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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF: ABH will Verpflichtungserklärung für Ehegattennachzug?
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Beitrag begonnen von Dvergar am 02.07.2008 um 20:20:53

Titel: FZF: ABH will Verpflichtungserklärung für Ehegattennachzug?
Beitrag von Dvergar am 02.07.2008 um 20:20:53
Ziemlich genau 3 Monate nachdem meine Frau die FZF nach D beantragt hat, habe ich heute ein Schreiben von der hiesigen ABH bekommen, die einige Unterlagen von mir haben wollen:

- Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber
- 3 aktuelle Verdienstbescheinigungen
- Nachweis über die Größe der Wohnung, und Zustimmung des Vermieters
- Verpflichtungserklärung
- Erklärung zur ehelichen Lebensgemeinschaft


Nungut, das letzte ist das einfachste. Gehaltsnachweise sind auch kein Thema. Arbeitsbescheinigung kann ich mir auch in recht kurzer Zeit beschaffen.

Wohnung? Hab ich doch nen Mietvertrag. Steht sogar meine Frau schon direkt als Mieter mit drin (da sie ja schon letztes Jahr kommen sollte), aber trotzdem soll der Vermieter das nochmal ausfüllen. Mal sehen, ob ich das zeitnah zurück bekomme. Bei 3 Zimmern und 75qm sollte die Wohnung auch kein Problem sein.

Aber was ist mit der Verpflichtungserklärung? Letztes Jahr, als wir noch nicht verheiratet waren, und sie ein Visum zur Eheschliessung in D beantragt hatte, da war ja klar, dass ich ne VE brauche. Aber da brauchte ich auch noch Krankenversicherung uvm.

Aber in wieweit muss ich wieder eine VE (kostet ja auch wieder 25 EUR IIRC) beantragen, wo wir doch verheiratet sind, und mein Lebensunterhalt aufgrund meines Netto-Einkommens allemal gesichert ist?

Oder fordert die ABH das Formular erstmal grundsätzlich an, und mehr passiert damit dann weiter nicht?

Bin da im moment etwas Planlos...

Titel: Re: FZF: ABH will Verpflichtungserklärung für Ehegattennachzug?
Beitrag von Eduard am 02.07.2008 um 21:19:49

Dvergar schrieb am 02.07.2008 um 20:20:53:
- Nachweis über die Größe der Wohnung, und Zustimmung des Vermieters


Ist Mietrecht für Anfänger   >:(

Für den Einzug der Ehefrau ist die Zustimmung des Vermieters nicht erforderlich. Ausnahme allenfalls, wenn dadurch die Wohnung überbelegt würde.

Eduard

Titel: Re: FZF: ABH will Verpflichtungserklärung für Ehegattennachzug?
Beitrag von schweitzer am 02.07.2008 um 22:49:03
Guten Abend,

wenn Ihr bereits verheiratet seid, was Du ja eindeutig schreibst, ist in der Tat keine VE nötig, auch ein Nachweis über die Wohnungsgröße ist für Dich obsolet.

Es gibt keine Vorschrift wonach das in Deinem Fall verlangt werden kann!!

Grundsätzlich ist auch die Vorlage einer Arbeitsbescheinigung und der
Gehaltsnachweise nicht notwendig, da Du Deutscher bist. - Insbesondere letzteres verlangen die ABH zwar "gern" - u.a. wohl um dann die Frist bei der erstmaligen AE - Erteilung zu bestimmen. Rechtlich gedeckt ist dieses Vorgehen aber nicht. (Bleibt die Frage, ob der Streit darum lohnt ...)

Dass die ABH nur mal eben so ein Allgemeinformular rausgehauen hat, kann ich mir nur schwer vorstellen - umso mehr solltest Du höflich nachfragen.

Aber wie gesagt, eine Rechtsgrundlage für die Forderungen wird man Dir kaum nennen können ...

