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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> aufenthalt rügängig machen
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Beitrag begonnen von princes am 26.11.2007 um 02:26:00

Titel: aufenthalt rügängig machen
Beitrag von princes am 26.11.2007 um 02:26:00
Hallo leute,

habe ein paar fragen...

1. Kann einem der visum bekommen hat um in deutschland zu bleiben das visum aus gründen wieder weg genommen werden.

2.  Wenn ich weis das jemand nur wegen papiere mit einem verheiratet ist, ist das meine gesetzliche pflicht das zu melden oder kann ich da schweigen?

3.  Kann man das viesum 1monat bevor der ablauft den aufenthaltverlängern lassen oder muss ich bis zu dem bestimmten tag warten wie das in dem pass steht??


Währe echt hilfsreich!

danke

Titel: Re: aufenthalt rügängig machen
Beitrag von Mick am 26.11.2007 um 07:22:59
Hi,


princes schrieb am 26.11.2007 um 02:26:00:
1. Kann einem der visum bekommen hat um in deutschland zu bleiben das visum aus gründen wieder weg genommen werden.

ja, das Visum (der Aufenthaltstitel) kann wieder "entzogen"
werden. Für genauere Auskünfte musst Du schon mehr er-
zählen.


princes schrieb am 26.11.2007 um 02:26:00:
2.  Wenn ich weis das jemand nur wegen papiere mit einem verheiratet ist, ist das meine gesetzliche pflicht das zu melden oder kann ich da schweigen?  

Du kannst schweigen.


princes schrieb am 26.11.2007 um 02:26:00:
3.  Kann man das viesum 1monat bevor der ablauft den aufenthaltverlängern lassen oder muss ich bis zu dem bestimmten tag warten wie das in dem pass steht??  

Nein, es sollte nicht bis zum letzten Tag gewartet werden.
Zwei Wochen vorher ist durchaus üblich, manchmal auch
mehr.

Titel: Re: aufenthalt rügängig machen
Beitrag von DonCamillo am 26.11.2007 um 07:25:21
1. Die einmal erteilte AE kann bei Vorliegen von Tatsachen, die die Unrechtmäßigkeit der Erteilung dokumentieren auch wieder zurückgenommmen werden. Die AE erlischt bei einer Ausweisung.

2. Eine direkte Pflicht gibt es nicht. Dennoch sollte man überlegen, ob dies nicht
dazu führt, dass Nachahmer es leicht haben werden ! Es ist Unrecht.

3. Man sollte der Behörde Zeit geben und rechtzeitig die Verlängerung beantragen.


DC

Titel: Re: aufenthalt rügängig machen
Beitrag von princes am 26.11.2007 um 14:29:27
Also, ich kenn da eine die hat ihren landsmann geheiratet und ich glaube nur wegen papieren ein kind hat sie auch mit ihm! aber da ist keine liebe zwischen beiden nicht!
Er will sich von ihr trennen und das sie zurück fliegt in ihre heimat der kleine hat den deutschen pass!
Als ich mit ihr geredet habe und ihr versucht habe ihr zu erklären das er sie nicht mehr will und das sie zurück soll, sagt sie ganz frech ihr ist scheiß egal was er macht interessiert sie nicht von ihr aus soll er ausziehen und mit einer anderen ist ihr alles sch.... egal, sie will nur das er ihr den aufenthalt ihn deutschland verlängert sonst will sie nix von ihm! Sie macht ihm gerade das leben so schwer, sie sagte er hat pech weil der kleine die deutsche staatsbürgerschaft hat kann er garnix dagegen tun!!

Normalerweise braucht sie eine LU bestätigung von ihm und die unterschrift das sie das visum verlängert bekommt°!

Vor paar tagen wollte er mit ihr sprechen, und sie bitten sie solle doch bitte zurück da kamm ganz frech zurück sie hat ihr visum und er solle sie in ruhe lassen sie braucht ihn nicht mehr sie hat was sie wollte!  ich finde das ist sehr ungerecht und das verdient sie nicht!! Sie wollte nur deutsche papiere und das kind hat sie dafür benutz!

Wie konnte das passieren das sie ohne ihn visum bekommt??

