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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
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Beitrag begonnen von opust am 05.07.2008 um 12:01:36

Titel: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von opust am 05.07.2008 um 12:01:36
Hallo,

ich bin ein 29-jähriger Deutscher und möchte nun nach 3 Jahren meine 27-jährige chinesische Freundin heiraten.

Sie ist seit 2000 in Deutschland und hat hier studiert. Nach Abschluss des Studiums (2007) hat sie eine Aufenthaltsgenehmigung zur Arbeitssuche erhalten (Gültig bis 31.08.2008).
Wir waren bereits beim Standesamt in Deutschland und haben uns beschreiben lassen, was wir alles brauchen. Das Problem bei uns ist, dass wir nicht wissen ob wir alles bis ende August schaffen können (Dokumente besorgen, beglaubigen, legalisieren, Prüfen lassen etc.).

Deswegen meine Fragen.
Mit welchen Zeitraum müssen wir realistisch rechnen, um in Deutschland heiraten zu können? Also inklusive der Besorgung aller nötigen Dokumente aus China bis hin zum Heiratstermin in Deutschland und wie würde es in dem Fall aussehen wenn wir erst im September / Oktober in Deutschland heiraten könnten. Muss meine Freundin dann nach China zurück, um ein Heiratsvisum zu erhalten oder kann das bestehende Visum verlängert werden? Bzw. kann in Deutschland gleich ein Heiratsvisum ausgestellt werden?

Da wir beide Angst haben, dass wir zeitlich nicht alle Dokumente  beschaffen können, haben wir uns überlegt vielleicht in Dänemark zu heiraten. Damit Sie nicht extra nochmal ein Visum o.a. beantragen muss. Ich würde dabei gern wissen, wie es dann nach der Heirat in Dänemark aussieht. Angenommen wir würden mitte August dort heiraten und dann wieder nach Deutschland zurück kommen. Würde eurer Meinung nach meine Freundin dann gleich eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten können oder muss sie dann wieder ausreisen (nach China) und wir müssen einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen?

Das waren meine Fragen, für Antworten bin ich euch (bzw. sind wir) euch sehr dankbar!

Herzliche Grüße
Sascha

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von trixie am 05.07.2008 um 12:25:02

opust schrieb am 05.07.2008 um 12:01:36:
Nach Abschluss des Studiums (2007) hat sie eine Aufenthaltsgenehmigung zur Arbeitssuche erhalten (Gültig bis 31.08.2008).  

Sicherlich hat sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, denn eine Aufenthaltsgenehmigung gibt es nicht. ;)


opust schrieb am 05.07.2008 um 12:01:36:
Mit welchen Zeitraum müssen wir realistisch rechnen, um in Deutschland heiraten zu können?  

Wenn du die vielfältigen Threads hierzu liest, wirst du feststellen, dass man keine verlässliche Aussage treffen kann. Besonders was China anbelangt, scheint eine Heirat in Deutschland mit einem nicht unerheblichen zeitlichen Aufwand verbunden zu sein.


opust schrieb am 05.07.2008 um 12:01:36:
Ich würde dabei gern wissen, wie es dann nach der Heirat in Dänemark aussieht

Heiraten in DK --> Anmeldung beim Meldeamt --> ABH und AE beantragen.
So einfach es klingt, sollte es auch sein. Eine Rückreise nach China ist nicht mehr nötig.

Ob die dänische Heiratsurkunde noch beglaubigt werden muss, solltet ihr vorher mit der Standesamtsaufsicht abklären.

trixie

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von Eduard am 05.07.2008 um 14:12:04

trixie schrieb am 05.07.2008 um 12:25:02:
Ob die dänische Heiratsurkunde noch beglaubigt werden muss, solltet ihr vorher mit der Standesamtsaufsicht abklären.


??? Was hat die damit zu tun?

Zum Thema "Beglaubigung": formal kann eine Apostille auf der Heiratsurkunde verlangt werden.

Hier steht, wie man die Apostille bekommt:
http://www.um.dk/en/menu/ConsularServices/Legalisation/

In der Praxis kommen Fälschungen etc. wohl so selten vor, dass viele Behörden auf die Apostille verzichten.

Eduard

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von trixie am 05.07.2008 um 15:08:29
@ Eduard

Vor einiger Zeit wurde ich nach einer Anfrage bei der ABH bzgl. einer dänischen Eheurkunde an die Standesamtsaufsicht verwiesen. Dort sagte man mir, dass die dänische Heiratsurkunde auch ohne Apostille akzeptiert wird.

trixie

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von suiyuan am 06.07.2008 um 11:51:24
Hallo,

Derzeit bereite ich auch gerade die Heirat mit meiner chinesischen Freundin vor. Wir haben uns allerdings für die "andere Seite" entschieden, d.h. wir wollen in Beijing heiraten.

Wegen den Dokumenten für eine Heirat in Deutschland sei auf die sogenannte "Kölner Liste" verwiesen. http://www.olg-koeln.nrw.de/home/aufgaben/ju_verw/dez_7/ausl_ehe.htm Dort drin steht genau, was ein chinesischer Staatsbürger für eine Eheschließung in Deutschland benötigt.

Die Ledigkeitsbestätigung beim chinesischen Konsulat war eine relativ einfache Angelegenheit. Deine Freundin muß sich eine Aufenthaltsbestätigung bei der Meldebehörde holen (Vorsicht! Hat nichts mit der Ausländerbehörde zu tun, auch wenn es zuerst so klingen mag) und damit dann beim Konsulat / der Botschaft diese Bescheinigung holen. Bei uns hat das 5 Tage gedauert und kam in Form einer notariellen Urkunde auf Chinesisch. Das Teil wiederum muß dann noch von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer auf Deutsch übersetzt werden.