Für die Erklärung zur ehelichen Gemeinschaft mag das etwas anders aussehen, da ihr offenkundig längere Zeit nicht zusammen in Deutschland in ehelicher gemeinschaft gelebt habt. Das ist aber nur eine Vermutung meinerseits.


=schweitzer=


Titel: Re: FZF: ABH will Verpflichtungserklärung für Ehegattennachzug?
Beitrag von Klimaneutral am 02.07.2008 um 23:23:02
Diese Ausländerbehörde kommt mir bekannt vor.  ;)

Wenn dem so ist, musst du vermutlich dann auch noch genau Auskunft zu den m²-Zahlen der einzelnen Räume geben und den ganzen S... melderechtlich bestätigen lassen.
Also besorg dir schonmal einen Zollstock und einen Taschenrechner.

Zu der VE:
einfach freundlich die Sache hinterfragen dann wird die VE wieder an die Seite gelegt.

Titel: Re: FZF: ABH will Verpflichtungserklärung für Ehegattennachzug?
Beitrag von Dvergar am 02.07.2008 um 23:24:28
Eduard, hast Du zufällig eine Quelle dafür?


schweitzer: Danke für die Info :)

Titel: Re: FZF: ABH will Verpflichtungserklärung für Ehegattennachzug?
Beitrag von inge am 03.07.2008 um 08:59:12

Zitat:
Eduard, hast Du zufällig eine Quelle dafür?

Ist mW nicht implizit per Gesetz geregelt, sondern per Gerichtsurteil ;)

§553 BGB regelt, das eine (teilweise) Überlassung an "Dritte" der Erlaubnis des Vermieters bedarf.
Ehegatte und Kinder sind allerdings nicht "Dritte" im Sinne dieses Paragraphen und der Einzug von Ehepartner/Kind gehört zum "bestimmungsgemäßen" Gebrauch.
Die "Überbelegungsklausel" trifft für Ehepartner deshalb ebenfalls nicht zu (anders als zB bei "Lebensgefährten" lt. BGH Urteil von 2003)

Titel: Re: FZF: ABH will Verpflichtungserklärung für Ehegattennachzug?
Beitrag von Mikael321 am 03.07.2008 um 09:23:14

Zitat:
author=75727B791C0 link=1215022853/5#5 Die "Überbelegungsklausel" trifft für Ehepartner deshalb ebenfalls nicht zu (anders als zB bei "Lebensgefährten" lt. BGH Urteil von 2003)
Spielt ja hier in dem Fall eigentlich keine Rolle, weil das Gesetz ja nur verlangt, das der Deutsche Ehepartner, worauf sich das AE Recht begründet, nur seinen regelmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben muss.  Deshalb könnte höchstens eine Meldebescheinigung verlangt werden. Aber keine Lohnabrechnungen , Mietverträge oder sonstigen Bescheinigungen, die für die Erteilung der AE ( FZV )rechtlich überhaut keine Rolle spielen. ( Außer für die Regelausnahme, die hier wohl nicht zutrifft )


Micha

Titel: Re: FZF: ABH will Verpflichtungserklärung für Ehegattennachzug?
Beitrag von Dvergar am 07.07.2008 um 12:14:42
So, heute morgen bei der ABH gewesen. Der Sachbearbeiter, von dem ich das Schreiben hatte, ist in Urlaub, also hatte ich einen anderen. Bescheinigung vom Vermieter? Unnötig, Mietvertrag reicht. Bescheinigung vom AG? Unnötig, Gehaltsnachweise reichen. Verpflichtungserklärung? Naja, SB will nachfragen, ob es auch ohne geht. Ende der Woche soll ich nochmal anrufen, ob der Antrag durch ist, oder ich noch was an Unterlagen nachreichen soll.

Wenn die Regelung, dass man als Deutscher keinen gesicherten LU nachweisen können muss, sich so aus dem Gesetz ergibt, warum ist das dann den dafür zuständigen Sachbearbeitern nicht klar? Oder fällt das schon in die Kategorie Spezialwissen, was ein allgemeiner Sachbearbeiter in der ABH nicht unbedingt weiß?

