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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Integrationskurs nach 7 Jahren Aufenthalt?
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Beitrag begonnen von JustMe83 am 31.01.2008 um 20:28:32

Titel: Integrationskurs nach 7 Jahren Aufenthalt?
Beitrag von JustMe83 am 31.01.2008 um 20:28:32
Hallo liebes Forum,

Kann ich nach 7 Jahren rechtmäßigen Aufenthaltes (bei mir bereits der Fall!) noch an einem Integrationskurs teilnehmen? Oder wird es eher schwierig? Ich habe in Deutschland das Gymnasium abgeschlossen und studiere derzeit, nur leider fehlt mir ein 'richtiger' Integationskurs mit Zertifikat, um die Wartezeit auf 7 Jahre verkürzen zu können. Welche Möglichkeiten würden sich mir in solch einem Fall bieten? Käme die Möglichkeit mit dem Goethe Institut auch für mich in Frage?

Vielen Dank im Voraus!

Titel: Re: Integrationskurs nach 7 Jahren Aufenthalt?
Beitrag von Muleta am 31.01.2008 um 21:22:24

JustMe83 schrieb am 31.01.2008 um 20:28:32:
Kann ich nach 7 Jahren rechtmäßigen Aufenthaltes (bei mir bereits der Fall!) noch an einem Integrationskurs teilnehmen? ... Ich habe in Deutschland das Gymnasium abgeschlossen und studiere derzeit, nur leider fehlt mir ein 'richtiger' Integationskurs mit Zertifikat, um die Wartezeit auf 7 Jahre verkürzen zu können.


der vollständige Integrationskurs ist Unsinn, denn er dauert zwischen 1-3 Jahren. Ob wegen Deiner Schulausbildung eine Verkürzung der Frist gem. § 10 Abs. 3 Satz 2 StAG in Frage kommt, wäre mit der EBH zu klären.

Muleta

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