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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Antwort auf Einreisesperre Befristung
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Beitrag begonnen von khaliunb am 16.11.2007 um 18:55:11

Titel: Antwort auf Einreisesperre Befristung
Beitrag von khaliunb am 16.11.2007 um 18:55:11
Hallo alle zusammen!

Hab hier ne Frage. Wurde aus Deutschland 2002 ausgewiesen und habe einen Antrag fuer Befristung der Einreisesperre zum auslaenderamt geschickt. Und nun habe ich ein Antwort Brief bekommen

Die nachtraegliche Befristung der Abschiebung erfolgte bereits mit Bescheiden der Stadt Fuerth 14.01.03 zum 22.07.03.

Was genau bedeutet das?? und was bedeuten die Daten? und was ist mein naechster schritt. lebe in norwegen und wuerde gerne nacht deutschland um familie zu besuchen. bedeutet das, dass ich einfach nach deutschland reisen kann oder nicht??

vielen dank fuer eure hilfe

Titel: Re: Antwort auf Einreisesperre Befristung
Beitrag von proll am 16.11.2007 um 19:02:32
Bist du ausgewiesen oder abgeschoben oder beides worden ?

Wenn die ABH schreibt, dass du eine Brief von 2003 aus Fürth hast, solltest du mal deine Unterlagen durchschauen. Aber wenn dir nunmehr die ABH schreibt, dass die Wirkung der Abschiebung zum 22.07.2003 befristet wurde und keine weitere Sperre vorliegt (Ausweisung oder weitere Abschiebung) dürftest du ab dem 22.07.2003 nach Deutschland wieder einreisen, wenn du

- einen gültigen Reisepass hast, der schengenfähig ist und
- einen norwegischen Aufenthaltstitel hast, der schengenfähig ist.

Schengenfähig heisst: Reisepass und Aufenthaltstitel stehen in der Liste, die eine Einreise in andere Länder erlaubt.

Dann darfst du dich bis zu drei Monaten ohne separates Visum in Deutschland als Tourist aufhalten.

proll

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