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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld. https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1208939576 Beitrag begonnen von Hap am 23.04.2008 um 10:32:55 |
Titel: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld. Beitrag von Hap am 23.04.2008 um 10:32:55
Hallo,
ich hoffe, ich bin hier richtig. Ich wurde vor einigen Jahren eingebürgert. Meine Eltern wohnen nicht hier und ich frage mich, ob ich sie jetzt nach Deutschland "holen" könnte? Und habe noch diese Fragen: 1. Wie lange dürften meine Eltern hier bleiben (f. immer oder nur 3 Monate oder was weiß ich)? 2. Nach wie vielen Jahren könnten meine Eltern auch eingebürgert werden? Danke schon im voraus für die Antworten! |
Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld. Beitrag von maki am 23.04.2008 um 10:35:47
Hallo Hap,
Hap schrieb am 23.04.2008 um 10:32:55:
Höchstens als Besucher bei max. 90 Tage pro 180 Tagen. Hap schrieb am 23.04.2008 um 10:32:55:
Besucher können nicht eingebürgert werden. Das du die deutsche Sta. hast nutzt da rein gar nix. |
Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld. Beitrag von fons am 23.04.2008 um 11:27:55
Der Vollständigkeit halber:
In Sonderfällen ist das rein theoretisch nach § 36 AufenthG möglich. Am besten mal hier stöbern/suchen nach "außergewöhnliche Härte". Wurde schon öfter behandelt. |
Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld. Beitrag von Mikael321 am 23.04.2008 um 13:10:50 maki schrieb am 23.04.2008 um 10:35:47:
Hap schrieb am 23.04.2008 um 10:32:55:
Michael |
Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld. Beitrag von maki am 23.04.2008 um 13:32:50 Mikael321 schrieb am 23.04.2008 um 13:10:50:
Das bezog sich auf die Einbürgerung seiner Eltern. Vielleicht könnten wir die Antworten noch so einschränken, dass sie irgendwie etwas mit der Frage zu tun haben ;) |
Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld. Beitrag von Hap am 23.04.2008 um 15:36:22
Danke erst einmal - auch für die Hinweise bei meiner Frage zu bleiben.
Was heißt denn "genügend" Einkommen? Meine Eltern besitzen ein Haus (mit Swimmingpool). Reicht das? Auch würde ich natürlich für sie hier die "Haftung" übernehmen. ::) |
Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld. Beitrag von maki am 23.04.2008 um 15:48:11 Hap schrieb am 23.04.2008 um 15:36:22:
Hört sich gut an, aber definitives kann nur die zuständige Botschaft sagen. |
Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld. Beitrag von trixie am 23.04.2008 um 16:31:05 Hap schrieb am 23.04.2008 um 15:36:22:
Bei dem was Mikael gemeint hat, geht es mehr um dein Einkommen, als um das Einkommen deiner Eltern. Unabhängig davon ist ein Haus (mit oder ohne Schwimmingpool) kein Einkommen. Und ob man dann durch eine Vermietung den Einkommenserfordernissen gerecht werden kann, ist eine ganz andere Frage. trixie |
Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld. Beitrag von Mikael321 am 23.04.2008 um 18:31:29 Hap schrieb am 23.04.2008 um 15:36:22:
Ziehst du jetzt 20 km nach Westen zb. nach Roermond (Holland), und pendelst zur Arbeit, ist deine Chance deine Eltern nach Holland zu holen fast 100 %. Und da die Holländische AE auch in Deutschland gilt, kannst du natürlich auch mit deinen Eltern zb. in Düsseldorf einkaufen, oder in Spanien Urlaub machen. Bekommst du jetzt zb. ein Jahr später eine Stelle, zb. in Berlin, kannst du deine Eltern dann auch mitnehmen, da sie dann Freizügig geworden sind. Also ohne die EU Karte zu ziehen, wird es keine Möglichkeit für dich geben, deine Eltern nach Deutschland zu bekommen. Und um die ziehen zu können, brauchst du halt für alle, eine KV und genügend Einkommen, oder Vermögen. Zitat:
Michael |
Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld. Beitrag von Muleta am 23.04.2008 um 18:39:18 Mikael321 schrieb am 23.04.2008 um 18:31:29:
