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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Fiktionsbescheinigung dürfen wir heiraten?
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Beitrag begonnen von Sarah1987 am 14.01.2008 um 20:09:47

Titel: Fiktionsbescheinigung dürfen wir heiraten?
Beitrag von Sarah1987 am 14.01.2008 um 20:09:47
Hallo ihr lieben...
ich hab ein echt großes problem... mein freund ist afrikaner 27 studiert hier in deutschland er hatte auch immer das recht zu studieren und auch ein visum .. jetzt ist er aber in der MATHE prüfung 3 mal durchgefallen und bekam von der Ausländerbehörde nur eine FIKTIONSBESCHEINIGUNG für 3 monate .. seid 1 woche wohen mein freund un ich zusammen das interessiert aber niemanden und antworten ob wir heiraten dürfen bekommen wir auchnicht... wir sind jetz über 2 jahre zusammen man würde uns anhängen es wäre eine scheinehe nunja überprüfen können die beamten es von mir aus jeden tag ich liebe diesen mann ... und wenn wir nicht heiraten dürfen.. wie soll ich mit einem halben herzen leben? können wir irgendwas machen?

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung dürfen wir heiraten?
Beitrag von SigSag am 14.01.2008 um 20:29:17
Hallo,

heiraten könnt ihr schon. ihr braucht aber einen Termin in eine Standesamt und einige Unterlagen: Ledigkeitsbescheinungen, Geburtsurkunden, etc. Wenn ihr in DE heiraten wollt, kann es etwas Zeit in anspruch nehmen bis ihr einen Termin bekommt.
Ein Bekannter hatte das gleiche Problem und hat dann mit seiner Fiktionsbescheinigung und den anderen Unterlagen in Dänemark geheiratet.

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung dürfen wir heiraten?
Beitrag von Sarah1987 am 14.01.2008 um 20:33:28
hmm aber dänemark nee dann wäre es ja wirklich eine scheinehe oder so ähnlich das möchte ich nicht möchte schon das es wirklich eine hochzeit ist wie ich sie mit vorstelle mal abgesehn davon das uns die zeit wegläuft und ich unsere wohnung nicht alleine finanzieren kann müssen wir die geplante hochzeit vorziehen ich dachte es gibt jetzt probleme wegen dieser fiktionsbescheinigung ... aber noch ne frage .. seine fiktionsbescheinigung läuft am 6,4,08  ab möglich das er dann abgeschoben wird.. wenn ich jetzt zum standesamt gehe bekommt er dann noch eine verlängerung bis zur hochzeit oder muss er mich solange alleine lassen?

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung dürfen wir heiraten?
Beitrag von SigSag am 14.01.2008 um 20:38:54
Wieso Scheinehe???

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung dürfen wir heiraten?
Beitrag von Sarah1987 am 14.01.2008 um 20:43:00
aber ich hab gehört das man dann strafe zahlen muss wenn man in dänemark heiratet und was ist mit mami ^^ sie muss mit .. oh das ist alles so schwer. wie geht es überhaupt das die ABH sagen kann er muss gehen er unterstützt mich d.h ich wäre gezwungen vom staat zu leben wenn er weg ist .. also 1 sozialfall mehr oder 1 ausländer mehr ich würd mich für den ausländer entscheiden ..^^

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung dürfen wir heiraten?
Beitrag von SigSag am 14.01.2008 um 20:50:29
Auf eine Verlängerung würde ich nicht setzten. Vielleicht bekommt er sie, vielleicht aber auch nicht. Weil der Verdacht einer "Spontanehe" aus angst abgeschoben zu werden für die ABH evtl. nahe liegt.
Aber was meinst du mit Scheinehe, wenn du in Dänemark heiratest????
Es geht nur darum, dass du dort sehr schnell einen Termin im Standesamt bekommst.  
Mein Bekannter hat den Termin innerhalb einer Woche in Sonderburg gehabt -ist an einem Tag hin und am Nächsten wieder zurück. Feiern kannst du ja wo du willst und wann du willst.  

