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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld.
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Beitrag begonnen von Hap am 23.04.2008 um 10:32:55

Titel: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld.
Beitrag von Hap am 23.04.2008 um 10:32:55
Hallo,
ich hoffe, ich bin hier richtig.

Ich wurde vor einigen Jahren eingebürgert. Meine Eltern wohnen nicht hier und ich frage mich, ob ich sie jetzt  nach Deutschland "holen" könnte?

Und habe noch diese Fragen:
1. Wie lange dürften meine Eltern hier bleiben (f. immer oder nur 3 Monate oder was  weiß ich)?
2. Nach wie vielen Jahren könnten meine Eltern auch eingebürgert werden?

Danke schon im voraus für die Antworten!

Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld.
Beitrag von maki am 23.04.2008 um 10:35:47
Hallo Hap,


Hap schrieb am 23.04.2008 um 10:32:55:
1. Wie lange dürften meine Eltern hier bleiben (f. immer oder nur 3 Monate oder wasweiß ich)?  

Höchstens als Besucher bei max. 90 Tage pro 180 Tagen.


Hap schrieb am 23.04.2008 um 10:32:55:
2. Nach wie vielen Jahren könnten meine Eltern auch eingebürgert werden?

Besucher können nicht eingebürgert werden.

Das du die deutsche Sta. hast nutzt da rein gar nix.

Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld.
Beitrag von fons am 23.04.2008 um 11:27:55
Der Vollständigkeit halber:

In Sonderfällen ist das rein theoretisch nach § 36 AufenthG
möglich.

Am besten mal hier stöbern/suchen nach

            "außergewöhnliche Härte".

Wurde schon öfter behandelt.

Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld.
Beitrag von Mikael321 am 23.04.2008 um 13:10:50

maki schrieb am 23.04.2008 um 10:35:47:
Das du die deutsche Sta. hast nutzt da rein gar nix.
Um es mal einzuschränken, nicht in Deutschland. Ziehst du in ein anders EU Land um, nutzt sie ihm schon. (Freizügigkeit) Da könntest du die Eltern nachholen, wenn die Bedingungen der Freizügigkeit erfüllt sind (Genügend Einkommen, und eine KV )


Hap schrieb am 23.04.2008 um 10:32:55:
Hallo,Wie lange dürften meine Eltern hier bleiben (f. immer oder nur 3 Monate oder was  weiß ich)?
Für Eltern eines Deutschen ist es manchmal auch möglich ein sogenanntes Unechtes Jahresvisum zu bekommen, ( Geht bis 5 Jahre) auch Bona Fide Visum genannt. Damit könnten sich dann deine Eltern 90 Tage in 180 Tagen, in Deutschland aufhalten. ( Also 180 Tage im Jahr) Allerdings ist das nicht so einfach zu bekommen, da es auch keinen Rechtsanspruch darauf gibt. Grundbedingung ist zb. eine lange VE (also genügend Geld, bei dir) und sie müssen bereits mind. 3 Schengen Visum gehabt haben.

Michael

Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld.
Beitrag von maki am 23.04.2008 um 13:32:50

Mikael321 schrieb am 23.04.2008 um 13:10:50:
Um es mal einzuschränken, nicht in Deutschland. Ziehst du in ein anders EU Land um, nutzt sie ihm schon.

Das bezog sich auf die Einbürgerung seiner Eltern.

Vielleicht könnten wir die Antworten noch so einschränken, dass sie irgendwie etwas mit der Frage zu tun haben ;)

Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld.
Beitrag von Hap am 23.04.2008 um 15:36:22
Danke erst einmal - auch für die Hinweise bei meiner Frage zu bleiben.
Was heißt denn "genügend" Einkommen? Meine Eltern besitzen ein Haus (mit Swimmingpool). Reicht das? Auch würde ich natürlich für sie hier die "Haftung" übernehmen. ::)

Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld.
Beitrag von maki am 23.04.2008 um 15:48:11

Hap schrieb am 23.04.2008 um 15:36:22:
Meine Eltern besitzen ein Haus (mit Swimmingpool). Reicht das?  