Wegen der Geburtsurkunde: Die Familie von Deiner Freundin muß mit ihrem Hukou und ihrer Einzelkindbescheinung zur zuständigen Polizeidienststelle. Die machen dann eine Bescheinigung, mit der beim Notar (sind öffentlich!) die eigentliche Geburtsurkunde erstellt wird. In unserem Fall lassen wir sie gleich mit auf Deutsch machen, was allerdings extra kostet. Wenn die Urkunde fertig ist, muß sie danach noch zum Außenministerium zur Beglaubigung sowie zur Deutschen Botschaft wegen Legalisierung.

Anmerkung: Außerhalb von Beijing bieten die Notardienststellen gegen Aufpreis einen zusätzlichen Service an: Die fertige Urkunde wird vom Notar dann direkt zum Ministerium sowie zur Botschaft / zum Konsulat geschickt.

sui

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von Schari am 06.07.2008 um 19:18:17
Hallo Zusammen,

Vielen Dank für Euere Information.

Mein Freund ist ein Deutscher und ich bin eine Chinesin. Wir möchten ebenfalls reiraten, wissen nicht genau, ob wir in Deutschland oder in China reiraten sollen.

Ich bin auch Chinesin, seit 2000 bin ich in Deutschland und seit 2 Jahre arbeite ich in einem Automobil-Unternehmen. Also, ich habe kein Problem mit dem Arbeitserlaubniss bzw. Aufenthaltungsgenehmigung.

Wir ich hier gelesen habe, in Ausländer zu verreiraten wird hier bevorzugt, haben wir auch für die Heirate in Chia entschieden.

Wo macht er diese Bescheinigung
1) Meldebescheinigung beglaubigen lassen -> wo kann man es machen?
2) Reisepass und Meldebescheinigung in China übersetzen lassen
-> vor Ort in Notar-office?
3) Nach dem Heiraten müssen wir zu Deutsche Botschaft fahren, beglaubigen zu lassen?

>>Anmerkung: Außerhalb von Beijing bieten die Notardienststellen gegen Aufpreis einen zusätzlichen Service an: Die fertige Urkunde wird vom Notar dann direkt zum Ministerium sowie zur Botschaft / zum Konsulat geschickt.>>
heisst das, dass man muss nicht persönlich hinfahren, um die Heiratsurkunde bei Botschaft  anerkennen zu lassen. wie macht man es genauer?

Besten Dank im voraus!
Schari

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von suiyuan am 06.07.2008 um 20:08:43
Hallo Schari,

Wegen der Ledigkeitsbescheinigung: Du mußt zuerst mit Deinem Reisepaß und einer gültigen AE drinne zur lokalen Stadt- / Gemeindeverwaltung. Dort verlangst Du eine Aufenthaltsbescheinigung (kostete 5 Euro oder so).

Wenn Du die hast, gehst Du zum chinesischen Konsulat (gibt je eins in Hamburg, Frankfurt / Main sowie München) oder zur chinesischen Botschaft - das hängt ganz davon ab, wo Du in Deutschland wohnst.

Dort gibst Du eine "eidesstattliche Versicherung" ab, die besagt, daß Du ledig bist. Einige Tage später ist dieses Dokument dann in Form einer chinesischen notariellen Urkunde fertig.

Wenn Du die hast, muß die noch bei einem in Deutschland anerkannten Übersetzer übersetzt werden.



Damit Ihr beide in China heiraten könnt, braucht ihr folgendes:

Ein Ehefähigkeitszeugnis für Deinen Freund. Dies bekommt er beim Standesamt in Deutschland, wenn folgendes da ist:

  • Auszug aus dem Familienbuch Deines Freundes - Abstammungsurkunde
  • (beglaubigte) Kopie der Geburtsurkunde
  • beglaubigte Kopie seines Personalausweises / Reisepasses *
  • Eine vom Notar in China erstellte Geburtsurkunde, die dann noch vom chinesischen Außenministerium beglaubigt und von der Deutschen Botschaft legalisiert, zusätzlich in Deutschland übersetzt (falls schon übersetzt: Übersetzung bestätigen lassen) werden muß.
  • Die oben beschriebene Ledigkeitsbescheinigung von Dir.
  • beglaubigte Kopie Deines Passes und Deiner AE*


Die mit * markierten Dinge können direkt im Standesamt gemacht werden.

Wenn Du das hast, gibt es zwei Möglichkeiten, was Du mit dem EFZ machen kannst.

a) Beglaubigung beim Landgericht, Überbeglaubigung beim Bundesverwaltungsamt sowie Legalisation beim zuständigen chinesischen Konsulat / Botschaft. Ins Chinesische übersetzen lassen.

b) Ab damit nach China, zur Deutschen Botschaft / Konsulat, eine sogenannte Konsularbescheinigung erstellen lassen. Die noch auf Chinesisch übersetzen lassen.

Dann: Heiratstermin machen und heiraten. (Du brauchst glaub ich dafür noch Deine chinesische ID-Karte.

Wegen der Übersetzung: Meine Freundin meinte, es gibt Übersetzungsfirmen in China. Wichtig ist nur: Sie sollten in China zur Übersetzung aus dem Deutschen zugelassen sein.



Nach der Heirat:

Mit der Hochzeitsurkunde / den Hochzeitsurkunden zum Notar. Eventuell gleich mit auf Deutsch erstellen lassen.

