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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Namensänderung in Deutschland nach peruanischem Recht
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Beitrag begonnen von BruMo am 29.01.2008 um 23:28:14

Titel: Namensänderung in Deutschland nach peruanischem Recht
Beitrag von BruMo am 29.01.2008 um 23:28:14
Hallo!

Ich habe eine Frage bezüglich zur Namensänderung:

Ich bin Deutsche und mein peruanischer Mann und ich haben im Mai 2007 in Dänemark geheiratet. Nach dem dänischen Eherecht habe ich meinen Nachnamen und mein Mann seinen Nachnamen behalten.
Ich möchte nun nach peruanischem Recht den ersten Nachnamen meines Mannes  mit einem "de" an meinen Nachnamen ranhängen.
(Nehmen wir an meine Mann heisst mit Nachnamen  "Espinoza Palacios"
und ich Müller, d.h. nach peruanischem Recht würde daraus "Müller de Espinoza" werden.)
Wir waren vor 2 Wochen im Standesamt und haben das Formular zur Namensänderung nach peruanischem Namensrecht ausgefüllt.
Nun haben wir heute die Absage des Standesamtes Berlin mit der Begründung bekommen, dass nach ihrem Wisssen nach peruanischem Passrecht für eine peruanische Frau die Namensführung "Müller de Espinoza" möglich ist, jedoch  diese Namensführung in peruanischen Personenstandseinträgen keine Berücksichtigung findet.

Nun ist meine Frage ob ich das irgendwie wiederlegen kann. Z.B. mit
http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_161630/Internet/Content/Themen/Auslaender__Fluechtlinge__Asyl__Zuwanderung/Einzelseiten/Namensfuehrung__der__Ehegatten__nach__Id__92029__de.html#doc144620bodyText16
Ausserdem kenne ich einige deutsche Frauen bei denen die Namensänderung nach peruanischem Recht geklappt hat.

Um Hilfe und eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

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