Auf jeden Fall hoffe ich, dass es jetzt endlich vorwärts geht, und es diesen Monat noch mit dem Visum klappt, damit meine Frau dann im August endlich kommen kann...

Titel: Re: FZF: ABH will Verpflichtungserklärung für Ehegattennachzug?
Beitrag von trixie am 07.07.2008 um 12:25:12

Dvergar schrieb am 07.07.2008 um 12:14:42:
Wenn die Regelung, dass man als Deutscher keinen gesicherten LU nachweisen können muss, sich so aus dem Gesetz ergibt, warum ist das dann den dafür zuständigen Sachbearbeitern nicht klar?

... weil es eben so nicht im Gesetz steht, wie du es zitierst.

Dort heißt es:


Zitat:
... Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden..


... was besagt, das es eine Regelausnahme (siehe Regelausnahmegrund) geben kann, wenn der LU nicht gesichert ist. ;)

trixie

Titel: Re: FZF: ABH will Verpflichtungserklärung für Ehegattennachzug?
Beitrag von schweitzer am 07.07.2008 um 13:27:48
@trixie:

Den Verweis auf § 5 (1) Nr. 1 AufenthG halte ich allerdings im hiesigen Kontext doch nicht für wirklich sachgerecht, da für die Erteilung einer AE nach § 28 gesicherter Lebensunterhalt grundsätzlich keine Voraussetzung ist, für die Erteilung anderer AE aber gerade ja.

§ 5 AufenthG verweist deshalb im Weiteren gerade auf Ausnahmen von den sich aus dem Wortlaut ergebenden Regelversagungsgründen - während es bei § 28 um Ausnahmen von der Regelerteilung geht. Es ist schon ein Unterschied, ob regelmäßig zu  versagen ist, wenn ...,  oder ob regelmäßig zu erteilen ist, wenn ...  - Auf die Erteilung der AE nach § 28 besteht grundsätzlich ein Anspruch, heißt: "ist regelmäßig zu erteilen" oder wie im Gestzestext bezogen auf Nr. 1 "soll in der Regel abweichend von § 5 (1) Nr. 1 AufenthG erteilt werden ..."

Eine regelmäßige "Berufung" auf § 5 (1) Nr.1 AufenthG ist hier also vom Gesetzgeber ausdrücklich gerade nicht gewollt!

Aus dem Gesetzestext ergibt sich das § 28 AufenthG betreffende in diesem Kontext zumal für Laien womöglich wirklich erst "auf den 2. Blick"  Einzig die Vorläufigen Anwendungshinweise des BMI enthalten dann nähere entsprechende Aussagen.

Man kann darüber denken wie man will, ich persönlich denke, dass das zumindest eine recht unglückliche Tatsache ist.

=schweitzer=

Titel: Re: FZF: ABH will Verpflichtungserklärung für Ehegattennachzug?
Beitrag von trixie am 07.07.2008 um 13:48:45
@ schweitzer

Vielleicht verstehen wir uns jetzt falsch.

Ich habe doch gerade darauf hingewiesen, dass von den Regelvoraussetzungen des  § 5 Abs. 1 Nr. 1 abgewichen werden soll und somit der LU i.d.R. nicht sicher gestellt werden muss.

Aber ausgehend vom TS moniert dieser, warum der Sachbearbeiter nach Lohnnachweisen fragt.

OK! Ich muss keine Lohnnachweise bringen, was aber dann als nicht gesicherter LU gewertet werden kann. Ist der LU nicht gesichert, dann wird geprüft, ob eine Regelausnahme vorliegt.

trixie

Titel: Re: FZF: ABH will Verpflichtungserklärung für Ehegattennachzug?
Beitrag von schweitzer am 07.07.2008 um 13:56:16

trixie schrieb am 07.07.2008 um 13:48:45:
Vielleicht verstehen wir uns jetzt falsch.


