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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ehegattennachzug und sofort Arbeit?
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Beitrag begonnen von Mostarka am 23.11.2007 um 21:10:00

Titel: Ehegattennachzug und sofort Arbeit?
Beitrag von Mostarka am 23.11.2007 um 21:10:00
Hallo ich hätte mal ne Frage.

Wir haben einen Ehegattennachzug beantragt.

Wenn er dann hoffentlich bald hier ist, darf er dann sofort:

1) arbeiten?

2) Arbeitslosen geld beziehen bis er Arbeit gefunden hat?

Mein Mann würde natürlich sofort arbeiten, viele meiner Freunde haben sich schon für Ihn erkundigt und es sieht echt gut aus.

Aber ich würde geren mal wissen falls es nicht sofort klappt mit der Arbeitsstelle, ob er dan ALG bekommt zur überbrückung?

Ich bin Schülerin und bekomme Bafög.

MIt freundlichen Grüßen

Nelly :)

Titel: Re: Ehegattennachzug und sofort Arbeit?
Beitrag von trixie am 23.11.2007 um 21:20:50
Wenn dein Mann nach seiner Ankunft in Deutschland die AE beantragt hat, hat er auch das Recht einer Erwerbstätigkeit nachzugehen (angestellt oder selbständig).

Wenn er keine Arbeit findet, besteht u. U. die Möglichkeit ALG II zu beziehen. Das hängt natürlich von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. deine Einkommenssituation, Vermögenswerte, Lebensversicherung usw.

trixie

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