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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltstittelwechsel nach heirat! https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1194777477 Beitrag begonnen von Multivisionaer am 11.11.2007 um 11:37:57 |
Titel: Aufenthaltstittelwechsel nach heirat! Beitrag von Multivisionaer am 11.11.2007 um 11:37:57
Guten Tag,
es ist mein erster Eintrag in diesem Forum das ich echt als sehr hilfreich finde sowohl für Ausländer als auch für nicht Ausländer. und hoffe dass ich hier gut beraten werde. Also ich habe vor kurzem geheiratet, meine frau und ich kennen uns schon seit 3 Jahren, sie macht noch ihre Ausbildung in NRW und ich studiere in Rheinlandpfalz deswegen können wir erstmal keine gemeinsame Wohnung haben bis sich die Umstände ändern. wir besuchen uns aber ständig. Ich möchte gerne wissen ob diese Situation bei der Ausländerbehörde keine probleme macht? soll ich mich zu einem Aufenthaltstittel melden oder nicht? Danke im voraus, Mit freundlichen Grüßen! |
Titel: Re: Aufenthaltstittelwechsel nach heirat! Beitrag von trixie am 11.11.2007 um 12:06:59 Multivisionaer schrieb am 11.11.2007 um 11:37:57:
Grundsätzlich macht euere Situation keine Probleme. Um aber deine Frage zu klären... Multivisionaer schrieb am 11.11.2007 um 11:37:57:
...wären folgende Antworten wichtig. Welchen Aufenthaltstitel hast du im Moment (die genauen §§)? Ist deine Frau deutsche Staatsbürgerin oder selber Ausländerin? Wenn ja, mit welchem Aufenthaltstitel. trixie |
Titel: Re: Aufenthaltstittelwechsel nach heirat! Beitrag von Multivisionaer am 11.11.2007 um 12:17:19
Danke für die schnelle Antwort, meine Frau ist deutsche und zu meinem Aufenthaltstittel: ich besitze eine Aufenthaltserlaubnis §16 Abs. 1 AufenthG.
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Titel: Re: Aufenthaltstittelwechsel nach heirat! Beitrag von trixie am 11.11.2007 um 12:36:34
Ich gehe davon aus, dass zur Sicherung des LU für dein Studium entweder jemand eine VE abgegeben hat oder ein entsprechendes Guthaben auf einen Sparbuch nachgewiesen werden mußte.
Durch einen Aufenthaltswechsel nach § 28 Abs. 1 Satz 1 AufenthG wäre eine Sicherung des LU nicht mehr notwendig. Allerdings wäre ein gemeinsamer Wohnsitz zweckmäßig, damit die Ehe auch als schützenswert angesehen wird. Wie Haupt- und Nebenwohnsitz bei Verheirateten zu beurteilen sind, wurde hier schon öfters diskutiert. Du findest dazu Anregungen durch die Suchfunktion. trixie |
Titel: Re: Aufenthaltstittelwechsel nach heirat! Beitrag von Multivisionaer am 11.11.2007 um 17:48:04
Ich habe vor mich bei meiner frau erstmal als nebenwohnsitz anzumelden bis sich die situation ändert denken Sie würde das auch so akzeptiert von der Ausländerbehörde?
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Titel: Re: Aufenthaltstittelwechsel nach heirat! Beitrag von ronny am 11.11.2007 um 17:57:13 Multivisionaer schrieb am 11.11.2007 um 17:48:04:
Hallo, dann wird es vermutlich bei der AE nach § 16 AufenthG bleiben ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Aufenthaltstittelwechsel nach heirat! Beitrag von trixie am 11.11.2007 um 18:00:19
§ 12 MRRG sagt folgendes aus:
Zitat:
Es obligt nun eurer Entscheidung, in welcher Wohnung die "vorwiegend benutzte Wohnung der Familie" ihr wählt. trixie |
Titel: Re: Aufenthaltstittelwechsel nach heirat! Beitrag von Multivisionaer am 11.11.2007 um 18:07:12
Das Problem ist dass wir uns nur an den Wochenenden sehen können also die meiste Zeit getrennt verbringen kann man sich trotzdem in einem Ort als Hauptwohnsitz melden auch wenn ma da nur gelegentlich ist???
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Titel: Re: Aufenthaltstittelwechsel nach heirat! Beitrag von trixie am 11.11.2007 um 18:30:12 Multivisionaer schrieb am 11.11.2007 um 18:07:12:
Es heißt: ..."vorwiegend benutzte Wohnung der Familie"... Und eine Familie besteht aus mindestens zwei Personen, also könnte man auch sagen, der Ort (Wohnung) an dem du und deine Frau euch zusammen vorwiegend aufhaltet. trixie |
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