Sehe gerade, dass ich mich ein bisschen blöd ausgedrückt habe, vor allem was den Bezug zu Deinem Post betrifft. Insoweit wars ein  :dumm  Verzeih bitte! -   :brauchurlaub  Habe niemanden verwirren wollen!

In der Sache selbst haben wir uns aber, wie Du richtig festgestellt hast, nicht widersprochen - insoweit ist es für das Anliegen von dvergar nicht so verquer gewesen, was ich schrieb.

=schweitzer=

Titel: Re: FZF: ABH will Verpflichtungserklärung für Ehegattennachzug?
Beitrag von Eduard am 07.07.2008 um 15:02:19
Ich würde mich Eurer harmonischen Runde gerne anschließen, aber leider halte ich


trixie schrieb am 07.07.2008 um 13:48:45:
Ist der LU nicht gesichert, dann wird geprüft, ob eine Regelausnahme vorliegt.


aus datenschutzrechtlichen Gründen für die falsche Reihenfolge.

Die Erhebung von persönlichen Daten (z.B. Monatsgehalt) ist nur dann statthaft, wenn diese Informationen relevant für die von der Verwaltung zu treffende Entscheidung sind. Bei Deutschen Ehepartner von Ausländern also "in der Regel" nicht.

Vielmehr ist erst zu prüfen, ob ein Regelausnahmegrund vorliegt, bevor weitere Daten erhoben werden. Falls nicht, "... ist die Frage der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts nicht zu prüfen." (VAH Berlin).

Dachte eigentlich, das wäre schon mal diskutiert worden.

Eduard



Titel: Re: FZF: ABH will Verpflichtungserklärung für Ehegattennachzug?
Beitrag von thom am 07.07.2008 um 15:05:38

trixie schrieb am 07.07.2008 um 13:48:45:
Ich muss keine Lohnnachweise bringen, was aber dann als nicht gesicherter LU gewertet werden kann.

Das ist eben nicht so, genau hier steckt der Unterschied.

Die  Regelversagungsgründe werden zuerst geprüft, falls sie vorliegen, wird die LU-Sicherung geprüft, erst dann können die Lohnnachweise überhaupt verlangt und gewertet werden.

Wenn jemand freiwillig gleich sein Einkommen nachweist, erspart er sich und dem SB ggf.  Fragen nach den Regelversagungsgründen.
Macht er das nicht, kann das aber nicht als fehlender Nachweis des gesicherter LU gewertet werden.

Titel: Re: FZF: ABH will Verpflichtungserklärung für Ehegattennachzug?
Beitrag von Dvergar am 11.07.2008 um 15:51:04
So, heute morgen war ich wieder bei der ABH. Der Entscheider (ABH-Leiter?) besteht auf einer VE, die ich dann auch habe machen lassen (25 EUR - grrr!).

Die Unterlagen würden ihm spätestens am Montag wieder vorgelegt werden, und dann würde das Fax an das BVA rausgehen, die das dann an das dt. Konsulat in Kanton weiterleiten. Jetzt hoffe ich mal, dass meine Frau wirklich in 1-2 Wochen endlich ihr Visum hat  ::)

Wofür ich für meine >Ehefrau< aber trotz Einkommensnachweis noch eine VE abgeben muss, verstehe ich mal überhaupt nicht.

Titel: Re: FZF: ABH will Verpflichtungserklärung für Ehegattennachzug?
Beitrag von suiyuan am 11.07.2008 um 16:08:24
Hallo,

Auf "meiner" ABH hat man mir vor ein paar Monaten erklärt, daß eine VE für den Nachzug eines im Ausland geheirateten Ehepartners absolut überflüssgi sei. Das hier dennoch darauf bestanden wird klingt reichlich seltsam.

sui

Titel: Re: FZF: ABH will Verpflichtungserklärung für Ehegattennachzug?
Beitrag von trixie am 11.07.2008 um 16:10:05

Dvergar schrieb am 11.07.2008 um 15:51:04:
Wofür ich für meine >Ehefrau< aber trotz Einkommensnachweis noch eine VE abgeben muss, verstehe ich mal überhaupt nicht.  

