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Beitrag begonnen von agata81 am 20.06.2008 um 17:47:31

Titel: hilfe bitte bitte
Beitrag von agata81 am 20.06.2008 um 17:47:31
hallo
ich war schon paar mal wieder hier und hab toll hilfe bekommen.Ich hätte heute wieder hilfe gebrauchen:(Mein Freund dem ich seit 3 Monaten kenne ist in der Psychatrie.Hat mir sein Auto geliehen und ich ihm das geld.Jetzt auf einmal spinnt er wieder und schreit dass ich ihm sofort das auto bringen soll, ohne grund.Ich will es auch nicht behalten, hat mir selber geliehen.Ich werde es auch zurück bringen aber was ist dann mit meinem Geld?Ich kann es nicht beweisen dass ich ihm geliehen habe.Wollte sein Auto deswegen behalten bis ichmein Geld wieder habe.Nun wenn er Polizei anruft was passiert dann?Will keine probleme und wollte es mit ihm vernünftig regeln.Aber wegen seinem schlechtem zustand ist es leider nicht möglich:(((Er wird bald in die andere klinik verlegt und dann finde ich ihm und mein Geld nie wieder.Es hört sich wie kindergarten an aber leider, wie früher gesagt, geht es nicht in Ruhe zu klären.

Titel: Re: hilfe bitte bitte
Beitrag von fons am 20.06.2008 um 17:54:35
Also 1. bitte aussagekräftigeren Betreff wählen, der ist
absolut nichtssagend. Dass die Poster hier (meist) Hilfe
suchen, ist wohl klar  8-)

Und 2. Hat das absolut nichts mit Ausländerrecht zu tun,
habe es deswegen hierher verschoben.

Titel: Re: hilfe bitte bitte
Beitrag von agata81 am 20.06.2008 um 17:58:02
sorry dass ich net gleich richtig zugeordnet habe:)Ich bin aber jetzt im stress dass bei mir gleich polizei klopfen wird:((

Titel: Re: hilfe bitte bitte
Beitrag von Ulf am 20.06.2008 um 22:00:04

agata81 schrieb am 20.06.2008 um 17:47:31:
Mein Freund dem ich seit 3 Monaten kenne ist in der Psychatrie.Hat mir sein Auto geliehen und ich ihm das geld.Jetzt auf einmal spinnt er wieder und schreit dass ich ihm sofort das auto bringen soll, ohne grund.Ich will es auch nicht behalten, hat mir selber geliehen.Ich werde es auch zurück bringen aber was ist dann mit meinem Geld?Ich kann es nicht beweisen dass ich ihm geliehen habe.Wollte sein Auto deswegen behalten bis ichmein Geld wieder habe.


So hart es klingt: vergiß Dein Geld, wenn er nicht freiwillig zahlt. Das Auto darfst Du trotzdem nicht als Pfand behalten. Wenn das längere Parken kein Problem ist, kannst Du ggf. Fahrzeugschein & -schlüssel für ihn im Krankenhaus abgeben. Ich schätze, daß er im Moment besser nicht selbst fährt.

Gruß, ULF

Titel: Re: hilfe bitte bitte
Beitrag von tapir am 20.06.2008 um 22:13:54

ulf schrieb am 20.06.2008 um 22:00:04:
Das Auto darfst Du trotzdem nicht als Pfand behalten.  

Das sehe ich aber anders, das Auto würde ich auch nur Zug um Zug gegen Zahlung herausgeben - es sei denn, es wurde ausdrücklich was anderes besprochen, §§ 320, 273 BGB, oder der Freund war geschäftsunfähig, dh. wusste nicht mehr, was er tat. Der Polizei würde ich den Sachverhalt so schildern wie hier im Forum, Polizei ist kein Inkassobüro und wird daher keine weiteren Maßnahmen ergreifen. Wurde ein Betreuer für ihn bestellt? Falls ja, wäre das evtl. der Ansprechpartner. Falls nein und falls er auf Grund seiner Erkrankung seine Angelegenheiten nicht selbständig besorgen kann, könnte man das mal anregen.

Titel: Re: hilfe bitte bitte
Beitrag von fons am 20.06.2008 um 22:16:28
Nur am Rande des Geländers, da das absolut nicht meine
Baustelle ist:

Aber ich würde versuchen, deine Version der geschichte
dem bahandelnden Arzt/Betreuer zukommen zu lassen.

Titel: Re: hilfe bitte bitte
Beitrag von trixie am 20.06.2008 um 22:27:00

tapir schrieb am 20.06.2008 um 22:13:54:
Das sehe ich aber anders, das Auto würde ich auch nur Zug um Zug gegen Zahlung herausgeben - es sei denn, es wurde ausdrücklich was anderes besprochen,

Die TS müßte letztendlich beweisen, welche Vereinbarung getroffen worden, bzw. dass ein Rückbehaltungsrecht oder Pfandrecht vereinbart wurde.
Unabhängig davon müßte sie auch beweisen, dass das Geld geliehen und nicht geschenkt wurde. Das dürfte wohl ohne Zeugen oder entsprechende Schriftstücke schwierig werden.

trixie

Titel: Re: hilfe bitte bitte
Beitrag von tapir am 20.06.2008 um 22:38:09
Sie hat ein Zurückbehaltungsrecht aus 273 BGB. Das gilt immer, wenn man nicht ausdrücklich was anderes vereinbart. Ob ein Richter ihr die - ggf. eidesstattlich versichert - vorgetragenen Tatsachen auch ohne Zeugen oder Urkunden glaubt, kann hier im Forum sicher nicht beurteilt werden... es gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung.

Titel: Re: hilfe bitte bitte
Beitrag von Ulf am 20.06.2008 um 23:32:26

tapir schrieb am 20.06.2008 um 22:38:09:
Ob ein Richter ihr die - ggf. eidesstattlich versichert - vorgetragenen Tatsachen auch ohne Zeugen oder Urkunden glaubt, kann hier im Forum sicher nicht beurteilt werden... es gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung.


Unter welchen Voraussetzungen ersetzt im Zivilprozeß die eidesstattliche Parteiäußerung eines der zugelassenen Beweismittel?



Bevor wir jetzt weiter abdriften, rate ich zur Beratungshilfe. Das freundliche Amtsgericht stellt bei entsprechenden Einkommensverhältnissen den Schein aus, damit gehe man zum Anwalt seines (hier: ihres) Vertrauens.

Gruß, ULF

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