Eine andere Möglichkeit wäre, dass dein Verlobter sich an einer anderen Uni bewirbt, um dort weiterzu studieren. Idealerweise eine FH, denn ein dreimaliges nichtbestehen einer Prüfung schliesst ein Studium in einem Studiengang mit dem Fach Mathematik an einer Uni aus -dies gilt nicht zwangsläufig für Fachhochschulen. Und wenn er darlegen kann, dass sich sein Studium durch den Wechsel der Hochschule nicht wesentlich verlängert, bekommt er auch wiede ein Visum. DANN habt ihr auch Zeit in DE zu heiraten.

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung dürfen wir heiraten?
Beitrag von Sarah1987 am 14.01.2008 um 20:53:52
gibt es fächer wo man mathe nicht brauch? seine vertrauensleherin meinte es wird schwer wir überlegen ja auch in diese richtung nur müssen wir auch andere alternativen in betracht ziehen und ich werde auf keinen fall nach kamrun gehen^^ naja aber danke für deine hilfe .. ich dachte echt er dürfte in deutschland nicht heiraten .

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung dürfen wir heiraten?
Beitrag von SigSag am 14.01.2008 um 20:55:54
Jedenfalls keine technisches Fach...deswegen das gleiche Fach an einer Fachhochschule -wenn er nicht schon auf einer Fachhochschule war.
Aber das gehört dann in ein anderen Forebereich -denke ich.

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung dürfen wir heiraten?
Beitrag von Ulf am 15.01.2008 um 18:25:49

Sarah1987 schrieb am 14.01.2008 um 20:43:00:
aber ich hab gehört das man dann strafe zahlen muss wenn man in dänemark heiratet und was ist mit mami ^^ sie muss mit ....


In Dänemark zu heiraten kostet 500 Kronen. Ist aber keine Strafe, sondern eine Gebühr. Auch hier wird die Heirat in Dänemark nicht bestraft, schon eher zum Anlaß genommen, zu prüfen, ob die Lebensgemeinschaft auch eine ist.

Gruß, ULF

Titel: Re: Fiktionsbescheinigung dürfen wir heiraten?
Beitrag von Toppy am 16.01.2008 um 17:36:01
Hallo Sarah,
nach dreimaligen Nichtbestehen einer Prüfung erfolgt die Exmatrikulation seitens der Hochschule.
Das hat nichts mit Ausländerrecht zu tun, war zu meiner Zeit auch schon so.

Sarah1987 schrieb am 14.01.2008 um 20:53:52:
gibt es fächer wo man mathe nicht brauch?

Ob es ein Fach gibt ohne Mathe ist unwichtig. Ich nehme stark an, dass sein  Aufenthaltstitel an das Studium X an der Hochschule Y geknüpft war. Da das Studium mit der Exmatrikulation beendet ist, entfällt auch der Aufenthaltszweck und somit der Aufenthaltstitel. Eigentlich wäre er dann unverzüglich fällig zur Ausreise. Das er eine Fiktionsbescheinigung erhalten hat ist schon eine nette Geste, für eine ordnungsgemäße Hochzeit in D wird eure Zeit aber wohl nicht reichen.
Wenn es denn jetzt wirklich so schnell und wichtig ist sehe ich nur Dänemark als Lösung. Glaube aber nicht, dass er damit automatisch seinen neuen Titel nach §28 in der Tasche hat. Hierzu kannst du aber einiges im Forum finden.

Gruß

-Toppy-


Titel: Re: Fiktionsbescheinigung dürfen wir heiraten?
Beitrag von Sarah1987 am 16.01.2008 um 20:36:33
hey.. danke für eure hilfe .. ich weiß absolut nicht was ichmachen soll .. ich lasse ihn nicht gehen .. ich würde sterben also werde ich alles machen das wir weiter zusammen bleiben können.. wie gesagt kein mensch kann mit nem halben herzen leben wenn er weg muss werden beide leben kaputt gemacht... ich gehe morgen früh zum standesamt und fragen wann die nächsten termine sind..drückt mir die daumen ;)

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