Kann man ihr aus diesen gründen den aufenthalt enziehen???

mfg

Titel: Re: aufenthalt rügängig machen
Beitrag von Zkai am 26.11.2007 um 14:47:09
Sie haben ja ein gemeinsames DEUTSCHES Kind, somit ist, da sie offensichtlich mit sorgeberechtigt ist, eine AE zu erteilen. Auch wenn es ihm nicht paßt.

Ausländerrechtlich ist die Sache gelaufen.



Titel: Re: aufenthalt rügängig machen
Beitrag von princes am 26.11.2007 um 14:52:23

princes schrieb am 26.11.2007 um 14:29:27:
2. Eine direkte Pflicht gibt es nicht. Dennoch sollte man überlegen, ob dies nicht
dazu führt, dass Nachahmer es leicht haben werden ! Es ist Unrecht.  



Könnte ich jetzt z.B. zum amt gehen und melden das sie nur wegen papiere mit einem zusammen war?? nehmen die íhr die papiere wieder weg???

Titel: Re: aufenthalt rügängig machen
Beitrag von barbarella am 26.11.2007 um 14:56:55

princes schrieb am 26.11.2007 um 14:52:23:



Könnte ich jetzt z.B. zum amt gehen und melden das sie nur wegen papiere mit einem zusammen war?? nehmen die íhr die papiere wieder weg???



Wenn sie ein gemeinsames Kind haben, kann es ja wohl keine Scheinehe im rechtlichen Sinn gewesen sein.

Titel: Re: aufenthalt rügängig machen
Beitrag von princes am 26.11.2007 um 14:58:16

princes schrieb am 26.11.2007 um 14:52:23:
DEUTSCHES Kind

Das kind hat sie nur benutzt um an die papiere zu kommen sie sie braucht!!! Das hat sie aus ihrem eigenen mund gesagt! Der kleine ist auch kein deutscher er hat nur deutsche papiere!! die hat sie damals nur beantragt weil sie wusste wenn ihm mann ihr keinen visum verlängert hat sie noch das kind! Das war eine absicherung für sie ! Ihr mann wusst von garnix! er war geschockt als ich ihm gesagt habe was sache ist!!

Titel: Re: aufenthalt rügängig machen
Beitrag von princes am 26.11.2007 um 15:00:15

princes schrieb am 26.11.2007 um 14:58:16:
keine Scheinehe  

Von seiner seite nicht! aber von ihrer seite aus! sex hat doch wohl jeder auch wenn man sich nicht liebt! kinder kann man auch ohne liede vom patner auf die welt bringen? oder?? und der kleine ist noch nicht mal 2jahre alt!!
Was tut man nicht alles um in deutschland bleiben zu dürfen!! sogar kinder bringt man auf die welt!!

Titel: Re: aufenthalt rügängig machen
Beitrag von Zkai am 26.11.2007 um 15:24:25

princes schrieb am 26.11.2007 um 15:00:15:

Von seiner seite nicht! aber von ihrer seite aus! sex hat doch wohl jeder auch wenn man sich nicht liebt! kinder kann man auch ohne liede vom patner auf die welt bringen? oder?? und der kleine ist noch nicht mal 2jahre alt!!
Was tut man nicht alles um in deutschland bleiben zu dürfen!! sogar kinder bringt man auf die welt!!


Ja, aber sie haben nunmal jetzt ein gemeinsames Kind, dass nunmal deutsche Papiere hat und damit ist die Sache durch.

Vermutlich sind sie auch schon lange genug zusammen, dass sie ohnehin die 2 Jahre rum haben und sie ein eigenes Aufenthaltsrecht hätte. Das deutsche Kind ist aber noch ausschlaggebender.

Selbst wenn sie ihn beschissen hat... für ihn war es eine Ehe. Eine Scheinehe liegt nur vor, wenn beide das so vereinbaren.

Menschlich gesehen ist das für deinen Bekannten natürlich ein Schock. Ausländerrechtlich gesehen passiert da nicht mehr viel.

Der Rest ist Privatsache.

Titel: Re: aufenthalt rügängig machen
Beitrag von Mick am 26.11.2007 um 15:25:57

Zkai schrieb am 26.11.2007 um 14:47:09:
Ausländerrechtlich ist die Sache gelaufen.  


Hoi,

schönes Schlusswort.

@princes
Ggf. empfehle ich für derartige Diskussionen den
Austausch im binat-Forum.

Hier ist dicht.

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