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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung
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Beitrag begonnen von catlak_Nesli_TR81 am 06.01.2008 um 18:57:42

Titel: Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung
Beitrag von catlak_Nesli_TR81 am 06.01.2008 um 18:57:42
hallo zusammen,

hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!!! Mein Ehemann wurde im August 2004 nach 16 Monaten (von 30 Monaten) haft ausgewiesen!!! habe in der zwischenzeit sein Einreiseverbot auf 4 Jahre befristen lassen, sprich  08.08.2008
Nun sollte ich mich wegen seiner Reststrafe mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt setzen!! Mittlerweile haben wir einen Sohn bekommen (18.05.2007) und unser 2. Kind ist unterwegs, vorraussichtlicher Geburtstermin Ende August 2008. Besteht die Möglichkeit oder wieviel Chancen bestehen auf eine Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung!! Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! Vielen Dank

Titel: Re: Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung
Beitrag von Vinzent2m am 06.01.2008 um 20:00:40
Entscheiden tut darüber nicht die Staatsanwaltschaft, sondern die Strafvollstreckungskammer (das ist ein Gericht). Der Antrag kann aber gut bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden. Ob dies gelingt ist pure Spekulation. Je plausibler ihr darlegen könnt, dass nun keine neuen Straftaten zu erwarten sind, um so höher die Chancen, dass es klappt. Einfach probieren! Wenn es klappt toll für Euch, wenn nicht seid ihr da wo ihr jetzt auch seid und habt nichts verloren. Von daher kann es nur besser aber nicht schlechter werden.

Titel: Re: Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung
Beitrag von catlak_Nesli_TR81 am 06.01.2008 um 20:59:41
vielen dank für deine antwort!!! bloß habe ich vom Regierungspräsidium ein Brief erhalten, dass ich mich mit dem Staatsanwalt in Verbindung setzen muss

Titel: Re: Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung
Beitrag von Vinzent2m am 07.01.2008 um 13:41:00
Das ist ja auch okay so. Nur entscheiden tut über das Erlassen der Reststrafe zur Bewährung die StVK und nicht die StA.  Es macht aber durchaus Sinn den Antrag bei der StA zu stellen.

Titel: Re: Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung
Beitrag von Ulf am 26.01.2008 um 15:27:01

catlak26w_tr81 schrieb am 06.01.2008 um 18:57:42:
Mein Ehemann wurde im August 2004 nach 16 Monaten (von 30 Monaten) haft ausgewiesen!!! habe in der zwischenzeit sein Einreiseverbot auf 4 Jahre befristen lassen, sprich  08.08.2008
Nun sollte ich mich wegen seiner Reststrafe mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt setzen!! Mittlerweile haben wir einen Sohn bekommen (18.05.2007) und unser 2. Kind ist unterwegs, vorraussichtlicher Geburtstermin Ende August 2008.


Wußte die ABH bei der Befristung von den Kindern? Wenn nein, so habt Ihr gute Chancen auf Verkürzung der Sperrfrist durch neuen Antrag.

Gruß, ULF

Titel: Re: Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung
Beitrag von catlak_Nesli_TR81 am 26.01.2008 um 23:49:38
ja, das habe ich bei der Beantragung der Sperrfrist erwähnt!! das ist ja auch nicht das Problem, mir geht es darum, ob wir eventuell Chancen haben, dass seine Reststrafe auf Bewährung ausgesetzt wird!!! Das 2. Kind war echt nicht geplant, und ich mache mir jetzt schon Sorgen, wie ich das mit 2 kleinen Kindern packen soll

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