Dann ab damit zum Außenministerium, wo die Urkunde beglaubigt wird. Schließlich noch zur Deutschen Botschaft / Konsulat für Legalisation.

In Deutschland dann noch übersetzen (oder nur die Übersetzung prüfen) lassen.



Aus welcher Provinz kommst Du eigentlich? Je nachdem wo Du herkommst ist eventuell eine persönliche Beglaubigung / Legalisation nötig.

Ansonsten viel Erfolg!

sui

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von Dvergar am 06.07.2008 um 20:49:25
Hi suiyuan,



suiyuan schrieb am 06.07.2008 um 20:08:43:
Hallo Schari,


Damit Ihr beide in China heiraten könnt, braucht ihr folgendes:

Ein Ehefähigkeitszeugnis für Deinen Freund.

möööp! Einspruch.

Ehefähigkeitszeugnis wollen einem die deutschen Behörden in der Regel immer andrehen. In China wird das aber überhaupt nicht benötigt. China benötigt nur einen >Ledigkeitsnachweis<.


Was völlig ausreicht, ist eine Meldebescheinigung (!) vom Ordnungsamt, wo Name, Wohnsitz, Familienstand etc bescheinigt werden. Das ganze muß man dann vom Landkreis beglaubigen lassen (war bei mir kostenlos), danach vom zuständigen Regierungspräsidium (bspw Darmstadt für Hessen, 12 EUR), und als letztes die Endbeglaubigung vom Bundesverwaltungsamt in Köln (10 EUR - per Post ca 1-2 Wochen). Danach dann noch die Legalisierung bei der chinesischen Botschaft (4 Tage - 20 EUR). Wichtig: Diese Ledigkeitsbescheinigung wird von den chinesischen Behörden für 6 Monate anerkannt! (also nicht erst in letzter Minute besorgen)

Ausserdem halt ganz normal Reisepass und Visum, aber das hat man ja eh bei sich.

Als Deutscher ist das bereits alles, was man in China zum heiraten braucht.

Da bei meiner Frau das Hukou in Heyuan (Guangdong) geführt wird, haben wir dort geheiratet - und nicht in Guangzhou, wie ich eigentlich aufgrund Aussagen von Anderen erwartet hätte. Da in Heyuan allerdings keine deutschen Übersetzer sind, musste ich meine Dokumente im Vorfeld beim Notar in Guangzhou übersetzen lassen (was man uns natürlich erst sagte, *nachdem* wir das erste mal in Heyuan waren!). Im einzelnen waren das bei mir 1. die deutsche Meldebescheinung mit den ganzen Beglaubigungsstufen und 2. der Reisepass mit Visum.

Des weiteren benögt man die obligatorischen Fotos mit rotem Hintergrund (für die Hochzeitsbücher etc). Da man für die nachträglich zu erstellende Heiratsurkunde (für die Botschaft und die eigenen Dokumente) jedoch ebenfalls Bilder braucht, sollte man sich nicht mit den Standard-8 begnügen, sondern lieber 12-16 machen lassen.

Deine Frau braucht für die Hochzeit Ihre ID-Card und das Hokou (Haushaltsregister).

Wichtig ist dabei, dass man die Kopien, die die Behörden haben wollen, *selbst* mitbringen muss. Und meistens gibt es genau da, wo man heiraten will, eben keine Kopierer. Da muß man sich erst nen kleinen chinesischen Copy-Shop suchen, wo man die nötigen Kopien machen kann.


Sobald man das ganze bürokratische hinter sich hat, und die roten Büchlein besitzt, braucht man eine offizielle Heiratsurkunde - die Bücher reichen der Botschaft nicht. Also mit allen Dokumenten (und genügend Kopien) zum lokalen Notar, der dann eine Heiratsurkunde ausstellt. Büchlein vorzeigen, Ausweise vorzeigen, etc. Ca 1-2 Wochen, dann ist die Urkunde fertig. Unter Umständen kann man sie gleich in englisch ausstellen lassen - das reicht zwar für die Botschaft (die das gleich legalisiert) und das Visum, aber man sollte sich auf jeden Fall danach eine Übersetzung ins deutsche anfertigen lassen - damit ist man in D auf der sicheren Seite. Mein Standesamt hier akzeptiert bspw. keine Dokumente in englisch....

Die Webseite der dt. Botschaft in Guangzhou: http://www.kanton.diplo.de

Dort gibt es auch viele weiterführende Texte und Dokumente.


Das sind jedenfalls meine Erfahrungen, als ich im Januar diesen Jahres in China geheiratet habe. Bzgl des Ledigkeitsnachweises gibt es jedoch sehr viele, die die gleiche Erfahrung gemacht haben (Meldebescheinigung reicht).

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von Schari am 06.07.2008 um 22:53:11
Hallo Zusammen,

Noch einmal besten Dank für euere ausführliche Erklärungen.

>>Aus welcher Provinz kommst Du eigentlich? Je nachdem wo Du herkommst ist eventuell eine persönliche Beglaubigung / Legalisation nötig.>>

Ich komme aus Provinz Jiangxi. Was bedeutet eine persönliche Beglaubigung nötig?
Ich bin seit 8 Jahre in Deutschland, muss ich auch bei der Botschaft einen Ledigkeitsnachweis bekommen?
meine Geburtsurkund und Leidigkeitsnachweis müssen auch in Notar beglaubigen lassen, wenn wir in China heiraten?

