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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerungsfeier und Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
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Beitrag begonnen von Auslaender1060 am 24.03.2008 um 18:18:59

Titel: Einbürgerungsfeier und Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Auslaender1060 am 24.03.2008 um 18:18:59
Hallo,

ich habe gehört, dass seit einiger Zeit Einbürgerungsurkunden bei einem Einbürgerungsfeier ausgehändigt werden. Da es aber in einigen Orten, wie vor kurzem berichtet, das Feier nur 2-3 Mal im Jahr stattfindet und das Einbürgerungsverfahren schon an sich selbst sehr lang Dauert, möchte ich fragen, ob es eine Möglichkeit besteht, die Einbürgerungsurkunde früher ausgehändigt zu bekommen und beim Feier später teilzunehmen.

Danke

Titel: Re: Einbürgerungsfeier und Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Odysseus am 24.03.2008 um 20:03:47
so pauschal wird das hier niemand beantworten können, wenn Sie nicht einmal sagen, in welcher Stadt Sie Ihren Antrag gestellt haben.

Das beste wird aber sein, Sie fragen diesbezüglich Ihren Sachbearbeiter in der EBH, der wird am besten wissen, ob es überhaupt in Ihrer Stadt zentrale EB-Feiern gibt und wenn, wann die nächste stattfinden wird.

Titel: Re: Einbürgerungsfeier und Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von wolbe am 24.03.2008 um 20:16:37

Inlaender1060 schrieb am 24.03.2008 um 18:18:59:
Hallo,

ich habe gehört, dass seit einiger Zeit Einbürgerungsurkunden bei einem Einbürgerungsfeier ausgehändigt werden. Da es aber in einigen Orten, wie vor kurzem berichtet, das Feier nur 2-3 Mal im Jahr stattfindet und das Einbürgerungsverfahren schon an sich selbst sehr lang Dauert, möchte ich fragen, ob es eine Möglichkeit besteht, die Einbürgerungsurkunde früher ausgehändigt zu bekommen und beim Feier später teilzunehmen.

Danke

Hallo,

wie Odysseus schon geschreiben hat, kann das so pauschal nicht beantwortet werden. Bei uns ist dies nicht möglich. Es geht nämlich nicht um die Feier, sondern um den würdigen Rahmen für die Einbürgerung. Die Einbürgerung ist nun mal die Aushändigung der Urkunde. Und das ist nach unserer Weisung nur im Rahmen der Feier zulässig.

Gruß Wolfgang

Titel: Re: Einbürgerungsfeier und Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Auslaender1060 am 24.03.2008 um 20:29:27
Und was ist, wenn zwischen der Entscheidung über die Einbürgerung und der Feier ein halbes Jahr liegt? Werden die ganzen Anfragen noch mal gestartet, weil "Die Einbürgerung ist nun mal die Aushändigung der Urkunde" und zu diesem Zeitpunkt alle Voraussetzungen erfüllt werden müssen? Und dann kommen alle Anfragen nicht rechtzeitig zur Feier und man wartet bis zur nächsten?!?

Titel: Re: Einbürgerungsfeier und Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von wolbe am 24.03.2008 um 20:44:27

Inlaender1060 schrieb am 24.03.2008 um 20:29:27:
Und was ist, wenn zwischen der Entscheidung über die Einbürgerung und der Feier ein halbes Jahr liegt? Werden die ganzen Anfragen noch mal gestartet, weil "Die Einbürgerung ist nun mal die Aushändigung der Urkunde" und zu diesem Zeitpunkt alle Voraussetzungen erfüllt werden müssen? Und dann kommen alle Anfragen nicht rechtzeitig zur Feier und man wartet bis zur nächsten?!?

Ja und nein
Ja, die Einbürgernugsvoraussetzungen müssen bei der Aushändigung der Urkunde vorliegen. Daher sind gegebenenfalls auch die Anfragen neu zu machen.

Nein, weil die EBH die Anfragen doch so rechtzeitig einholen wird, dass alle Antworten auch rechtzeitig eingehen. Hier liegen ja Erfahrungswerte vor, wie lange eine solche Antwort benötigt. Da hat es bei uns noch nie Probleme gegeben.

Gruß Wolfgang

Titel: Re: Einbürgerungsfeier und Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Auslaender1060 am 24.03.2008 um 20:58:55
Vielen Dank für die Rückmeldungen, ich habe ja im Grunde nichts gegen eine Feier. Aber ich muss sowieso so lange warten, und dann noch nach der Ausbürgerung vielleicht ein halbes Jahr ohne Staatsangehörigkeit. Ich finde das unzumutbar!  :-[ Sind die Feier und die Verzögerung irgendwo im Gesetz geregelt?

Titel: Re: Einbürgerungsfeier und Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von wolbe am 24.03.2008 um 21:12:16

Inlaender1060 schrieb am 24.03.2008 um 20:58:55:
Sind die Feier und die Verzögerung irgendwo im Gesetz geregelt

VAH Nr. 16.2

Zitat:
Das feierliche Bekenntnis setzt einen würdigen Rahmen voraus. Die weitere Ausgestaltung, z.B. in Form einer Einbürgerungsfeier, bleibt den zuständigen ausführenden Behörden vorbehalten


Und dazu gibt es dann in den jeweiligen Bundesländern entsprechende Ausführungshinweise

Gruß Wolfgang

Titel: Re: Einbürgerungsfeier und Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Auslaender1060 am 24.03.2008 um 21:24:00
Vielen Dank, Wolfgang!

Titel: Re: Einbürgerungsfeier und Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
Beitrag von wolbe am 24.03.2008 um 21:32:09
Bitte, gern geschehen.

Aber bevor du dir vielleicht unnötige Gedanken über eine lange Wartezeit bis zu deiner Einbürgerungsfeier machst, frage doch mal bei deiner EBH nach. Die werden dir sicherlich sagen können, wie es dort wegen der Einbürgerungsfeier geregelt ist. Außerdem kann nur deine zuständige EBH sagen, wie oft eine solche Feier dort in der Regel stattfindet und ob bald die nächste Feier kommt.

Gruß Wolfgang

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