die Chancen gehen gegen Null, da die Eltern nicht auf Unterhaltszahlungen angewiesen sind und daher ein Freizügigkeitsrecht für Familienangehörige nicht greift, vgl. EuGH "Jia". Muleta |
Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld. Beitrag von trixie am 23.04.2008 um 18:39:28
@ Mikael
Weißt du, wie hoch in den Niederlanden das Einkommen sein muss, damit man sich als Deutscher mit seinem Ehegatten niederlassen kann, um seine Freizügigkeit in Anspruch zu nehmen? trixie |
Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld. Beitrag von Mick am 23.04.2008 um 19:02:56
Hoi,
bleibt bitte bei der Ausgangsfrage, bis TS sagt, ob EU-Ausland überhaupt in Frage kommt. Merci. |
Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld. Beitrag von Mikael321 am 23.04.2008 um 19:04:23 Muleta schrieb am 23.04.2008 um 18:39:18:
trixie schrieb am 23.04.2008 um 18:39:28:
Michael |
Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld. Beitrag von Hap am 24.04.2008 um 11:12:16
Also, habe ich jetzt gut verstanden: wenn ich ins EU-Ausland umziehe, kann ich meine Eltern nachholen (mit Krankenversicherung etc.) Bitte könnt ihr mehr die
gesetzlichen Regelungen erklären? Ich dachte, die einzelen Staaten entscheiden, wer kommt. Und in Niederlande oder was weiss ich wo, ok bin ich Eu-Bürger und freizügig aber meine Eltern immer noch Ausländer. Sorry ich verstehe das nicht. Also bitte Geduld! ;) erklärt es etwas mehr und deutlich. Danke! |
Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld. Beitrag von Sondra am 24.04.2008 um 11:32:20 Hap schrieb am 24.04.2008 um 11:12:16:
Nun - die Niederlassung von freizügigen EU-Bürger und der Zuzug ihrer Familienangehörigen (auch aus Dritt-Staaten) richtet sich nicht nach den nationalen "Einwanderungsbestimmungen", sondern nach dem Freizügigkeitsgesetz (den es in einer ähnlichen Form in allen EU-Ländern gibt). Im § 2 dieses Gesetzes heißt es Zitat:
Im § 3 dieses Gesetzes heißt es Zitat:
und im § 4 Zitat:
Die "Verwandten in aufsteigender Linie" sind die Eltern - und zwar entsprechend § 3 sowohl die Eltern des EU-Bürgers, wie auch die Eltern seines Ehepartners (also Schwiegereltern). Die Voraussetzung ist, dass diese Eltern auf die Hilfe des EU-Bürgers (seines Ehegatten) angewiesen waren / sind und ihnen deswegen Unterhalt (vom EU-Bürger oder sein Ehegatte) gewährt wurde (bereits in ihrer Heimat) und weiterhin gewährt wird (in der neuen Heimat). Besser verstanden? |
Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld. Beitrag von Mikael321 am 24.04.2008 um 12:04:46 Sondra schrieb am 24.04.2008 um 11:32:20:
Überweisungen sind fast nicht möglich, und außerdem recht teuer. Der Staat nimmt dann auch noch 10-30 % EK Steuern, und das Geld wird nur in Landeswährung ausgezahlt . Also schickst du 2000 US, kommen über diesen Weg vielleicht nur 1000 US an. Michael |
Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld. Beitrag von trixie am 24.04.2008 um 12:17:45 Mikael321 schrieb am 24.04.2008 um 12:04:46:
Bei einer Barzahlung dürfte eine unterschrieben Quittung denkbar sein. trixie |
Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld. Beitrag von Mikael321 am 24.04.2008 um 13:05:07 trixie schrieb am 24.04.2008 um 12:17:45:
Michael |
Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld. Beitrag von sigi-n am 24.04.2008 um 13:51:23 Mikael321 schrieb am 23.04.2008 um 19:04:23:
Hallo 2008 = 1486 netto für ein Ehepaar ein niederländer braucht für ein Visum zur Famlienzusammenführung 125% dieses Betrages, daher der EU Tourismus nach Belgien oder D. Bei "economisch nicht aktiven EU Bürgern" (leben in NL, arbeiten in D) wird meist kein Einkommensnachweis verlangt in den grenzregionen, dafür gibts aber auch nichts an sozialeinnahmen gruss sigi-n |
Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld. Beitrag von Hap am 24.04.2008 um 19:03:06
Ja danke, jetzt habe es verstanden. Dieses Forum ist sehr super hier! Meine Komplimente und noch mal Danke für Eure Hilfen.
Hap :) |
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