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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Arabische Namenskette
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Beitrag begonnen von Mellie222 am 02.02.2008 um 21:18:31

Titel: Arabische Namenskette
Beitrag von Mellie222 am 02.02.2008 um 21:18:31
Hallo ich habe folgendes Problem.
Mein Mann hat, wie viele Araber( Ägypter) eine ellenlange Nameskette. Nur leider haben die Behörden in Ägypten einen seiner Vornamen zum Nachnamen deklariert.
Somit steht in seiner Geburtsurkunde, als auch in seinem Pass, sein letzter Vorname als Nachname drin. :-/
Jetzt wollen wir ein Familienstammbuch anlegen und ich möchte natürlich gern seinen richtigen Familienamen annehmen.

1.Wie können wir beweisen, dass er einen anderen Familiennamen hat? Reicht da ein Nachweis, dass sein Vater den Namen trägt oder eine eidesstattliche Versicherung?

Denn seine gesamte Familie hat den Namen, nur er halt nicht.
Bisher war es ja auch nicht wichtig, weil man in Ägypten eh nur die ersten zwei Vornamen benutzt und das Durcheinander in den Papieren Niemand störrt.

2.Können wir das Familienbuch nachträglich ändern lassen, wenn er seine Namensänderung dann nachweist?
Wir brauchen das Familienbuch nämlich demnächst für verschiedene Behörden, die unsere ausländische Heiratsurkunde nicht anerkennen.

Danke

Titel: Re: Arabische Namenskette
Beitrag von Ulf am 06.02.2008 um 17:54:32

Mellie222 schrieb am 02.02.2008 um 21:18:31:
Somit steht in seiner Geburtsurkunde, als auch in seinem Pass, sein letzter Vorname als Nachname drin. :-/
Jetzt wollen wir ein Familienstammbuch anlegen und ich möchte natürlich gern seinen richtigen Familienamen annehmen.

1.Wie können wir beweisen, dass er einen anderen Familiennamen hat? Reicht da ein Nachweis, dass sein Vater den Namen trägt oder eine eidesstattliche Versicherung?

Denn seine gesamte Familie hat den Namen, nur er halt nicht.
Bisher war es ja auch nicht wichtig, weil man in Ägypten eh nur die ersten zwei Vornamen benutzt und das Durcheinander in den Papieren Niemand störrt.

2.Können wir das Familienbuch nachträglich ändern lassen, wenn er seine Namensänderung dann nachweist?


Ich fürchte, zuerst müßt Ihr seinen ägyptischen Paß ändern lassen. Ob Ihr vorher schon unter seinem als unzutreffend empfundenen Namen eines anlegen lassen wollt...

Gruß, ULF

Titel: Re: Arabische Namenskette
Beitrag von ronny am 07.02.2008 um 10:34:36
Hallo,

wie sieht denn der Name an einem Beispiel festgemacht aus ?

Name des Vaters :                     ?

Name des Sohnes:                     ?

Sind beide schon auf Vor- und Familiennamen umgestellt worden oder führt evtl. der Vater noch die Namenskette.

Versuch mal die Namen so vollständig (mit fiktiven Namen) wie möglich hier reinzustellen.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Arabische Namenskette
Beitrag von rahaf2004 am 07.02.2008 um 12:45:55
Fast alle Araber haben so eine Namenskette: (besteh aus 4 Namen)

Beispiel:

Im Pass steht unter NAME:

Ahmed Ali Hussein Salem

Das heißt:

Ahmed--> Vorname des Passträgers
Ali---> Name des Vaters des Passträgers
Hussein----> Name des Großvaters des Passträgers
Salem---> Nachnahme (Familienname) des Passträgers.

Normalerweise hier in Europa werden die ersten 3 Namen als Vorname regestriert, und der letzte Name als Nachname!! Bei mir war es auch so, bis ich meine original Geburtsurkunde (mit Übersetzung und Legalisierung von der deutschen Botschaft in Amman) vorgelegt habe, dann hat das Einwohnermeldeamt die 2 Namen (Vater und Großvater) ausgestrichen!



Titel: Re: Arabische Namenskette
Beitrag von Mellie222 am 09.02.2008 um 18:57:47
Hallo danke erstmal für die Antworten.
Sowohl Vater als auch Sohn führen noch die Namensketten.

Beispiel Vater:
Ahmed Mohamed Alladin Yasser Bakir ( Bakir als Beispiel für den Familiennamen)
Sohn:
Youssef Ahmed Mohamed Alladin Yasser....und Bakir wurde eben vergessen...wobei eben Bakir definitiv der Familienname wäre! :-/

Kann man denn auch ohne Familienbuch auskommen?
Akzeptieren die Behörden eine ausländische Eheurkunde, die übersetzt und legalisiert durch die Botschaft in Kairo wurde?
Mir geht es speziell um die Ausländerbehörde und die gesetzliche Krankenversicherung.

Wäre eine nachträgliche Änderung des Namens im Familienbuch möglich, wenn wir den falschen Nachnamen nachweisen würden?

Danke :)


Titel: Re: Arabische Namenskette
Beitrag von yasmin_aus_ffm am 18.02.2008 um 20:49:05
Hallo,
mein Mann (auch Ägypter) und ich haben bzw. hatten das gleiche Problem. In seinem Pass steht der Name Hany Moheb Mostafa Abdou. Der richtige Name wäre allerdings Hany Moheb Mostafa Abd el Ati El Masry. Also El Masry ist der eigentliche Familienname. Der ist aber weder bei ihm noch bei seinen Geschwistern, noch bei seinem Vater eingetragen. Aber bei seinem Onkeln und Tanten väterlicherseits. Bei seinem Vater geht es bis Abd el Ati. Und daraus haben sie einfach Abdou gemacht (bei den Geschwistern meines Mannes auch). In Deutschland haben sie Abdou als unseren Familiennamen genommen. Also wirklich alles falsch. Und Abdou finden wir beide nicht so schön, wir wollten jedoch einen gemeinsamen Familiennamen. Wenn du den richtigen Familiennamen deines Mannes in Deutschland führen möchtest, muss dein Mann das zuerst in Ägypten klären und seinen Pass ändern lassen. Wahrscheinlich sogar mit Hilfe eines Anwalts. Mein Mann hat sich da auch schon beraten lassen. Dann kannst du in Deutschland den Familiennamen auch noch nachträglich ändern lassen. Das Standesamt verlangt eine Bescheinigung vom ägyptischen Konsulat, aber die werden auch den letzten Namen als Familiennamen bescheinigen.
Eine Sache noch... falls ihr in Ägypten geheiratet habt, dann geht die Namensänderung ja über Berlin. Mir hat der Standesbeamte von Berlin am Telefon nachträglich gesagt, wir hätten den Namen meines Mannes auch als Eigenname ausgeben können und dann einen Namen der Kette als Familienname benennen können. Davon wurde mir aber vor der Erklärung in Frankfurt nichts von der Standesbeamtin gesagt. Und wir konnten das dann auch nicht mehr rückgängig machen. :(
Liebe Grüsse Yasmin

[edit]Ich füge dein Folgepost hier ein      Tippi[/edit]


Nochmal wegen dem Familienbuch, also das braucht man in Deutschland nicht mehr. Und wegen der ausländischen Eheurkunde, sofern die legalisiert ist, na klar anerkennen die Behörden die hier. Und wenn du gesetzlich krankenversichert bist, dann wird dein Mann mit dir familienversichert.

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