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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Ein paar Fragen.. https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1215345002 Beitrag begonnen von boby am 06.07.2008 um 13:49:59 |
Titel: Ein paar Fragen.. Beitrag von boby am 06.07.2008 um 13:49:59
Hallo ,
Ein EU Burger lebt (und ist berufstätig )seit 1995 rechtmäßig in BRD , hat er also automatisch Daueraufenthaltsrecht erworben? Er hat eine deutsche Frau und 2 minderjährige deutsche Kinder. Die Ehe wird aber vermutlich zerbrechen. Verliert er dadurch sein Daueraufenthaltsrecht? Jetzt ist er noch dazu straffällig geworden. Sollte er weniger als 5 Jahre bekommen ist er automatisch vor der Abschiebung sicher.? Danke für eure Antworten. MfG |
Titel: Re: Ein paar Fragen.. Beitrag von Mick am 06.07.2008 um 14:00:29 boby schrieb am 06.07.2008 um 13:49:59:
Hi, § 4a Daueraufenthaltsrecht FreizügG/EU ist da recht eindeutig: Zitat:
boby schrieb am 06.07.2008 um 13:49:59:
Nein. boby schrieb am 06.07.2008 um 13:49:59:
§ 6: Zitat:
Eigentlich auch selbsterklärend. Wenn der "besondere Schutz" besteht, genügt eine Freiheitsstrafe unter fünf Jahren nicht für eine Feststellung des Verlustes der Freizügigkeit. Mich würde abschließend interessieren, wie sein Aufent- halt dokumentiert wird (Freizügigkeitsbescheinigung?). |
Titel: Re: Ein paar Fragen.. Beitrag von boby am 06.07.2008 um 14:26:10
Danke Mick für deine Antworten.
Er hat eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ausgestellt in Jahr 2000. Bei der Straftat handelt es sich nicht um Gewalt oder Drogen Delikt. |
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