Normalerweise hat eine VE den Sinn, dass man zum einen für die Kosten aufkommt, die durch eine zwangsweise Ausweisung/Abschiebung entstehen und zum anderen, für vorauslagte Kosten, durch den Bezug von Sozialleistungen.

trixie

Titel: Re: FZF: ABH will Verpflichtungserklärung für Ehegattennachzug?
Beitrag von Dvergar am 11.07.2008 um 17:58:22
Aber als Ehepartner bin ich doch sowieso verantwortlich für uns beide, solange sie kein Geld verdient. Sprich, wenn ich genügend Geld verdiene, gibt es keine Sozialleistungen,  und wenn ich zu wenig Geld bekommen sollte (Arbeitslosigkeit etc), dann hilft die VE auch nicht mehr.

Und Abschiebung/Ausweisung? Welche Gründe könnte es für die Abschiebung des Ehepartners eines Bundesbürgers geben?

Titel: Re: FZF: ABH will Verpflichtungserklärung für Ehegattennachzug?
Beitrag von SigSag am 11.07.2008 um 18:26:13

Dvergar schrieb am 11.07.2008 um 17:58:22:
Und Abschiebung/Ausweisung? Welche Gründe könnte es für die Abschiebung des Ehepartners eines Bundesbürgers geben?


Da gibt es einiges. Angefangen von Straffälligkeiten bis hin zum illegalem Aufenthalt, falls ihr euch trennen solltet und deine Partnerin kein eigenständiges Aufenthaltsrecht besitz und das Land nicht verläßt.

SigSag

Titel: Re: FZF: ABH will Verpflichtungserklärung für Ehegattennachzug?
Beitrag von trixie am 11.07.2008 um 19:10:23

Dvergar schrieb am 11.07.2008 um 17:58:22:
und wenn ich zu wenig Geld bekommen sollte (Arbeitslosigkeit etc), dann hilft die VE auch nicht mehr.

In dem Augenblick nicht. Aber die verauslagten Leistungen laufen auf und können, sobald du wieder Geld verdienst, eingeklagt werden.
Eine VE ist eine Bürgschaft, die nur durch einen Aufenthaltszweckwechsel entfällt, sofern sie zeitlich nicht befristet wurde.

trixie

Titel: Re: FZF: ABH will Verpflichtungserklärung für Ehegattennachzug?
Beitrag von nixwissen am 12.07.2008 um 09:56:45
Hi,

das mit der VE war kompletter Unsinn. Ich mache ja Einiges bei Behörden mit (Einkommensnachweis um Diskussionen zu vermeiden) aber da wäre bei mir Ende der Fahnenstange gewesen. Eine VE für den Ehepartner ist wie Gürtel, Hosenträger und zusätzlich den Hosenbund am Hüftknochen festtackern.
Die Heirat ist schon die ganz große VE, wie es hier mal jemand geschrieben hat.
Ich würde mich aus Prinzip und wegen der Kosten beschweren, so eine Ahnungslosigkeit bei der ABH darf nicht sein.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: FZF: ABH will Verpflichtungserklärung für Ehegattennachzug?
Beitrag von Dvergar am 13.07.2008 um 01:03:57
Solange meine Frau nicht neben mir steht und Ihre AE hat, werd ich ganz sicher keinen Wind machen. Sonst kommt da noch wer auf dumme Gedanken, und wir dürfen nochmal 2 Jahre warten...

Danach kann man mal drüber reden ;)

Titel: Re: FZF: ABH will Verpflichtungserklärung für Ehegattennachzug?
Beitrag von nixwissen am 13.07.2008 um 10:58:34
Hi.


