslos wenn das erlöschen des ATs festgestellt würde. Ohne Sta. & Pass wird es nicht einfacher eine AE zu bekommen, ganz im Gegenteil. Das alltägliche Leben ist mit einer befr. AE ist schon kompliziert genug, als nicht anerkannter Staatenloser nur mit einer Fiktionsbescheinigung wird es um einiges komplizierter. |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von trixie am 23.07.2008 um 11:50:04 maki schrieb am 23.07.2008 um 11:41:33:
Das mag schon sein, dass man sich nicht durch geschicktes Hantieren und Verlust einer Staatsbürgerschaft einer Ausreise entziehen kann. Nur wird der Ursprungsstaat - hier Vietnam, ein ohnedies problematischer Staat - keinen Bürger "annehmen", der nicht diese Staatsangehörigkeit besitzt. Ich wüßte nicht, welche Verpflichtung dieser Staat denn dazu hätte. Zitat:
Hätte dich Mazedonien aufgenommen, wenn es hart auf hart gekommen wäre? trixie |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von Eduard am 23.07.2008 um 11:52:51 maki schrieb am 23.07.2008 um 11:41:33:
Was gibt es da anzuerkennen? Wenn das Heimatland jemanden nicht mehr als Staatsangehörigen betrachtet, ist man staatenlos. Punkt. Die deutschen Behörden können das Heimatland nicht zwingen, der betreffenden Person wieder einen Pass auszustellen oder auch nur wieder einreisen zu lassen. Und ohne Pass ist auch eine Einreise in jedes andere Land unmöglich. Eduard |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von Mikael321 am 23.07.2008 um 11:55:11 scarlett schrieb am 22.07.2008 um 22:28:49:
Also klären wir doch erstmal die Frage, warum die ABH annimmt, das du länger als 6 Monate weg warst. Trotz allem , solltest du eine Anwalt zu rate ziehen, der ein Spezialist im Ausländerrecht ist. Es geht ja um eine Menge . Michael |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von maki am 23.07.2008 um 12:00:11 trixie schrieb am 23.07.2008 um 11:50:04:
Wäre nicht das erstemal, das nicht anerkannte staatenlose abgeschoben worden wären. Eduard schrieb am 23.07.2008 um 11:52:51:
So einfach ist es nicht, zwischen "Staatenlos und kann keine Sta. erlangen" und "Staatenlos, hat aber keine Lust sich um eine Sta. zu kümmern" gibt es einen gewltigen Unterschied. Vielleicht kann das ein Experte noch detailierter Erläutern, in D ist man nicht einfach so als staatenlos anerkannt, nur weil man gerade keine Sta. hat. Mikael321 schrieb am 23.07.2008 um 11:55:11:
Eine Passkopie mit den Stempeln reicht um das nachzuweisen, wenn man das Problem nicht kennt, sagt man das den SBs auch einfach so... |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von Eduard am 23.07.2008 um 13:06:21 maki schrieb am 23.07.2008 um 12:00:11:
Ja, wenn: a) sie in Wirklichkeit (d.h. nach Recht ihres Heimatlandes) gar nicht staatenlos waren, b) sie zwar tatsächlich staatenlos waren, aber ein Land aus anderen Gründen zur Aufnahme bereit bzw. verpflichtet war (z.B. Rückschiebung von Asylbewerber in Drittstaaten). In jedem Fall kommt es immer auf den aufnehmenden Staat an, was die deutschen Behörden anerkennen und was nicht, ist irrelevant. Zitat:
Siehe hierzu das Urteil des VG Karlsruhe 26.02.2003 (Aktenzeichen 5 K 2350/02), das die Pflicht eines staatenlosen Ausländers, sich um eine Staatsangehörigkeit zu "kümmern", verneint. Eduard |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von Mikael321 am 23.07.2008 um 13:54:37 maki schrieb am 23.07.2008 um 12:00:11:
1 ) Liegt der ABH der Pass vor ? 2 ) Und wenn er vorliegt, haben die Amis auch die Ausreise gestempelt ? Wenn 1+2 erfüllt ist, ist die NE weg. Wenn nur 1 oder 2 oder nichts der ABH vorliegt, ist die NE wahrscheinlich noch gültig . ( Sie müssen ja den Beweis antreten, das der Ausländer mehr als 6 Monate weg war ) Michael |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von trixie am 23.07.2008 um 13:57:24 Mikael321 schrieb am 23.07.2008 um 13:54:37:
