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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Anerkennung russischer Diplome https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1201790722 Beitrag begonnen von df_dave_df am 31.01.2008 um 15:45:22 |
Titel: Anerkennung russischer Diplome Beitrag von df_dave_df am 31.01.2008 um 15:45:22
Hallo!
Mich würde es interessieren ob russische Diplome hier in Deutschland anerkannt werde und was man für die Anerkennung machen muss? Meine Verlobte durchläuft gerade das Beantragungsverfahren für ein Ehe-Visum, dabei stellt sich unter anderem auch die oben genannte Frage nach der Anerkennung. Muss man das Diplom in Russland notariell beglaubigen lassen oder sogar durch eine Apostille legalisieren? Oder reicht es, wenn man es hier nur übersetzt? Schon mal vielen Dank für Eure Antworten! |
Titel: Re: Anerkennung russischer Diplome Beitrag von ronny am 31.01.2008 um 15:49:14 df_dave_df schrieb am 31.01.2008 um 15:45:22:
Hallo, eine gute Adresse für diese Frage ist: www.anabin.de Die Frage Apostille oder nicht muß mit der jeweils anerkennenden Stelle ausgehandelt werden. Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Anerkennung russischer Diplome Beitrag von Someguy am 31.01.2008 um 15:54:16
Hallo Dave,
hat deine verlobte deutschkenntnisse, bzw. ein zertifikat vom goethe institut? oder versucht ihr über eine der ausnahmen (in diesem fall hochschuldiplom) im gesetz das visum zu bekommen? meine verlobte hat es übersetzen und beglaubigen lassen, das hatte der russ. botschaft in moskau ausgereicht. |
Titel: Re: Anerkennung russischer Diplome Beitrag von Austritt am 31.01.2008 um 16:02:55
Es kommt darauf an, welchen Abschluss Deine Verlobte hat. Alle Übersetzungen und BEglaubigungen, die in Russland von den in D. nicht zugelassenen Übersetzer gemacht werden, sind hier für die Mülltonne.
Die Übersetzungen, sowie beglaubigte Kopien vondem russischen Original und der Deutschen offizielen Übersetzung werden dann mit dem Lebenslauf, Foto, Kopie vom Pass+Kopie vom Aufenthaltstitel (alles beglaubigte Kopien!) zum entspredhenden Ministerium geschickt (falls Studium), falls Deine Freundin ein Technikum, Kolleg u.a. absolviert hat, sprich "Mittlere berufliche Ausbildunbg" (so in Russland) genossen hat, ist dafür IHK zuständig. Manche haben gar nichts davon, dass Ihre Abschlusse hier anerkannt werden. Es ist oft eher nachteilhaft. Beispiel: Ingeniere werden sofort anerkannt. Können sie dann aber arbeiten? Selten, vor allem weil die technische SPrache erst in der Praxis gelernt werden soll, oder weil sie ein enges Profil gelernt haben (Militär :-), was hier in ihrem Wohnort keine Arbeitschancen bietet. Gleichtzeitig kann man dann mit dem anerkannten Abschluss nicht noch einmal studieren, bzw. man kann, aber es wird dann ein 2. Studium. Kostet viel Geld!!! Päd. Diplome, Lehramt, Erzieherin werden nicht anerkannt, aber es gibt gute Chancen für die WEiterbildung/Studium. Med. Diplome werden bedingt anerkannt und brauchen hier langen Atem, bis es zur Praxis kommt. Na ja... NAch der Hochzeit hat Deine Frau dann sowieso genug Zeit, bis sie arbeiten darf, soll halt zum Lernen nutzen. Ich habe es erlebt: mit 29 Päöd. Diplom nicht anerkannt, mit 39 arbeite ich in meinem Beruf im öff. Dienst und bin stolz auf meine 2 Päd. Diplome, die nicht anerkannt wurden und einen Deutschen (gleichwertigen ;-), der mir Anerkennung schenkt :-))) Nur Mut!!! GRuß, Austritt |
Titel: Re: Anerkennung russischer Diplome Beitrag von Someguy am 31.01.2008 um 16:15:33 Austritt schrieb am 31.01.2008 um 16:02:55:
das stimmt so nicht ganz. die zentrale ABH in Köln hat die in russland von einem russischen übersetzer angefertigte übersetzung des diploms meiner verlobten angenommen und es an die integrationstelle weitergeleitet - ganz ohne beanstandungen. |
Titel: Re: Anerkennung russischer Diplome Beitrag von df_dave_df am 31.01.2008 um 16:39:15
Hi!