Zitat:
Solange meine Frau nicht neben mir steht und Ihre AE hat, werd ich ganz sicher keinen Wind machen. Sonst kommt da noch wer auf dumme Gedanken, und wir dürfen nochmal 2 Jahre warten...


Eine verständliche Taktik.

Als meine Frau den Antrag auf FZF gestellt hatte, war ich bei ihr im Ausland und hatte mich deswegen tel. mit der ABH in Verbindung gesetzt. Sagt der SB der ABH: "Dann brauche ich von ihnen noch [...] Gehaltsbescheinigungen [...]" Ich: "Gehaltsbescheinigungen? Ich bin Deutscher, brauche ich doch nicht." SB: "Ach ja, ok, dann nicht."
Wäre das nicht so glatt gegangen, hätte ich wohl auch erstmal klein beigegeben, das tut mir ja erstmal nicht weh.
Ärgerlich ist es aber für die, die eben nicht über ausreichend Einkommen verfügen und es aber keine Rolle spielen dürfte. Die ABH "gewöhnt" sich daran und diese Leute bekommen dann ungerechtfertigterweise ernste Probleme.
Und gerade wenn man keine Kohle hat liegt zwischen Recht haben und bekommen ein noch etwas grösserer Unterschied.

Gruß,
Norbert
 

Titel: Re: FZF: ABH will Verpflichtungserklärung für Ehegattennachzug?
Beitrag von fons am 27.07.2008 um 10:40:49
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Titel: Re: FZF: ABH will Verpflichtungserklärung für Ehegattennachzug?
Beitrag von Dvergar am 27.08.2008 um 08:21:25
So, meine Frau ist seit gestern jetzt auch endlich da :)

Gestern morgen direkt zur ABH, erstmal Meldebescheinigung erstellt, dann AE austellen lassen wollen... Nix is. Biometrische Lichtbilder sind nötig.  :o Naja, morgen dann neuer Versuch.

Titel: Re: FZF: ABH will Verpflichtungserklärung für Ehegattennachzug?
Beitrag von grues0me am 27.08.2008 um 13:47:18

Dvergar schrieb am 27.08.2008 um 08:21:25:
So, meine Frau ist seit gestern jetzt auch endlich da :)

Gestern morgen direkt zur ABH, erstmal Meldebescheinigung erstellt, dann AE austellen lassen wollen... Nix is. Biometrische Lichtbilder sind nötig.  :o Naja, morgen dann neuer Versuch.


Glückwunsch, ich bin noch am Kämpfen:

- Vor 3 Wochen waren die Unterlagen aus Minsk in meiner ABH
- Ich brauchte 3 Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag, Arbeitsbescheinigung. Alles nach und nach erfragt worden.
- Jetzt plötzlich noch ein persönliches Gespräch morgen, ich weiss nicht warum.

Ich fühle mich hilflos gegenüber dieser (jungen) Dame...und méine Frau ist total Unruhig. Wie lange dauert es denn noch vom OK in der ABH bis sie das Visa in Händen hält???

Titel: Re: FZF: ABH will Verpflichtungserklärung für Ehegattennachzug?
Beitrag von Dvergar am 27.08.2008 um 22:40:04
Nun, Gehaltsnachweise, Mietvertrag etc sind normal, musste ich auch alles vorlegen. Nachdem ich dann allerdings in der ABH war, und alles abgegeben hatte, war nach ca. 1 Woche das ok der ABH da, und meine Frau hatte etwa eine weitere Woche später das Visum.


Wenn Du morgen einen Termin bei der ABH hast, und Deine Frau zeitgleich, dann dürfte das eine übliche Anhörung im Sinne "Scheinehe" sein. Ansonsten (wenn Deine Frau keinen Termin hat) vermutlich einfach nur verschiedene Fragen von Seiten der Behörde.

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