Hört sich gut an, aber definitives kann nur die zuständige Botschaft sagen.

Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld.
Beitrag von trixie am 23.04.2008 um 16:31:05

Hap schrieb am 23.04.2008 um 15:36:22:
Was heißt denn "genügend" Einkommen? Meine Eltern besitzen ein Haus (mit Swimmingpool).

Bei dem was Mikael gemeint hat, geht es mehr um dein Einkommen, als um das Einkommen deiner Eltern. Unabhängig davon ist ein Haus (mit oder ohne Schwimmingpool) kein Einkommen. Und ob man dann durch eine Vermietung den Einkommenserfordernissen gerecht werden kann, ist eine ganz andere Frage.

trixie

Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld.
Beitrag von Mikael321 am 23.04.2008 um 18:31:29

Hap schrieb am 23.04.2008 um 15:36:22:
Was heißt denn "genügend" Einkommen? Meine Eltern besitzen ein Haus (mit Swimmingpool). Reicht das? Auch würde ich natürlich für sie hier die "Haftung" übernehmen. ::)
Wenn du in einem EU Land freizügig werden möchtest, musst du für dich und deine von dir finanzierten "Ausländer", genügend Einkommen, oder Vermögen haben. Das habe ich damit gemeint. Wir nehmen einfach mal ein Beispiel. Zb. du wohnst in Düsseldorf, hast Arbeit deine Frau auch, und ihr verdient zusammen 3000 EU. (Oder du alleine)  Mit der Konstellation ist es fast nicht möglich, deine Eltern nach Deutschland zu holen. (Chance vielleicht 99,9 zu 0,1)

Ziehst du jetzt 20 km nach Westen zb. nach Roermond (Holland), und pendelst zur Arbeit, ist deine Chance deine Eltern nach Holland zu holen fast 100 %. Und da die Holländische AE auch in Deutschland gilt, kannst du natürlich auch mit deinen Eltern zb. in Düsseldorf einkaufen, oder in Spanien Urlaub machen.

Bekommst du jetzt zb. ein Jahr später eine Stelle, zb. in Berlin, kannst du deine Eltern dann auch mitnehmen, da sie dann Freizügig geworden sind.

Also ohne die EU Karte zu ziehen, wird es keine Möglichkeit für dich geben, deine Eltern nach Deutschland zu bekommen.

Und um die ziehen zu können, brauchst du halt für alle, eine KV und genügend Einkommen, oder Vermögen.



Zitat:
author=maki link=1208939576/0#4 date=1208950370]Das bezog sich auf die Einbürgerung seiner Eltern.
Um bei dem Beispiel Holland zu bleiben, dort könnten sich die Eltern nach 5 Jahren einbürgern lassen. Und wenn wir uns mal vom Lokalpatriotismus abwenden, ist eine EU Bürgerschaft so gut, wie jede  andere. (mal von den neu Eulen abgesehen)





Michael



Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld.
Beitrag von Muleta am 23.04.2008 um 18:39:18

Mikael321 schrieb am 23.04.2008 um 18:31:29:
Wir nehmen einfach mal ein Beispiel. Zb. du wohnst in Düsseldorf, hast Arbeit deine Frau auch, und ihr verdient zusammen 3000 EU. (Oder du alleine)  Mit der Konstellation ist es fast nicht möglich, deine Eltern nach Deutschland zu holen. (Chance vielleicht 99,9 zu 0,1)


die Chancen gehen gegen Null, da die Eltern nicht auf Unterhaltszahlungen angewiesen sind und daher ein Freizügigkeitsrecht für Familienangehörige nicht greift, vgl. EuGH "Jia".

Muleta

Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld.
Beitrag von trixie am 23.04.2008 um 18:39:28
@ Mikael

Weißt du, wie hoch in den Niederlanden das Einkommen sein muss, damit man sich als Deutscher mit seinem Ehegatten niederlassen kann, um seine Freizügigkeit in Anspruch zu nehmen?

trixie

Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld.
Beitrag von Mick am 23.04.2008 um 19:02:56
Hoi,

bleibt bitte bei der Ausgangsfrage, bis TS sagt,
ob EU-Ausland überhaupt in Frage kommt. Merci.

Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld.
Beitrag von Mikael321 am 23.04.2008 um 19:04:23

Muleta schrieb am 23.04.2008 um 18:39:18:
die Chancen gehen gegen Null, da die Eltern nicht auf Unterhaltszahlungen angewiesen sind und daher ein Freizügigkeitsrecht für Familienangehörige nicht greift, vgl. EuGH "Jia".
Stimmt daran habe ich gar nicht gedacht, weil das Rentenniveau in den meisten Ländern (zb. GUS, Türkei, Arabische Länder) so gering ist, das die Eltern eigentlich immer unterstützt werden müssen . Außerdem ist bei dem einzigen Fall den ich persönlich kenne (Russische Mutter zieht zur deutschen Tochter), von den Holländern kein Nachweis verlangt worden, das die Eltern unterstützt werden. (Wobei so ein Nachweis ja einfach zu erbringen wäre)


trixie schrieb am 23.04.2008 um 18:39:28:
Weißt du, wie hoch in den Niederlanden das Einkommen sein muss, damit man sich als Deutscher mit seinem Ehegatten niederlassen kann, um seine Freizügigkeit in Anspruch zu nehmen?
Das Durschnitseinkommen . War letztes oder vorletztes Jahr so um die 1200 EU, oder eine Vermögen von ca. 20000 EU . Was da für Ehefrau und Kinder drauf gerechnet wird, muss ich nachfragen. Für Familien Nachzug zum Holländer brauchst du allerdings mehr. :D (Thema Inländerdiskriminierung auch in NL)


Michael

Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld.
Beitrag von Hap am 24.04.2008 um 11:12:16
Also, habe ich jetzt gut verstanden: wenn ich ins EU-Ausland umziehe, kann ich meine Eltern nachholen (mit Krankenversicherung etc.) Bitte könnt ihr mehr die
gesetzlichen Regelungen erklären? Ich dachte, die einzelen Staaten entscheiden, wer kommt. Und in Niederlande oder was weiss ich wo, ok bin ich Eu-Bürger und freizügig aber meine Eltern immer noch Ausländer.   Sorry ich verstehe das nicht. Also bitte Geduld!  ;) erklärt es etwas mehr und deutlich. Danke!

Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld.
Beitrag von Sondra am 24.04.2008 um 11:32:20

Hap schrieb am 24.04.2008 um 11:12:16:
Und in Niederlande oder was weiss ich wo, ok bin ich Eu-Bürger und freizügig aber meine Eltern immer noch Ausländer.

Nun - die Niederlassung von freizügigen EU-Bürger und der Zuzug ihrer Familienangehörigen (auch aus Dritt-Staaten) richtet sich nicht nach den nationalen "Einwanderungsbestimmungen", sondern nach dem Freizügigkeitsgesetz (den es in einer ähnlichen Form in allen EU-Ländern gibt). Im § 2 dieses Gesetzes heißt es



Zitat:
§ 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt
(1) Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und ihre Familienangehörigen haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe dieses Gesetzes.
(2) Gemeinschaftsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind:
6.Familienangehörige
unter den Voraussetzungen der §§ 3 und 4


Im § 3 dieses Gesetzes heißt es


Zitat:
§ 3 Familienangehörige
(1) Familienangehörige der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 genannten Unionsbürger haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen. Für Familienangehörige der in § 2 Abs. 2 Nr. 5 genannten Unionsbürger gilt dies nach Maßgabe des § 4.
(2) Familienangehörige sind
1. der Ehegatte und die Verwandten in absteigender Linie der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 7 genannten Personen oder ihrer Ehegatten, die noch nicht 21 Jahre alt sind,
2. die Verwandten in aufsteigender und in absteigender Linie der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 7 genannten Personen oder ihrer Ehegatten, denen diese Personen oder ihre Ehegatten Unterhalt gewähren.


und im § 4

Zitat:
§ 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte
Nicht erwerbstätige Unionsbürger, ihre Familienangehörigen und ihre Lebenspartner, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen.