Danke für die schnellen Antworten! Das Visum ist kein Problem, da die Ausländerbehörde schon eine positive Stellungnahme zum Visumantrag abgegeben hat. -Also wenn ich das alles richtig verstanden habe, dann sollte man das Diplom in Deutschland übersetzen, weil russische Übersetzer hier nicht anerkannt werden!? -Die Anfertigung einer Apostille ist empfehlenswert bzw. schadet nicht? - Austritt du hast in deiner Antwort geschrieben, dass eine Anerkennung des Diploms sogar hinderlich sein kann, wenn man hier studieren will? Ist dann überhaupt eine Anerkennung sinnvoll? Meine Verlobte hat ein "Bau-Technikum" als Architektin abgeschlossen und jetzt studiert sie im ersten Kurs Bauingenieurwesen. Was könntest du uns vorschlagen, um Problemen bezüglich Zweitstudium aus dem Weg zu gehen? Nochmals Danke |
Titel: Re: Anerkennung russischer Diplome Beitrag von Austritt am 31.01.2008 um 16:43:27
eine Integrationsstelle... Es ist aber kein Ministerium, dass die Diplome Anerkennt.
Was für eine Integrationsstelle? Es gibt Erstmigrationsdienste, wo die Sozialarbeiter eine s.g. ERstberatung machen und die Sprachkurse oerganisieren, z. B. bei AWO, Caritas, freien Bildungsträgern. Es ist ganz andere GEschichte als Anerkennungsverfahren von einem Diplom. Am besten, Du fragst nach den Unterlagen beim für den Beruf Deiner Verlobten zuständigen Ministerium. Für Päd. ist es Kultus- oder "Wissenschaft-" usw., je nach dem Bundesland. ABH hat ebenso wenig zu tun mit der Anerkennung der Diplome, für sie reicht natürlich von Dir eingereichte Kopie als Information über den Menshen zur WEiterleitung an die ERstmigrationsstelle, welche ja vom Innenminitsterium für jeden Kursteilnehmer bezahlt wird. Aber das ist ja ganz andere GEschichte. GRuß, A. |
Titel: Re: Anerkennung russischer Diplome Beitrag von Someguy am 31.01.2008 um 16:47:35
@austritt: ok, sorry, ich hatte das ganze wohl etwas anders verstanden. ich dachte dem themenersteller ging es in erster linie ums ehevisum. nehme hiermit alles zurück :)
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Titel: Re: Anerkennung russischer Diplome Beitrag von schweitzer am 31.01.2008 um 16:54:36
Nur um zu hohe Erwartungen zu dämpfen:
Die entsprechenden Stellen, in MV das Ministerium für Bildung, Kultur ... , bestätigen in aller Regel lediglich, in welcher Form der im Ausland erworbene akademische Grad in Deutschland geführt werden darf. z.B "Dipl -ing .... (RUS)" Dafür kann man sich kaum was kaufen ... - denn mit "Anerkennung" hat das wenig zu tun. Nicht selten ist es sinnvoller, eine Übersetzung der Zeugnisse, Abschlüsse bei einer hiesigen Hochschule bzw. konkret bei einem potenziellen Arbeitgeber vorzulegen - die sagen dann in der Regel, was das ganze "wert" ist bzw. was sie noch für Kenntnisse, die in und für eine Tätigkeit in Deutschland relevant sind, haben wollen. Ansonsten empfehle ich, sich dierekt mit den entsprechenden Stellen in den Ministerien kurzzuschließen bzw. tatsächlich Hilfe von einer Migrationsberatungsstelle in Anspruch zu nehmen. =schweitzer= |