<<Was völlig ausreicht, ist eine Meldebescheinigung (!) vom Ordnungsamt, wo Name, Wohnsitz, Familienstand etc bescheinigt werden. Das ganze muß man dann vom Landkreis beglaubigen lassen (war bei mir kostenlos), danach vom zuständigen Regierungspräsidium (bspw Darmstadt für Hessen, 12 EUR), und als letztes die Endbeglaubigung vom Bundesverwaltungsamt in Köln (10 EUR - per Post ca 1-2 Wochen). Danach dann noch die Legalisierung bei der chinesischen Botschaft (4 Tage - 20 EUR). Wichtig: Diese Ledigkeitsbescheinigung wird von den chinesischen Behörden für 6 Monate anerkannt! (also nicht erst in letzter Minute besorgen)>>
Ohoh....das hört sich doch kompliziert an. Wir wohnen in Braunschweig,  muss man dann nach Hannover Meldungsamt beglaubigen lassen, wie machen man das denn? dann kommt noch Bundesverwaltungsamt in Berlin, dort eine Endbegläubigung machen zu lassen...Zum Schluss dann bei China-Botschaft, bekommt man dort eine Leidigkeitausweis auf Chinesisch?

>>Da in Heyuan allerdings keine deutschen Übersetzer sind, musste ich meine Dokumente im Vorfeld beim Notar in Guangzhou übersetzen lassen>>
Welche Doku genauer müssen übersetzt auf Deutsch beim Notar? Reispaß auch?

Besten Dank im Vorab!

L.G.
Schari

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von Dvergar am 07.07.2008 um 12:05:37
Schari, die Frage ist doch, wo wollt ihr nun heiraten? Denn darauf kommt es an, was ihr wie an Unterlagen benötigt.

Wenn ihr in Deutschland heiraten wollt, braucht dein Freund sehr wenig Unterlagen, Du dagegen sehr viele. Ausserdem kommt dazu der Zeitfaktor (Termin beim Standesamt, Dauer, bis das zuständige OLG die Freistellungsbescheinigung ausgestellt hat (leicht 4 Wochen), die Unterlagen aus China mit legalisation und Übersetzung,...)

Wenn ihr in China heiraten wollt, braucht ihr beide nur sehr wenig Unterlagen, und die Abwicklung ist sehr schnell (ok, mag je nach Provinz unterschiedlich sein, ich kenne nur GZ & Heyuan).

Wenn ihr in China heiraten wollt, brauchst Du doch nur dein Hukou (Haushaltsregister), und deine ID Card, City card, oder wie das in China heist (keine Ahnung, ob Reisepass stattdessen auch reicht). Im Hukou ist doch bereits alles für Dich hinterlegt.

Und Dein Freund benötigt dann das, was ich oben geschrieben habe. Morgens zum Ordnungsamt in Braunschweig, Meldebescheinigung holen. Fragen, wo das zuständige Regierungspräsidium sitzt, am besten gleich noch Telefonnummer geben lassen. Anrufen, und nach Öffnungszeiten fragen. Hinfahren, Stempel holen, fertig. Unterlagen in Briefumschlag, an das Bundesverwaltungsamt in Köln (nicht Berlin!) schicken. Rückläuf dauert  keine 2 Wochen, oder selber nach Köln fahren, abwicklung sofort.

Link für die Endbeglaubigungen des BVA in Köln:
http://www.bva.bund.de/cln_046/nn_385550/DE/Aufgaben/Abt__II/Legalisation/merblatt__endbeglaubigung.html


In China nach der Heirat nur noch zum öffentlichen Notar, Heiratsurkunde erstellen lassen, vom chinesischen auswärtigen Amt beglaubigen lassen, von der deutschen Botschaft legalisieren lassen, fertig. Nun nur noch in Deutschland zum Standesamt, dann sollte alles erledigt sein.

Wie gesagt - Heirat in Deutschland kann ich Euch (aus eigener Erfahrung) nicht empfehlen.

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von opust am 07.07.2008 um 22:43:32
Hallo,

auch von mir vielen Dank für die informativen Antworten

Wir haben uns nun entschieden in Dänemark zu heiraten.
Eine Frage habe ich dazu noch und zwar sind wir gerade bei der Beschaffung aller nötigen Dokumente. Unklar ist uns dabei, ob eine Familienstandsbescheinigung das gleiche ist wie eine Ledigkeitsbescheinigung (ansich sollte das doch gleich sein, oder?).
Ist es dabei egal ob man diese Erklärung / Bescheinigung bei der chinesische Heimatbehörde oder beim chinesischen Konsulat abgibt?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von trixie am 07.07.2008 um 22:51:29

opust schrieb am 07.07.2008 um 22:43:32:
Unklar ist uns dabei, ob eine Familienstandsbescheinigung das gleiche ist wie eine Ledigkeitsbescheinigung (ansich sollte das doch gleich sein, oder?).

Genauso ist es. ;)


opust schrieb am 07.07.2008 um 22:43:32:
Ist es dabei egal ob man diese Erklärung / Bescheinigung bei der chinesische Heimatbehörde oder beim chinesischen Konsulat abgibt?

Weder noch!
Du besorgst dir und von deiner Freundin vom Einwohnermeldeamt eine Aufenthaltsbescheinigung (auf dieser steht auch der Familienstand) und das war's.

trixie




Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von opust am 10.07.2008 um 21:38:29
Hi,

jetzt habe ich doch noch eine weitere Frage...

Wir waren heute nochmal beim Standesamt und haben die Beamtin gefragt wie es wäre wenn wir in Dänemark heiraten würden.

