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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Nach der Einbürgerung...
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Beitrag begonnen von Diplom-Ingenieur am 13.11.2007 um 00:53:15

Titel: Nach der Einbürgerung...
Beitrag von Diplom-Ingenieur am 13.11.2007 um 00:53:15
Hallo liebe Freunde,

wie ist es denn eigentlich, wenn man nach der Einbürgerung in die deutsche Staatsbürgerschaft, einige Jahre im Ausland leben möchte. Beispielsweise habe ich vor einigen Wochen meine Einbürgerungsurkunde bekommen, [besten Dank schweitzer & Co. ICH LIEBE EUCH!!!] und ich möchte jetzt nach Japan ausreisen, um einige Zeit in einer Softwarefirma zu arbeiten. Nach dem ich Auslandserfahrung gesammelt habe möchte ich wieder in einer deutschen Firma tätig werden, und nach Deutschland einreisen. Da ich bis dato immer einen türkischen Pass hatte, und es bezüglich der Ein- und Ausreise immer Probleme gab. Z.Beispiel man darf nicht länger als 6 Monate im Ausland bleiben etc. Gibt es für deutsche auch bestimmte Gesetze etc. die zu beachten sind. Sorry, wenn die Frage ein bisschen verworren und blöd klingt (sorry, für die Wortwahl) aber ich bin eben erst seit einigen Wochen deutscher Staatsbürger :)
Muss ich mich zum Beispiel abmelden, wenn ich Ausreise und in BRD meine Wohnung etc. aufgebe?

Würde mich freuen, wenn mir jemand weiter helfen könnte.

Mit besten Grüßen,
Dipl.-Ing.

Titel: Re: Nach der Einbürgerung...
Beitrag von Mick am 13.11.2007 um 07:25:34
Hi,
da die Frage nichts mit deutschem AuslR zu tun
hat, habe ich verschoben.


Diplom-Ingenieur schrieb am 13.11.2007 um 00:53:15:
Gibt es für deutsche auch bestimmte Gesetze

Klar, ausländisches Ausländerrecht z.B.


Diplom-Ingenieur schrieb am 13.11.2007 um 00:53:15:
Muss ich mich zum Beispiel abmelden, wenn ich Ausreise und in BRD meine Wohnung etc. aufgebe?  

Ja. Steht so in den Meldegesetzen der Länder.

Titel: Re: Nach der Einbürgerung...
Beitrag von schweitzer am 13.11.2007 um 08:12:01
Hallo Dipl.-Ing,

Du kannst als deutscher Staatsangehöriger jederzeit und so lange Du willst aus Deutschland ausreisen und hast später jederzeit auch die Möglichkeit der Wiederkehr. Diesbezüglich gibt es keine Einschränkungen.

Mick hatte Dich schon auf die Beachtung der deutschen Meldevorschriften hingewiesen - diese sind sowohl bei längerfristiger Ausreise als auch bei Wiedereinreise (Wohnsitz muss für eine erneute Anmeldung, bei beabsichtigtem wieder dauerndem Aufenthalt in Deutschland dann vorhanden sein - wäre also vor Wiedereinreise zu wieder dauerndem Aufenthalt in Deutschland zu klären).

Im Zweifel hilft Dir ein Infotermin bei Deiner Meldebehörde weiter.

Alles andere, was Du beabsichtigst, richtet sich nach ausländischem (hier japanischem) Recht. Du müsstest die dort für Deutsche geltenden Einreise-, Visa-und Aufenthaltsbestimmungen natürlich beachten, auch die Regelungen hinsichtlich Zugang zum Arbeitsmarkt - IMHO wäre in diesem Sinne eine Kontaktaufnahme mit der japanischen Botschaft in Deutschland der erste sinnvolle Schritt.

=schweitzer=

Titel: Re: Nach der Einbürgerung...
Beitrag von Diplom-Ingenieur am 14.11.2007 um 22:57:54
Vielen Dank schweitzer! Gott segne dich :)

Ich verfolge immer noch ALL deine Beiträge und Ratschläge im Forum...
Wir können echt froh sein, dass du ehrenmatlich in deiner freien Zeit so viel Zeit & Energie investierst... für all deine Postings besten Dank :) ich bin davon überzeugt, wenn du ein Anwalt wärst, so wärest du der BESTE Anwalt für Ausländerrecht...

So, dass musste mal gesagt werden...

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