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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Scheidung Studentenstatus 3maligen Wechsel https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1194565918 Beitrag begonnen von Simple1 am 09.11.2007 um 00:51:58 |
Titel: Scheidung Studentenstatus 3maligen Wechsel Beitrag von Simple1 am 09.11.2007 um 00:51:58
Vielleicht koennte mir jemand an der Stelle helfen, da ich am Ende meiner Latein bin.
Meine derzeitige Situation: Seit Juli 2002 in DE, seit September 2003 Studentenstatus, Januar 2005 Heirat mit einem Deutschen Staatsbürger Studentenstatus im April 2005 gegen AE zwecks Heirat ausgetauscht Momentan wollen wir uns scheiden lassen, Trennungsjahr ist im Juni 2007 angefangen, mein Mann, der momentan auch im europaeischen Ausland arbeitet, moechte schnellstens geschieden werden, daher will er bei dem Rechtsanwalt Februar 07 als Trennungsanfang angeben Welche Moeglichkeiten habe ich momentan bez AE-verlaengerung? Ich beende mein Studium im Sommer 2008, schreibe momentan Magisterarbeit und arbeite parallel asl Werkstudentun (etwas ueber 900 Netto) akt. AE wurde bis Februar 2010 ausgestellt (ich sollte aber die Scheidung bei der ABH melden, so wie ich es verstehe??? ) was mich auch verwirrt hat, dass ich im 2006 versucht habe meine AE wieder zum Stundenten AE zu wechseln, da mein Mann lange Zeit im Ausland gearbeitet hat , mir wurde aber gesagt, das koennte ich nicht machen, da Statuswechsel nur 3 Mal erfolgen kann- stimmt die Aussage? ich moechte einfach unbehindert zu Ende studieren und danach arbeiten.. wann koennte ich eingenstaendiges AE, eventuell in welchem Jahr DE-AG (NE mit der Option in Europa zu arbeiten) beantragen? danke im voraus |
Titel: Re: Scheidung Studentenstatus 3maligen Wechsel Beitrag von trixie am 14.11.2007 um 20:26:31 Simple1 schrieb am 09.11.2007 um 00:51:58:
Das Trennungsjahr beginnt zu dem Zeitpunkt, wo sich einer der beiden Ehegatten von dem anderen trennen möchte. Eine Trennung kann auch dann erfolgen, wenn beide noch in der gemeinsamen Wohnung leben; allerdings dann getrennt von Tisch und Bett. Zitat:
Wenn die ABH über die Trennung in Kenntnis gesetzt wurde, dann wird sie dir eine AE nach § 31 geben. Zitat:
Ein Wechsel des AE auf § 16 AufenthG würde keine Vorteile, sondern eher Nachteile bringen. Du bist nicht verpflichtet der ABH die Trennung mitzuteilen. Normalerweise hätte dein Mann - wenn es sein Wunsch war sich von dir zu trennen - dem Einwohnermeldeamt die Trennung mitteilen müssen. Wenn das nicht geschehen ist, dürfte es erhebliche Beweisprobleme haben, den Trennungszeitpunkt zu benennen. Solange er die Trennung der Meldebehörde nicht angezeigt hat, genießt er noch die vollen Steuervorteile eines Verheiraten. Sobald der Meldebehörde die Trennung bekannt ist, wird sie dies der ABH mitteilen. trixie |
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