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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Ausweisung, befri. Sperre was ist danach????
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Beitrag begonnen von angy75 am 05.12.2007 um 23:12:15

Titel: Ausweisung, befri. Sperre was ist danach????
Beitrag von angy75 am 05.12.2007 um 23:12:15
Hallo,

ich habe da mal eine frage und zwar ein guter Freund von mir wurde vor 2,5 Jahren
ausgewiesen  , hatt ein Sperre von 6 Jahren bekommen  , Antrag wurde schon gestellt auf kürzer,, er wurde nach Kroatien abgeschoben was passiert wen er wieder herkommt nach der frist, was für Chancen hatt er um hier zu bleiben und eine neue Aufenthalt zu bekommen , er ist auch hier geboren (Berlin) sein Rest der Familie lebt auch hier. Er hatt aus seinen Fehlern gelernt und möchte gerne noch mal  von neu anfangen!!
besten dank im vorraus

gruß angy75 :)

Titel: Re: Ausweisung, befri. Sperre was ist danach????
Beitrag von Mick am 05.12.2007 um 23:19:25
Hoi,

wird nicht einfach. "Nur" Familie, wenn es nicht Ehe-
frau und/oder Kinder sind, bringt nichts. § 37 AufenthG
ggf. mal nachlesen.

Titel: Re: Ausweisung, befri. Sperre was ist danach????
Beitrag von angy75 am 06.12.2007 um 00:35:13
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort , leider keine Frau oder KInder hier,
aber was ist mit dem Kroatischen Ausweis ?? mit dem braucht man ja kein Visum für Deutschland !!
gruß angy75 :)

Titel: Re: Ausweisung, befri. Sperre was ist danach????
Beitrag von Mick am 06.12.2007 um 07:12:10

angy75 schrieb am 06.12.2007 um 00:35:13:
was ist mit dem Kroatischen Ausweis ?? mit dem braucht man ja kein Visum für Deutschland !!  


Hi,
klar, damit kann er nach Ablauf der Sperrfrist
für 90 Tage zu Besuch nach D. kommen - nicht
mehr und nicht weniger. Einen beabsichtigten
Daueraufenthalt müsste er ggf. im Visumsver-
fahren klären.

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