Ich glaube dieses Thema ist schon gegessen, wenn man den Beitrag der TS liest. Scheinbar ist mindestens ein von dir zitierter Punkt erfüllt. Vielleicht klärt uns die TS aber noch auf. ;) trixie |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von maki am 23.07.2008 um 14:11:57 Eduard schrieb am 23.07.2008 um 13:06:21:
Eine Ausbürgerung auf eigenen Wunsch geht nicht, Staatenlosigkeit soll vermieden werden. Mit EBZ geht das, weil zugesichert wird das der Betroffene eingebürgert wird, nachdem er seine alte Sta. verliert. Wenn die EBZ nun Gegenstandslos war, was ist dann mit der Entlassung aus der Sta.? Jedenfalls würde es mich sehr wundern wenn man es den betroffenen so einfach macht und einfach so einen Staatenlosenpass austellt, denn erst dann ist man als Staatenloser anerkannt. Eduard schrieb am 23.07.2008 um 13:06:21:
Hast du einen link zum Urteil? Hab vergeblich versucht es zu Googeln. Mich interessiert vor allem ob das einfach so auf alle möglichen Fälle von staatenlosigkeit übertragbar ist... |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von scarlett am 23.07.2008 um 14:16:55 maki schrieb am 23.07.2008 um 11:19:16:
Hi Maki, Danke für die Antwort. Ich lebe in Berlin. (bin seit 14 Jah. in Dtl) Im Prinzip warte ich darauf, dass die ABH mir einen Aufenthaltstitel erteilt. Ich hoffe nur, dass sie Verständnis hat für meine Situation. Habe den Beamten erklärt, dass ich von der 6 Mon. Regelung nicht wusste und die ganze Zeit nur ans Studium in USA gedacht hab. Hätte nicht gedacht, dass das ganze so kompliziert sein kann. |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von inge am 23.07.2008 um 14:27:01 scarlett schrieb am 23.07.2008 um 14:16:55:
Wobei den das ggfs menschlich aber sicher nicht sächlich interessiert. Ob du von der Regelung nichts wusstest oder ob du sie absichtlich misachtet hast, ist erstmal egal. Bei menschlichem Verständnis, wird sich der SB aber sicherlich bemühen, die für dich günstigste Lösung zu finden ... so sie halt von irgendeinem Paragraphen gedeckt wird. maki schrieb am 23.07.2008 um 14:11:57:
http://www.asyl.net/Magazin/Docs/2004/M-4/4586.pdf Man verwende das aktenzeichen "5 K 2350/02" und vergisst insbesondere nicht, die Anführungszeichen, damit Tante Gertrude wirklich nach diesem Aktenzeichen sucht und nicht nach allen Texten, in denen die Zahl 5, 2350,02 und der Buchstabe K vorkommt. |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von maki am 23.07.2008 um 14:32:30 scarlett schrieb am 23.07.2008 um 14:16:55:
Wenn du einen AT erteilt bekommst, heisst das, dass die alte unbefr. AE/NE futsch ist, eigentlich müsste auch die EBZ nichtig geworden sein, und du bnist unerlaubt nach D (wieder-)eingereist.... Nicht falsch verstehen, aber ob du davon wusstest oder nicht macht keinen Unterschied, rechtlich gesehen. Verständnis können sie schon haben, aber rechtlich ist das eigentlich eindeutig, unbefr. AE/NE weg -> alles weg. Will dich nicht depremieren, aber ein Anwalt wäre sicherlich nicht verkehrt, sollte zumindest prüfen, ob es möglich wäre - - ob du eine AE nach §37 bekommst, damit wäre auch alles gut - ob es sonst noch Möglichkeiten gibt in Absprache mit der ABH Meine Anwältin in München hat mich 500,- € gekostet, das war es auf alle Fälle wert, wenn man die Alternativen bedenkt. Wenn dein damaliger Aufenthaltstitel wirklich erloschen wäre, du aber einen neuen bekommst, wäre eine Einbürgerung immer noch möglich: - Ermesseneinbürgerung nach §8, hat aber hohe Vorrausetzungen an den Lebensunterhalt, insbesondere die Altervorsorge - Anspruchseinbürgerung §10 nach mind. einem weiteren Jahr in D, in Verbindung mit §12b StAG (Anrechung früherer Aufenthaltszeiten, bis zu 5 Jahren) und §10 Abs. 3: Zitat:
Weder aus dem Gesetzestext, noch aus den VAH ist ersichtlich, ob dafür unbedingt eine Bescheinigung über den I-Kurs brauchst, könnte klappen, genau kann dir das aber nur die zust. EBH sagen. Warst du denn in den 10 Monaten mal in D? @inge Danke! |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von scarlett am 23.07.2008 um 14:38:23 inge schrieb am 23.07.2008 um 14:27:01:
Danke. Ich hoffe, dass der gesunde Menschenverstand hier eine große Rolle spielt. Tippi [edit]Ein abgegebenes Post kann innerhalb von 15 Minuten geändert oder ergänzt werden. Bitte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.[/edit] maki schrieb am 23.07.2008 um 14:32:30:
maki schrieb am 23.07.2008 um 14:32:30:
Wie ich schon am Anfang sagte. Ich war für 10 Mon. in USA und habe dort nur fleißig studiert. Tippi [edit]Ich hab mal die Zitate geflickt[/edit] |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von tapir am 23.07.2008 um 16:07:45 maki schrieb am 23.07.2008 um 12:00:11:
Doch, genau dann ist man staatenlos. Das bestimmt Art. 1 Abs. 1 des Genfer Staatenlosenübereinkommens (hier nachzulesen) maki schrieb am 23.07.2008 um 14:11:57:
Deutsche Stellen haben nicht fremden Staaten vorzuschreiben, wie deren Entlassungsverfahren auszusehen hat. Ob man sich auch ohne EBZ ausbürgern lassen kann, geht D nur für eigene Staatsangehörige etwas an. Das ergibt sich aus der nationalen Souveränität. Mir ist selber sehr gut bekannt, dass Behörden das ungern akzeptieren. Dann werden Leute jahrelang mit "Staatsangehörigkeit: ungeklärt" in den Akten geführt, obwohl nachweislich eine Ausbürgerung erfolgt ist. Das ist völkerrechtswidrig und sollte ggf. dem auch für den Schutz von Staatenlosen zuständigen UNHCR zur Kenntnis gebracht werden. maki schrieb am 23.07.2008 um 14:11:57:
Nein, die Anerkennung erfolgt kraft Völkervertragsrechts (Genfer Staatenlosenübereinkommen). Der Ausweis/Passersatz ist lediglich deklaratorisch. An dem letzten Beitrag von maki ist dagegen m.E. alles richtig. Übrigens: Mit einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG wäre das alles wohl nie passiert... |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von maki am 23.07.2008 um 16:35:53 tapir schrieb am 23.07.2008 um 16:07:45:
Das Problem ist pragmatischer Natur tapir, was nutzt es mir wenn ich nach dem Staatenlosenübereinkommen Staatenlos bin, aber die ABH das nicht anerkennt? Die ABH die ich kenne reagiert etwas "allergisch" wenn es darum geht als staatenloser anerkannt zu werden (und an eine Reiseausweises für Ausländer zu kommen ist nicht leicht und zeitlich sher begrenzt). In Anbetracht der Tatsache das man auf das entgegenkommen der ABH angewiesen (AE) ist, ist es wahrscheinlich nicht ratsam sich unbeliebt zu machen in dem man gleich Reizthemen aufkommen lässt. tapir schrieb am 23.07.2008 um 16:07:45:
Hatte genug Zeit mir Möglichkeiten, Alternativen und Argumentierungen mit Hilfe dieses Forums zu überlegen ;) tapir schrieb am 23.07.2008 um 16:07:45:
.. oder einer Fristverlängerung, welche sie, falls sie beantragt worden wäre, mit Sicherheit bekommen auch hätte. Das ist das traurige daran, es ist geltendes Recht, nur wissen wenige bzw. nicht genug Betroffene darüber Bescheid, deswegen ist imho eine Infoquelle wie i4a so wichtig. |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von tapir am 23.07.2008 um 16:56:34 maki schrieb am 23.07.2008 um 16:35:53:
Sicher kann es im Einzelfall taktisch sinnvoll sein, sich rechtswidrig als Vietnamese oder Mazedonier behandeln zu lassen, obwohl man's gar nicht ist, weil man nur so eine Vergünstigung erlangen kann, auf die man keinen Anspruch hat. Ärgerlich, dass eine Behörde unter flagranter Verletzung internationalen Rechts Einzelne zu solchen unwürdigen Spielchen zwingt... |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von trixie am 23.07.2008 um 18:11:24 tapir schrieb am 23.07.2008 um 16:56:34:
Wie soll man sich als Staatenloser als Vietnamese behandeln lassen und welche Vergünstigung sollte man dadurch erlangen, wenn der "alte" Staat einem nicht wieder haben will? trixie |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von tapir am 23.07.2008 um 18:25:56 trixie schrieb am 23.07.2008 um 18:11:24:
Es geht doch hier um die Fälle, in denen eine deutsche Behörde der Auffassung ist, jemand sei Staatsangehöriger von Mazedonien oder Vietnam und sich vom Gegenteil nicht überzeugen lassen will, oder in der - noch abstruser, kommt aber ja anscheinend auch vor - die Behörde die Staatenlosigkeit nicht einmal bestreitet, aber irgendwie nicht "anerkennen" (?) will bzw. den Betroffenen in der Pflicht sieht, sich um Wiedereinbürgerung zu bemühen. In diesen Fällen kann es dann taktisch sinnvoll sein, nicht auf der Staatenlosigkeit zu bestehen, sondern sich einen vietnamesischen oder mazedonischen Pass zu besorgen, auf welchem (legalen) Weg auch immer. Die Vergünstigung kann dann in einer § 7-AE liegen, auf die in der Tat kein Anspruch besteht. Was wäre die Alternative? AE aus humanitären Gründen, z.B. bei faktischen Inländern §§ 25 Abs. 3, 60 Abs. 5 AufenthG, Art. 8 EMRK, was mit hoher Wahrscheinlichkeit vorgerichtlich nicht durchsetzbar ist. |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von ryka am 23.07.2008 um 19:05:47 tapir schrieb am 23.07.2008 um 18:25:56:
Gibt es hier auch eine Übersetzung auf Normaldeutsch? Was kann die ABH mit einem Staatenlosen machen? Abschieben geht ja nicht. Welche Vor- oder Nachteile gibt es zwischen Staatenlosen und Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft? Kann ein ungeklärter Staatsbürger sich in Deutschland frei bewegen? Gruss Ryka |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von tapir am 24.07.2008 um 01:07:30 ryka schrieb am 23.07.2008 um 19:05:47:
Die ist eigentlich wohl zu lang, da hier auch eher off-topic. Die Kurzversion lautet: Das Aufenthaltsgesetz kennt verschiedene Möglichkeiten, aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Hierher gehört bspw. auch die Fallgruppe der "faktischen Inländer", das sind Menschen, deren soziale Heimat Deutschland ist und die keine nennenswerten Bindungen zu irgendeinem anderen Land haben. ryka schrieb am 23.07.2008 um 19:05:47:
Grundsätzlich dasselbe wie mit einem Drittstaatsangehörigen: Aufenthaltstitel erteilen, verlängern oder versagen, vollziehbare Ausreisepflicht vollstrecken oder aber bei Vorliegen der Voraussetzungen die Vollziehbarkeit aussetzen (dulden). ryka schrieb am 23.07.2008 um 19:05:47:
Wenn ein Staat sich zur Aufnahme bereiterklärt, kann ein Staatenloser auch in diesen Staat abgeschoben werden. ryka schrieb am 23.07.2008 um 19:05:47:
Ungeklärte Staatsangehörigkeit steht grundsätzlich der Erteilung eines Aufenthaltstitels entgegen, § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG. ryka schrieb am 23.07.2008 um 19:05:47:
Das kommt auf den Aufenthaltsstatus an und ggf. darauf, ob die zuständige Behörde Beschränkungen der Bewegungsfreiheit angeordnet hat. |
Titel: Re: Probleme mit der Ausländerbehörde Beitrag von lyserg am 25.07.2008 um 11:06:02
Hallo,
tapir schrieb am 23.07.2008 um 18:25:56:
Ich denke hier liegt ein legaler Weg vor, als ich von Mazedonien ausgebürgert wurde, hat dies nur statt gefunden um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen (Dies stand explizit in der Ausbürgerunsurkunde so drin). Da dies in diesen beiden Fällen nicht gegeben ist, da die Voraussetzungen entfallen sind ist auch die Ausbürgerung "unwirksam". Außerdem habe ich bei meinem temporären Ausweisersatz von der ABH als Staatsangehörigkeit immer noch mazedonisch anstelle von Staatenlos stehen gehabt. Vielleicht ist der Weg "zurück" zur alten doch der sinnvollere auch wenn dann natürlich die Einbürgerung erstmal in weite ferne rückt. |
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