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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Sperrkonto bei der Deutschen Bank
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Beitrag begonnen von cmyk am 29.05.2008 um 21:16:45

Titel: Sperrkonto bei der Deutschen Bank
Beitrag von cmyk am 29.05.2008 um 21:16:45
Die Deutsche Bank scheint die einzige Bank zu sein, die für ausländische Studenten ein Sperrkonto einrichten kann/will.

Man bekommt per Email den Kontoeröffnungsantrag, den man zusammen mit einer Passkopie beid er Botschaft beglaubigen muss. Dann übernimmt die Botschaft alles weitere und wenn das Konto eröffnet ist bekommt man die Kontonummer, wo man die 7020 Euro einzahlen kann. Theoretisch sollte es so aublaufen.

Kennt jemand dieses Vorgehen? Ist die beglaubigte Passkopie unumgänglich? Bei der Botschaft in Moskau hat man die nicht gemacht sondern nur die Unterschriften auf den Kontoeröffnungsantrag beglaubigt.

Titel: Re: Sperrkonto bei der Deutschen Bank
Beitrag von trixie am 31.05.2008 um 10:22:02
Die Passkopie müßte vom Innen-/Aussenministerium beglaubigt werden. Die Deutsche Botschaft kann ein ausländisches Dokument nur legalisieren, nicht aber beglaubigen.

trixie

Titel: Re: Sperrkonto bei der Deutschen Bank
Beitrag von tapir am 01.06.2008 um 16:21:40

trixie schrieb am 31.05.2008 um 10:22:02:
Die Deutsche Botschaft kann ein ausländisches Dokument nur legalisieren, nicht aber beglaubigen.  


Na klar, eine Abschriftsbeglaubigung ist möglich, §§ 10 Abs. 1 Nr. 2 KG, 42 BeurkG. Damit wird nicht die Echtheit des Originals, sondern nur die Übereinstimmung der Abschrift mit dem Original beurkundet.

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