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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> aktas
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Beitrag begonnen von aktas am 15.05.2008 um 12:24:29

Titel: aktas
Beitrag von aktas am 15.05.2008 um 12:24:29
ich habe heute erfahren das bei mier der fall war wegen zu viele jugend strafe wurde kein aufehntalt gegeben da bei mier jahre lang nur duldung war durch straftaten.da durch wurde mier ja ausreisepiflicht gegeben und durch die ausreisepiflicht bin ich ja auch freiwillig nach türkei.also ıch habe keıne resieverbot nach deutschland.wo die auch gesagt haben für mıch wehre es seher schwer sein wider einzureisen nach deutschland,meine frage ist jetz also es sind ja jugend strafe und die sind vor 10 jahren.obwohl ich keın ausweisung und keın abschıbung hate durch die mıer gegebene ausreisepiflicht habe ich ja auch keın schwirichkeit gemacht und bin frei willig nach türkei.meine ganze  leben da warum wird es mier so schwer gemacht verschtehe ich  nıcht.was ich jetz wissen will was kann ıch jetz da gegen unternehmen wegen betretungserlauben für gericht haben die gesagt wir werden uns melden.nun ich will ja nur mein eltern besuchen warum ist schwer als besuch warum wird mier kein besucherlaubnis erteilt?danke nochmal

Titel: Re: aktas
Beitrag von trixie am 15.05.2008 um 12:48:48

aktas schrieb am 15.05.2008 um 12:24:29:
was ich jetz wissen will was kann ıch jetz da gegen unternehmen wegen betretungserlauben

Du mußt auf alle Fälle einen Antrag bei der Deutschen Botschaft stellen. Welche Unterlagen man von dir dann braucht, wird man dir sicherlich mitteilen.

Solange du keinen Antrag stellst, wird nichts passieren.

Sollte der Antrag abgelehnt werden, dann müßtest du die Ablehnung bei Gericht einreichen, damit erkennbar ist, dass du den Gerichtstermin nicht wahrnehmen kannst.

trixie

Titel: Re: aktas
Beitrag von aktas am 15.05.2008 um 13:07:23
danke trixie für dein schnelle antwort das haben wir gemacht wir haben für betretungserlaubnes benatragt bei abh hat mein schwester gemacht durch volmacht von mier.aber was ich nıcht verschte jetz nıcht wegen gerıcht sondern ich will mein eltern bescuhen warum für bescuherlaubnes so schwer würde für mıch ich lebe alein in türkei meine ganze famile lebt da und ıch selber habe da auch jahre lang gelebt über 20 jahre habe da die schule bescuht ales.ich will ja nur mal da kurz zu bescuh um mein eltern zu bescuhen ich verschtehe nıcht warum die so schwer machen wegen besuch erlaubnes.ich habe da familerebindung und das ist doch meın recht meine famile zu besuchen und sehen.

Titel: Re: aktas
Beitrag von Mick am 15.05.2008 um 13:09:41
Hoi,

sorry, aber wir kauen das nicht alles nochmal
durch. Stelle Deine Anträge und bei Ablehnung
kannst Du dagegen vorgehen.

:closed

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