Nach der Meinung der Beamtin müssen wir in Deutschland ein Familienbuch anlegen, damit meine Freundin ein Visum bekommen kann und alles korrekt ist. Das Problem ist, dass wir dafür alle Dokumente (Beglaubigung,Legalisation, Übersetzung) die wir für eine Eheschliessung in Deutschland brauchen vorlegen müssen und das alles nochmal geprüft werden muss (auch über das OLG). Da die Heiratsurkunde von Dänemark wohl nicht ausreichen würde.
Wenn das alles stimmt macht die Heirat in Dänemark wenig Sinn für uns.

Habt Ihr Erfahrung ob die Aussage der Beamtin richtig ist?
Oder können wir damit rechnen, dass wir ohne einreichen aller Dokumente ein Familienbuch erhalten ?

Gruss Sascha

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von inge am 10.07.2008 um 22:02:27

opust schrieb am 10.07.2008 um 21:38:29:
Habt Ihr Erfahrung ob die Aussage der Beamtin richtig ist?  

Ja: Nein
Man braucht kein FamBuch für ein FZF-Visum
Man braucht eigentlich überhaupt kein FamBuch (obwohl dieses gewisse Vorteile hat)
Das FamBuch gibt's nächstes Jahr sowieso nicht mehr
Außerdem wird die dänische HU hier (mW und WIMRE) hier ohne Übersetzung und Apostille anerkannt (Übereinkommen zwischen D und DK)

WENN man ein FamBuch anlegen will, steht allerdings wieder das Urkundenprüfungsverfahren an. An Dt. Personenstandsurkunden werden halt hohe Anforderungen bzgl der Richtigkeit der Angaben gestellt.

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von trixie am 10.07.2008 um 22:57:57

opust schrieb am 10.07.2008 um 21:38:29:
Nach der Meinung der Beamtin müssen wir in Deutschland ein Familienbuch anlegen, damit meine Freundin ein Visum bekommen kann  

... mit der sie aber nicht richtig liegt.

Die dänische Heiratsurkunde gibt's in internationaler Fassung, also auch in deutsch, so dass eine Übersetzung nicht notwendig ist.

Das Anlegen eines Familienbuches kann den Vorteil haben, dass man eine Geburtsurkunde für ein Kind schneller bekommt. Andere Behörden (z.B. Familienkasse, Elterngeldstelle) müssen die dänische Eheurkunde nicht akzeptieren. Somit wäre das Prüfverfahren im Nachhinein durchzuführen, um an das Familienbuch zu kommen. Ab 2009 gibt es kein Familienbuch mehr, allerdings trotzdem die Möglichkeit der Nachbeurkundung. Wie das dann aussehen wird, wissen die Standesämter aufgrund fehlender Weisungen allerdings bis heute noch nicht.

trixie

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von Muleta am 10.07.2008 um 23:28:57

trixie schrieb am 10.07.2008 um 22:57:57:
Das Anlegen eines Familienbuches kann den Vorteil haben, dass man eine Geburtsurkunde für ein Kind schneller bekommt. Andere Behörden (z.B. Familienkasse, Elterngeldstelle) müssen die dänische Eheurkunde nicht akzeptieren. Somit wäre das Prüfverfahren im Nachhinein durchzuführen, um an das Familienbuch zu kommen.


auch "andere" Behörden können kein Familienbuch verlangen.


inge schrieb am 10.07.2008 um 22:02:27:
Außerdem wird die dänische HU hier (mW und WIMRE) hier ohne Übersetzung und Apostille anerkannt (Übereinkommen zwischen D und DK)


der Quatsch mit dem Abkommen ist unausrottbar - vielleicht auch, weil die Dänen selbst es verbreiten. Es stimmt aber trotzdem nicht (ich zitiere mich mal selbst aus unveröffentlichter Quelle):


Zitat:
Auch nach Art. 1 Abs. 1 des Deutsch-Dänischen Beglaubigungsabkommen vom 17.06.1936 (RGBl., Jahrgang 1936 Teil II Nr. 22, Seite 214) ist zumindest eine Beglaubigung durch die höhere Verwaltungsbehörde erforderlich. Auch für mehrsprachige Heiratsurkunden kann eine Beglaubigung verlangt werden, da Dänemark nicht Vertragspartei des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern vom 8. September 1976 (BGBl. 1997 II, Seite 774) ist.


Muleta

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von inge am 11.07.2008 um 07:44:44

Zitat:
der Quatsch mit dem Abkommen ist unausrottbar

Wie es schon Goethe sagte: "Getret'ner Quark, wird breit, nicht stark!" ;)

Bleibt also nur noch - aber wenigstens - dass die Beglaubigung einer dänischen Behörde vermutlich keine große Hürde darstellt.

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von Muleta am 11.07.2008 um 08:14:55

inge schrieb am 11.07.2008 um 07:44:44:
Bleibt also nur noch - aber wenigstens - dass die Beglaubigung einer dänischen Behörde vermutlich keine große Hürde darstellt.


richtig - wird in Form der Apostille gemacht...

Muleta

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von trixie am 11.07.2008 um 08:46:07

Muleta schrieb am 10.07.2008 um 23:28:57:
Auch für mehrsprachige Heiratsurkunden kann eine Beglaubigung verlangt werden,  


Somit kann die Urkunde auch ohne Beglaubigung akzeptiert werden, was hier ein User schon erlebt hat und auch eine Nachfrage meinerseits bei einer Standesamtsaufsicht ergeben hat.

trixie

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von Schari am 11.07.2008 um 17:31:29
Hallo Zusammen,

Heute habe ich eine offiziele Doku im Internet von Botschaft China gefunden, worin genau steht, dass ein Ehefähigkeitszeugnis  zur Ausstellung der Konsularbeschnigung benötigt. (Stand: 12.05.2008).

