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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Grundlage A1 Nachweis bei Ehegatten von deutschen https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1213776541 Beitrag begonnen von streets am 18.06.2008 um 10:09:00 |
Titel: Grundlage A1 Nachweis bei Ehegatten von deutschen Beitrag von streets am 18.06.2008 um 10:09:00
Hallo, ich hab grad mal über AufenthG drüber geguckt und keinen § entdeckt in dem Geregelt ist das auch ausländische Ehegatten von Deutschen einen Sprachnachweis A1 brauchen. Dort steht is ab § 28 immernur von Ausländern in Deutschland die Rede. Kann jemand helfen?
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Titel: Re: Grundlage A1 Nachweis bei Ehegatten von deutschen Beitrag von schweitzer am 18.06.2008 um 10:14:08
Ja, jemand kann!
Lies mal den § 28 (1) AufenthG richtig und vollständig: Zitat:
Und nun lies mal die erwähnten Passagen des § 30 AufenthG dazu. Alles klar!? =schweitzer= |
Titel: Re: Grundlage A1 Nachweis bei Ehegatten von deutschen Beitrag von streets am 18.06.2008 um 10:14:38
argh ich verneige mich
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