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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Daueraufenthalt-EG und Frankreich
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Beitrag begonnen von uberlin am 08.01.2008 um 13:20:25

Titel: Daueraufenthalt-EG und Frankreich
Beitrag von uberlin am 08.01.2008 um 13:20:25
Guten Tag,

also ich habe eine Daueraufenthalt-EG und moechte jetzt aus
beruflichen Gruenden fuer ein paar Jahre nach Frankreich. Eigentlich kann man (theoretisch) nach entsprechender RL einreisen und danach in Frankreich Antrag auf eine AE stellen, dann schicken die franzoesichen Behoerden
eine Anfrage nach Deutschland usw. Aber so ein Verfahren
scheint in Frankreich noch nicht zu funktionieren, die frz. Botschaft will,
dass ich ein Einreisevisum kriege, und dann wird alles so ablaufen, als haette
ich keine D-EG. Das ist fuer mich allgemein kein Problem (kostet zwar ein bisschen, aber hier nicht so wichtig), die frz. Botschaft ist in 15 Min. von meiner Wohnung.

Eigentlich die Frage (ich habe wahrscheinlich zu lang in Deutschland gewohnt): Wenn die ABH nach meiner Abmeldung in Deutschland keine Anfrage aus Frankreich bekommt, kann ich dadurch irgenwelche Probleme  haben (Erloschen des Aufenthaltstitels in Deutschland)?

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