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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF: wann soll der Antrag auf FZF gestellt werden, wenn...
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Beitrag begonnen von Cube am 13.12.2007 um 17:10:46

Titel: FZF: wann soll der Antrag auf FZF gestellt werden, wenn...
Beitrag von Cube am 13.12.2007 um 17:10:46
Hallo Leute,

ich habe nach und nach alle Bedingungen/Erfüllung für FZF zusammen.
Ich habe nur eine Frage wo ich nicht sicher bin:

Für meinen Sohn, der nachkommt, soll ein Zimmer da sein.
Wir wohnen noch in einer 2-Zi-Wohnung und werden erst umziehen,
wenn wir wissen, wo mein Mann arbeiten wird
(er ist gerade fertig geworden mit dem Studium).
Kann man jetzt schon den Antrag auf FZF stellen bevor das Kinderzimmer da ist?
Vielleicht dauert die Bearbeitung eh lange, dass es sich lohnt, Antrag stellen und nachher umziehen?
Wir erfüllen sonst alles, was gefordert wird.

Danke fürs antworten

Titel: Re: FZF: wann soll der Antrag auf FZF gestellt werden, wenn...
Beitrag von trixie am 15.12.2007 um 00:56:10

Cube schrieb am 13.12.2007 um 17:10:46:
Kann man jetzt schon den Antrag auf FZF stellen bevor das Kinderzimmer da ist?  

Ob das Kinderzimmer nun da ist oder nicht, ist für Antrag zur FZF weniger interessant. Wichtiger wäre der Zeitpunkt des Umzuges zu klären, damit gleich die richtige ABH für die Sachbearbeitung zuständig ist.

trixie

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