Titel: Re: Anerkennung russischer Diplome Beitrag von Austritt am 31.01.2008 um 17:08:55
Lieber schweitzer,
wo du REcht hast, hast Du recht. Ich habe über Dich gelesen. Ich hab s gemocht und wieder gelesen. Auch ich arbeite als Sozialarbeiterin (na ja, nach dem ganzen KAMPF ums Leben hier). Obwohl ich 2 herforragende Abschlusse in Russland hab, schreibe ich asuf meiner nicht auf meiner Visitenkarte: Dipl. Erz. (RUS) und Dipl.Päd. (Rus), sondern nur Dipl.Soz.-Päd. (BA). Es kommt so besser an :-) Ich denke, als Migrant soll man sich keine falschen Hoffnungen machen und hier wieder studieren. Meine Meinung dazu: D. verliert eine MEnge Geld, weil es kein Potenzial vom Ausland genutzt wird. Für mein Abi mit 1,3, 1. Abschluss mit 1,0 und den 2. Abschluss mit 1,7 hat D. kein Cent ausgegeben. Hat aber davon auch nicht profitieren wollen. Stattdessen durfte ich die Jahre hier wieder studieren. Mal ehrlich, das Studium war lange nicht so gut wie es in Russland war. Egal... die WElt werden wir nicht verbessern können. Auch nicht als deutsche Sozialarbeiter. GRINS!!! |
Titel: Re: Anerkennung russischer Diplome Beitrag von Mikael321 am 31.01.2008 um 20:01:31 Austritt schrieb am 31.01.2008 um 16:02:55:
Zur Zulassung braust du neben der AE, Diplom im Original, Prüfung im Original, Arbeitsbuch im Original (übersetzt vom vereidigten Übersetzer) B2 Sprachnachweis, Führungszeugnis, Betriebs ärztliche Untersuchung, und eine Bescheinigung des Russischen Gesundheitsministerium das der Arzt ein Zulassung für Russland hat. Da die Russen das aber oft nicht bescheinigen, wird auch darauf verzichtet wenn man ersatzweise eine eidesstattliche Erklärung abgibt, das man die Berufserlaubnis für Russland besitzt. Danach bekommt man die § 10 Berufserlaubnis, mit den Einschränkungen 24 Monate gültig, Arbeiten nur erlaubt unter Aufsicht eines approbierten Arztes . Und schon kann es losgehen mit der Arbeit als Assistenzarzt. Also ich finde das nicht so kompliziert. Innerhalb der 24 Monate, muss noch eine Prüfung abgelegt werden. (Gleichwertigkeitsprüfung) Wird die bestanden, gibt es dann die § 10, ohne Einschränkungen . (Die Prüfung ist heute recht einfach geworden, und wer halbwegs Deutsch kann, besteht die auch) Wenn du Deutscher wirst, oder deinen Facharzt fertig hast, bekommst du auch die Approbation. (zum arbeiten im Krankenhaus als Assi, sowieso nicht nötig) Entgegen anders lautender Infos aus der Gerüchteküche, sind meiner Frau, bis auf 4 Wochen auch alle ausländischen Zeiten zum Facharzt angerechnet worden. Es wurden nur Aussagekräftige Zeugnisse verlang. Die haben wir halt besorgt. Austritt schrieb am 31.01.2008 um 17:08:55:
Austritt schrieb am 31.01.2008 um 17:08:55:
Im Medizinbereich zumindest verlasse ich mich auf die Aussage meiner Frau : 90 % was ich über Medizin weiß, habe ich in Deutschland gelernt. Michael |
Titel: Re: Anerkennung russischer Diplome Beitrag von Ulf am 01.02.2008 um 13:57:57 Someguy schrieb am 31.01.2008 um 15:54:16:
Der deutschen Botschaft, nehme ich an. Gruß, ULF |
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