Hält sich der Unionsbürger als Student im Bundesgebiet auf, haben dieses Recht nur sein Ehegatte, Lebenspartner und seine Kinder, denen Unterhalt gewährt wird.


Die "Verwandten in aufsteigender Linie" sind die Eltern - und zwar entsprechend § 3 sowohl die Eltern des EU-Bürgers, wie auch die Eltern seines Ehepartners (also Schwiegereltern). Die Voraussetzung ist, dass diese Eltern auf die Hilfe des EU-Bürgers (seines Ehegatten) angewiesen waren / sind und ihnen deswegen Unterhalt (vom EU-Bürger oder sein Ehegatte) gewährt wurde (bereits in ihrer Heimat) und weiterhin gewährt wird (in der neuen Heimat).

Besser verstanden?

Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld.
Beitrag von Mikael321 am 24.04.2008 um 12:04:46

Sondra schrieb am 24.04.2008 um 11:32:20:
sind und ihnen deswegen Unterhalt (vom EU-Bürger oder sein Ehegatte) gewährt wurde (bereits in ihrer Heimat) und weiterhin gewährt wird (in der neuen Heimat).
Da fragt man sich nur, wenn ein Nachweis gefordert wird, wie das Nachzuweisen ist ?  Meine Schwiegermama zb.  kommt ca. 3 mal im Jahr nach Deutschland. Meine Frau gibt ihr dann jedes mal, so um die 2000 US$ mit. In Bar.

Überweisungen sind fast nicht möglich, und außerdem recht teuer. Der Staat nimmt dann auch noch 10-30 % EK Steuern, und das Geld wird nur in Landeswährung ausgezahlt . Also schickst du 2000 US, kommen über diesen Weg vielleicht nur 1000 US an.


Michael


Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld.
Beitrag von trixie am 24.04.2008 um 12:17:45

Mikael321 schrieb am 24.04.2008 um 12:04:46:
Da fragt man sich nur, wenn ein Nachweis gefordert wird, wie das Nachzuweisen ist ?  

Bei einer Barzahlung dürfte eine unterschrieben Quittung denkbar sein.

trixie


Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld.
Beitrag von Mikael321 am 24.04.2008 um 13:05:07

trixie schrieb am 24.04.2008 um 12:17:45:
Bei einer Barzahlung dürfte eine unterschrieben Quittung denkbar sein.
Dann kann man ja auch gleich darauf verzichten.

Michael

Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld.
Beitrag von sigi-n am 24.04.2008 um 13:51:23

Mikael321 schrieb am 23.04.2008 um 19:04:23:
Das Durschnitseinkommen . War letztes oder vorletztes Jahr so um die 1200 EU, oder eine Vermögen von ca. 20000 EU . Was da für Ehefrau und Kinder drauf gerechnet wird, muss ich nachfragen. Für Familien Nachzug zum Holländer brauchst du allerdings mehr. :D (Thema Inländerdiskriminierung auch in NL)

Michael


Hallo
2008 = 1486 netto für ein Ehepaar
ein niederländer braucht für ein Visum zur Famlienzusammenführung 125% dieses Betrages, daher der EU Tourismus nach Belgien oder D.
Bei "economisch nicht aktiven EU Bürgern"  (leben in NL, arbeiten in D) wird meist kein Einkommensnachweis verlangt in den grenzregionen, dafür gibts aber auch nichts an sozialeinnahmen
gruss
sigi-n

Titel: Re: Eltern v. Ex-Ausländer: ihr Aufenthalt und Einbürgerung in Dtschld.
Beitrag von Hap am 24.04.2008 um 19:03:06
Ja danke, jetzt habe es verstanden. Dieses Forum ist sehr super hier! Meine Komplimente und noch mal Danke für Eure Hilfen.

Hap :)

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