Also, Sui hat doch Recht!

suiyuan schrieb am 06.07.2008 um 20:08:43:
Ein Ehefähigkeitszeugnis für Deinen Freund. Dies bekommt er beim Standesamt in Deutschland, wenn folgendes da ist:

Auszug aus dem Familienbuch Deines Freundes - Abstammungsurkunde
(beglaubigte) Kopie der Geburtsurkunde
beglaubigte Kopie seines Personalausweises / Reisepasses *
Eine vom Notar in China erstellte Geburtsurkunde, die dann noch vom chinesischen Außenministerium beglaubigt und von der Deutschen Botschaft legalisiert, zusätzlich in Deutschland übersetzt (falls schon übersetzt: Übersetzung bestätigen lassen) werden muß.
Die oben beschriebene Ledigkeitsbescheinigung von Dir.
beglaubigte Kopie Deines Passes und Deiner AE*


Was meinst Du Geburtsurkunde von Außenministerium beglaubigt werden muss?

Zur Leidigkeitsbescheinigung: Müssen meine Eltern irgendschein von China für mich besorgen oder kann ich sie direkt bei China-Botschaft es besorgen (wie Du oben geschrieben hast, Aufenthaltsbeschreining -> Botschaften)?

Danke im vorab.
Schari

https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=downloadfile;file=download__eheschliessungpropertyDaten.pdf (86 KB | 859 )

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von suiyuan am 11.07.2008 um 17:59:44
Hallo Schari,

meine Freundin hat einfach nochmal alles wichtige auf Chinesisch geschrieben. Ich hoffe, daß Euch das weiterhilft.

出生证明:先拿着户口本或者独生子女证去户口所在地派出所开一份证明,上面要有自己的姓名性别出生日期地点和父母的姓名,然后去公证处公证这个出生证明。同时要求翻译成德语。

单身证明:先去KVR/Stadtverwaltung开一个Aufenthalsbescheinigung,然后带着它去领馆或者使馆,他们会拿一份写好的单身证明让你签字。他们7天左右之后认证完再给你。然后你再找国家认可的翻译公司把他翻译成德文,就可以了。

sui

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von Schari am 11.07.2008 um 23:41:09
Hallo Sui,

Vielen Dank für die Info.

Habt ihr die Unterlagen vollständig bereitgestellt für die Heiratsantrag in Peking?
Ich verstehe nur nicht, wenn mein Freund mit mir nach China heiraten möchte, dann braucht er nur das Ehefähigkeitszeugnis vom Standsamt, wieso müssen meiner Geburtsurkunde und Leidigkeitsbescheinigung beigefügt werden?

Wir möchten deswegen in China heiraten, da ich diesen Schritt sparen möchte. Aber z.Z. sieht so aus, dass wir inChina heiraten, uns keine Vorteil bringen......

Worum möchtet ihr nach China heiraten.....wenn ich fragen darf.

L.G.
Schari

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von suiyuan am 11.07.2008 um 23:43:50
Hallo Schari,

Wir wollen Mitte September in Beijing heiraten.

Deine Geburtsurkunde und auch die Ledigkeitsbescheinigung braucht das Standesamt, damit Dein Freund sein Ehefähigkeitszeugnis bekommt.

Derzeit haben wir noch nicht alles für die Eheschließung bereit. Aktuell liegt die Geburtsurkunde meiner Freundin beim Außenministerium. Wir hoffen, daß die mal zu Potte kommen und beglaubigen.

Ich kann Dir ja mal meine msn-adresse geben.

sui

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von trixie am 12.07.2008 um 00:10:35

Schari schrieb am 11.07.2008 um 23:41:09:
Ich verstehe nur nicht, wenn mein Freund mit mir nach China heiraten möchte, dann braucht er nur das Ehefähigkeitszeugnis vom Standsamt, wieso müssen meiner Geburtsurkunde und Leidigkeitsbescheinigung beigefügt werden?  


Ein EFZ bestätigt, dass Herr xy Frau yz heiraten kann und bei beiden  keine Ehehinderungsgründe vorhanden sind. Um das prüfen zu können, werden auch deine Unterlagen gefordert.

trixie

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von Dvergar am 12.07.2008 um 08:56:49

trixie schrieb am 12.07.2008 um 00:10:35:
Ein EFZ bestätigt, dass Herr xy Frau yz heiraten kann und bei beiden  keine Ehehinderungsgründe vorhanden sind. Um das prüfen zu können, werden auch deine Unterlagen gefordert.

trixie


Und genau das macht keinen Sinn. Wie ich schonmal hier schrieb:


Dvergar schrieb am 06.07.2008 um 20:49:25:
Ehefähigkeitszeugnis wollen einem die deutschen Behörden in der Regel immer andrehen. In China wird das aber überhaupt nicht benötigt. China benötigt nur einen >Ledigkeitsnachweis<.


Was völlig ausreicht, ist eine Meldebescheinigung (!) vom Ordnungsamt, wo Name, Wohnsitz, Familienstand etc bescheinigt werden. Das ganze muß man dann vom Landkreis beglaubigen lassen (war bei mir kostenlos), danach vom zuständigen Regierungspräsidium (bspw Darmstadt für Hessen, 12 EUR), und als letztes die Endbeglaubigung vom Bundesverwaltungsamt in Köln (10 EUR - per Post ca 1-2 Wochen). Danach dann noch die Legalisierung bei der chinesischen Botschaft (4 Tage - 20 EUR). Wichtig: Diese Ledigkeitsbescheinigung wird von den chinesischen Behörden für 6 Monate anerkannt! (also nicht erst in letzter Minute besorgen)


Ein Ehefähigkeitszeugnis sollte für Euch überhaupt nicht notwendig sein, wenn ihr in China heiraten wollt.

