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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Wohnberechtigungsschein https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1211997941 Beitrag begonnen von Abrakadabra am 28.05.2008 um 20:05:41 |
Titel: Wohnberechtigungsschein Beitrag von Abrakadabra am 28.05.2008 um 20:05:41
Kurze Frage: Darf eigentlich ein ausländischer Student (nach § 16 (1)) einen Wohnberechtigungsschein beantragen bzw. eine entsprechende Whg. beziehen?
Oder würde das ausländerrechtliche Probleme geben? |
Titel: Re: Wohnberechtigungsschein Beitrag von schweitzer am 29.05.2008 um 11:44:25
Er darf einen WBS beantragen und in der Folge auch eine entsprechende Wohnung beziehen!
Informationen zur Beantragung von WBS durch ausländische Studenten findest Du auf u.a. dieser Webseite für ausländische Studenten der Uni Leipzig oder auch hier (Blaues bitte klicken!) =schweitzer= |
Titel: Re: Wohnberechtigungsschein Beitrag von Abrakadabra am 29.05.2008 um 15:39:37
Danke, schweitzer. Wohnberechtigungsschein geht also.
Aber der Antrag auf "Wohngeld", kann laut der ersten von den beiden Webseiten zum Verlust der AE führen. Wäre auch logisch wegen § 55 (2) Nr. 6 AufenthG. |
Titel: Re: Wohnberechtigungsschein Beitrag von schweitzer am 29.05.2008 um 15:44:27 Abrakadabra schrieb am 29.05.2008 um 15:39:37:
Richtig, zudem ist ja Voraussetzung für den Erhalt des Studentenvisums, dass keine Sozialleistungen beansprucht werden bzw. der LU ohne Sozialleistungen gesichert ist. Und Wohngeld ist letztlich eine Sozialleistung (noch dazu eine, die nicht auf eigenen Beitragsleistungen beruht). =schweitzer= |
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