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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Geduldet wie lange noch? Nachtrag
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Beitrag begonnen von Nadine29 am 22.11.2007 um 13:41:37

Titel: Geduldet wie lange noch? Nachtrag
Beitrag von Nadine29 am 22.11.2007 um 13:41:37
Hallo zusammen, gestern war jetzt Termin bei Gericht.
Der Mann hat Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erstmal für 1 Jahr bekommen.

LG Nadine    P.S. Hätte nicht gedacht das es doch so einfach ist hierzubleiben obwohl man illegal hier war, (ohne Heiratsvisum) nur mit Duldung geheiratet hat. Sein Militär kann er jetzt auch erstmal verlängern beim türkischen Konsulat.

Titel: Re:  Geduldet wie lange noch? Nachtrag
Beitrag von DonCamillo am 22.11.2007 um 13:51:31

Nadine29 schrieb am 22.11.2007 um 13:41:37:
Der Mann hat Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erstmal für 1 Jahr bekommen.  


Tja , auf hoher See und vor Gericht ...

Glaub mir, das ist gaaaaaaanz sicher nicht die Regel !!!  ;)



Nadine29 schrieb am 22.11.2007 um 13:41:37:
Hätte nicht gedacht das es doch so einfach ist hierzubleiben obwohl man illegal hier war, (ohne Heiratsvisum) nur mit Duldung geheiratet hat.


Das Heiraten ohne Pass ist längst vorbei, also Nachahmer: Das wird nichts !  ;)

DC

Titel: Re:  Geduldet wie lange noch? Nachtrag
Beitrag von Nadine29 am 23.11.2007 um 10:38:28
;) Also Don Camillo, bei uns war es sogar so, unsere Standesbeamtin hat mir vor unserer Hochzeit gesagt ohne Heirats-Visum im Pass gibt es keine Hochzeit.
Wir hatten uns auch vorher ganz gründlich befragt in der Türkei und auch in Deutschland. Deswegen staune ich auch so das es jetzt doch im Nachhinein so einfach gelaufen ist. Hätte der Richter auch sagen können, trotz deutscher Ehefrau und Kind, sie müssen in die Türkei ausreisen und sich dort beim zuständigen Konsulat das Visum holen? Das hätte ja bedeutet das er erstmal direkt zum Miltär hätte gehen müssen..........Gibt es solche Fälle auch? Würde mich mal interessieren

LG Nadine

Titel: Re:  Geduldet wie lange noch? Nachtrag
Beitrag von DonCamillo am 23.11.2007 um 10:47:37

Nadine29 schrieb am 23.11.2007 um 10:38:28:
Gibt es solche Fälle auch?


Die Wehrpflicht in der Türkei ist kein Grund zur Erteilung einer AE ! Dies vorweg.

Rechtlich ist es so, dass bei Ehegattennachzug das Visumverfahren einzuhalten ist und auch zumutbar ist. Ist ein leibliches Kind aus der Ehe hervorgegangen und/oder besteht
ein Sorgerecht für das Kind, wird auf das Kindeswohl abgestellt und es kann auf die Visumpflicht verzichtet werden, da unzumutbar.

Jetzt mal ehrlich: Wozu das Visumverfahren, wenn es denn so einfach wär ? Nach dem Motto: Jetzt bin ich schon mal da, dann bleibe ich auch !


DC

Titel: Re:  Geduldet wie lange noch? Nachtrag
Beitrag von Nadine29 am 23.11.2007 um 12:27:44
Das ist mir schon klar  ;) nur manch anderem nicht..........er hat das Kind im Laufe des Jahres adoptiert dementsprechend haben beide das gemeinsame Sorgerecht. Seine Ehefrau hatte auch ein ärztliches Attest das bescheinigte, das sie die längere Trennung ohne psychische Schäden nicht übersteht und auch das Kind. Es lagen wohl auch Gutachten vor die Bescheinigten das er in der Türkei als Kurde verfolgt wird. Sein Anwalt soll auch sehr gut gewesen sein und hat den Richter mit seinen Argumenten gut überzeugt. Was mich noch interessieren, würde so am Rande kann eigentlich die ABH gegen das Urteil in Revision gehen) Oder müssen die das Urteil so hinnehmen. Die hatten ja nach der sogenannten Legaliserung mit Hilfe seines Anwaltes nur geduldet. Dann war ja die Hochzeit, die ABH hatte dann weiterhin geduldet und jetzt der Richter die Erlaubnis erteilt.
LG Nadine

Titel: Re:  Geduldet wie lange noch? Nachtrag
Beitrag von proll am 23.11.2007 um 14:49:29

Nadine29 schrieb am 23.11.2007 um 12:27:44:
Es lagen wohl auch Gutachten vor die Bescheinigten das er in der Türkei als Kurde verfolgt wird.

Dann hätte er beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Aslrecht erhalten.
Dafür ist nicht die ABH zuständig. Das kann nicht im Gerichtsverfahren entschieden worden sein.


Nadine29 schrieb am 23.11.2007 um 12:27:44:
kann eigentlich die ABH gegen das Urteil in Revision gehen

ja, sie kann die Zulassung der Berufung beantragen


Nadine29 schrieb am 23.11.2007 um 12:27:44:
Oder müssen die das Urteil so hinnehmen

nein


Nadine29 schrieb am 23.11.2007 um 12:27:44:
und jetzt der Richter die Erlaubnis erteilt

Der Richter erteilt keine AE. Das Gericht kann die ABH zur Erteilung verpflichten. Die ABH erteilt dann die AE

proll

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