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von nixwissen am 12.07.2008 um 09:22:21
Hi,


Zitat:
Ein Ehefähigkeitszeugnis sollte für Euch überhaupt nicht notwendig sein, wenn ihr in China heiraten wollt.


Achtung: Ich habe bei mir und anderen Unterschiedliches erlebt. Teilweise reicht eine Ledigkeitsbescheinigung der Meldebehörde, sogar nur mit inoffizieller Übersetzung durch die Brautleute selbst (!), so geschehen in Shandong 2005. Guangdong scheint es auch locker zu sehen. Bei uns (Heirat in Wuhan 2006) war zwingend die Konsularbescheinigung erforderlich.
Sowas ist in China überall und jederzeit anders, bitte immer das zuständige Standesamt in China fragen!
Daß man sich bei sowas im Bezug auf China nie auf Hörensagen verlassen sollte, müssten alle die mit China zu tun haben doch wissen. :-[
Bei uns war die Heirat auch nur in der Hauptstadt der Provinz möglich, wo das Hukou registriert ist, in einem speziellen Standesamt zur Heirat mit Ausländern. Die notarielle Heiratsurkunde wiederum ging nur am Ort, wo das Hukou registriert ist. Die wird dann wiederum im Aussenministerium in BJ überbeglaubigt (2-3 Tage) und von der D Botschaft legalisiert (30 Minuten).
Das kann heute oder in anderen Provinzen wieder anders sein also bitte das vermutlich zuständige Standesamt fragen ob es denn wirklich zuständig ist und wie die aktuelle Regelung ist.

Das Ehefähigkeitszeugnis ist auch keine große Nummer: Vom chin. Partner Kopie des RP und des Hukou, beides formlos übersetzt, also nicht beglaubigt oder sowas. Dazu die deutschen Unterlagen, Geburtsurkunde, ev. Scheidungsgeraffel...
Das wars. Das jeweilige Standesamt in D kann das anders sehen, der Beamte entscheidet weitgehend selbstständig, wie er sich davon überzeugt, daß die Heirat ok ist. Also auch hier bitte direkt fragen.
Die Konsularbescheinigung der D Botschaft in BJ kann man nach 30 Min. gleich mitnehmen.

Ein weiteres Beispiel für die ständigen 180° Regeländerungen in China:
Als mein Boss etwa 2003 den chin. Führerschein machte, brauchte er nur eine kurze Fahrprüfung machen und keine Theorie, denn er hatte ja schon einen deutschen Führerschein.
Als ich ein Jahr später den Führerschein machte, brauchte ich nur eine Theorieprüfung machen und keine Fahrprüfung, denn ich hatte ja schon einen deutschen Führerschein. ;D
Beides war in Peking.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von suiyuan am 12.07.2008 um 11:19:19
Hallo,

Hab grad eben nochmal mit einem Freund geredet, der für vor einem Jahr alles für sein EFZ zusammengesammelt hat.

Die oben genannten Dinge (Geburtsurkunde, Reisepaß, AT, Ledigkeitserklärung) haben wir schon alle, bzw. sie sind in Arbeit. Das einzigste was nicht dabei ist, ist der Hukou.

@nixwissen

Brauchen wir unbedingt eine Kopie des Hukou für das EFZ, wenn wir später in China heiraten wollen?

Mein Standesamt hat mir, als ich vor einigen Wochen wegen dem EFZ angerufen hatte, nichts davon gesagt.

sui

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von nixwissen am 12.07.2008 um 11:59:23
Hi,

wie ich geschrieben hatte, das ist Sache des Standesamtes wie sie für das EFZ prüfen. Kann sein, daß eine Ledigkeitserklärung auch reicht.
Es geht nur darum, daß der Standesbeamte sich davon überzeugt daß ihr nicht anderweitig verheiratet und nicht verwandt seid.
Die meisten Chinesen haben ja gar keine Geburtsurkunde, was mein Standesamt auch wusste.
Beglaubigt wurde für das EFZ auch nichts.
Das Hukou ist ja sowas wie ein komplettes Dokument über abstammung und Familienstand aber wenn man das anderweitig dokumentieren kann...

Wie gesagt, nur das was Dein Standesamt dazu sagt ist verbindlich.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von Schari am 12.07.2008 um 16:06:58
Hallo Sui,

Ich habe Deinen Namen in MSN eingefügt und warte auf Deine Bestätigung.

Ich habe irgendwo gesehen, dass die Geburtsurkunde auf Englisch auch akzeptiert werden soll.

L.G.
Schari

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von nixwissen am 12.07.2008 um 18:33:08
Hi,

Leute, ich kann es nur nochmal wiederholen:
Das Standesamt bzw. der jeweilige Beamte entscheidet, was er für das EFZ haben will und in welcher Form. In China wiederrum müsst Ihr das Standesamt fragen welches Euch trauen wird, das ist überall anders und in China ändert sich sowas ständig.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von Schari am 14.07.2008 um 12:33:13

Dvergar schrieb am 12.07.2008 um 08:56:49:
Ehefähigkeitszeugnis wollen einem die deutschen Behörden in der Regel immer andrehen. In China wird das aber überhaupt nicht benötigt. China benötigt nur einen >Ledigkeitsnachweis<.


