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Beitrag begonnen von mafeu am 08.01.2008 um 16:34:14

Titel: Visaerleichterungen in den Balkanstaaten - großer Patzer im Abkommenstext?
Beitrag von mafeu am 08.01.2008 um 16:34:14
Hallo!

Erstmal ein frohes neues Jahr euch allen und wie immer habe ich wieder eine Frage zu meiner mazedonischen Schwiegermutter.

Wie viele von euch sicherlich mitgekriegt haben, hat die EU letzes Jahr mit Serbien, Bosnien, Albanien, Moldau und Mazedonien Abkommen zur Visaerleichterung geschlossen, die dieses Jahr in Kraft getreten sind.

Jetzt habe ich mir den Text des Abkommens mit Mazedonien (wer mal reinschauen möchte: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:334:0125:0135:DE:PDF) einmal durchgelesen.

So weit so gut, anscheinend kann meine Schwiegermutter nun (im besten Falle) mit einer formlosen Einladung (keine Verpflichtungserklärung mehr!) ein kostenfreies (35 Euro gespart!) Mehrfachvisum mit einer Gültigkeit von 5 Jahren erhalten. Das ist ein sehr großer Fortschritt im Vergleich zu früher!

Jetzt kommt der Haken: unter Artikel 4 (1) ist geregelt, welchen Personenkreisen ein sloch verinfachtes Visum zu erteilen ist und da findet man unter k)

"enge Verwandte -  Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (auch Sorgeberechtigte), Großeltern und Enkelkinder -, die Staatsangehörige der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien besuchen, welche im Hoheitsgebiet eine Mitgliedsstaats rechtmäßig wohnhaft sind."

Tja, nun hat meine Frau gerade die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt. Da frage ich mich, wie das denn dann nun aussieht, wenn sie nicht mehr eine "Staatsangehörige der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien" ist, "welche im Hoheitsgebiet eine Mitgliedsstaats rechtmäßig wohnhaft" ist. Gilt dann diese Abkommen für meine Schwiegermutter plötzlich nicht mehr?

Vielleicht kann da ja jemand von euch Licht ins Dunkle bringen.

Grüße,
 Mafeu

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