Ich habe eine Datei beigefügt - EFZ ist erforderlich, wenn die Deutschen in China heiraten möchten. Ohne EFZ bekommt man keine(n) Stempel bzw. Bestätigung von der China-Botschaft. Das habe ich so verstanden.

Danke und Gruß
Schari

[edit]Ich füge dein Folgepost hier ein.    Tippi[/edit]



Hallo Zusammen,

Kennt ihr einen anerkannten Notar in Deutschland, wobei die chinesischen Notariatsurkunden auf Deutsch übersetzen lassen kann?

Danke im vorab!

Schari

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von Dvergar am 14.07.2008 um 12:43:33
Bei mir war es so, dass ich mit meiner Überbeglaubigten Meldebescheinigung zur chin. Botschaft in Frankfurt / Main bin, ich in einem separaten Formular begründen musste, wofür die Legalisation sein soll, und das ganze dann problemlos legalisiert wurde.

Am besten wäre halt, mit den chinesischen Behörden IN CHINA, also die, die tatsächlich die offizielle Heirat vollziehen, zu klären, was sie an Dokumentation haben wollen.

Wegen Übersetzung: schau mal hier: http://www.bdue.de/index.php?page=040100&renew=true

Du brauchst keinen Notar, sondern nur einen beeidigten Übersetzer

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von fons am 14.07.2008 um 12:47:15

Schari schrieb am 14.07.2008 um 12:33:13:
Ich habe eine Datei beigefügt  

Wo denn? In deinem Posting als Anhang?
Ich sehe nix.


Schari schrieb am 14.07.2008 um 12:39:05:
Kennt ihr einen anerkannten Notar in Deutschland, wobei die chinesischen Notariatsurkunden auf Deutsch übersetzen lassen kann?

Ggf. per PN antworten. Wir wollen hier im öffentlichen
Bereich keine konkrete "Werbung" für Anwälte, Notare,
Übersetzer etc.

P.S. solche allgemeinen Links wie von  Dvergar sind
natürlich o.k.  ;D

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von nikoBerlin am 20.07.2008 um 16:07:07
Hallo,

also ich kann von meiner Heirat in China folgendes berichten:

Ich habe mich einfach an das gehalten, was ich an Informationen des zuständigen Konsulats (Kanton) und meines Standesamts (Berlin) bekommen habe.

Laut Konsulat war ein Ehefähigkeitszeugnis nötig, um die konsularische Bescheinigung zum heiraten in China zu erhalten. Also habe ich mich hier beim Standesamt beraten lassen, was dafür alles benötigt wird, und mir das dann zuschicken lassen. das waren eine Kopie des Passes, eine notarielle Geburtsurkunde, Hukou-Auszug sowie eine eidesstattliche Erklärung, dass sie ledig ist. Das alles musste allerdings NICHT extra überbeglaubigt und legalisiert werden, nur eine Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher war nötig. Der chinesische Notar wollte eigentlich ursprünglich auch den Legalisierungsprozess anwerfen, aber das konnten wir ihm ausreden. Auf deutsch übesetzt wurden sie allerdings schon in China. Da das natürlich kein vereidigter Dolmetscher war habe ich mir das für die einzelnen Dokumente hier nochmal von einem entsprechenden Dolmetscher bestätigen lassen. Von mir wurde nur eine Abstammungsurkunde benötigt, die ebenfalls nötige Meldebescheinung konnten sie selbst ausstellen.

Damit gabs recht bald das EFZ. damit bin ich in Kanton zum Konsulat gegangen. Nach einer knappen Stunde gabs die Konsularische Bescheinung incl. Übersetzung und Entschuldigung, dass es etwas länger gedauert hat. Mit der Bescheinigung und dem Pass mit Visum ging das Heiraten dann problemlos (in einer "Kleinstadt" mit 100.000 Einwohnern in GuangXi).

Am Weg andersum (Legalisierung der Heirat für Deutschland, Visum beantragen) arbeiten wir noch. So der Sprachtest klappt im Oktober, aber das ist eine andere Geschichte. ;)

Schönen Gruß

niko

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von GRANROCA am 27.10.2008 um 01:24:15
hallo opust...

ich werde anfang nächstes jahr eine chinesin in dänemark heiraten...
wie ist es bei dir eigentlich ausgegangen...wolltet ja im august heiraten...
habt ihr??
konnte deine frau nach der heirat in deutschland bleiben oder musste sie erst wieder nach china...?
würde mich freuen von dir zu hören...

oder hat jemand anders erfahrungen damit gemacht...?

lg
granroca

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von Mick am 27.10.2008 um 08:04:52
@Smalltalk und Erfahrungsaustausch:

Bitte im Userforum fortführen.

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von GRANROCA am 27.10.2008 um 10:16:40
hi mick...

ich bin neu hier...
wie mach ich das mit dem userforum...?

wie komm ich dahin...?

danke im vorraus
granroca

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von maki am 27.10.2008 um 10:26:53
Hier kommst du zum User Forum, oder auch über i4a - Das Board -> Randthemen -> Userforum.

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von GRANROCA am 27.10.2008 um 11:19:36
Danke MAKI, hatte es bereits gefunden...
wer suchet der findet...
sehr nett von dir für die Hilfe.... :-)

LG
granroca

Titel: Re: Heirat in DE oder DN: Deutscher - Chinesin
Beitrag von Tippi am 15.11.2008 um 14:11:07
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

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