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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Verpflichtungserklärung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1194461202 Beitrag begonnen von Moonjoe am 07.11.2007 um 19:46:42 |
Titel: Verpflichtungserklärung Beitrag von Moonjoe am 07.11.2007 um 19:46:42
Nach erfolgreichen Ticket buchen habe ich heute versucht die Verpflichtungserklärung zu machen. Der Besuch ist gebucht auf 10.5.2008
Die nette Bearbeiterin auf dem Ausländeramt machte michdarauf aufmerksam, da eine Verpflichtungserklärung nur für 6 Monate gültig ist. Somit bin ich viel zu früh und soll den Antrag entsprechend später stellen. Eigentlich hielt ich es für eine gute Idee, frühzeitig das Visum zu beantragen. Das kann ich mir ja nun wohl erstmal abschminken. Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit, ein Touristenvisum zu beantragen? Danke in Voraus |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung Beitrag von Lisa1908 am 07.11.2007 um 20:11:09 Moonjoe schrieb am 07.11.2007 um 19:46:42:
Hey, Welches Ticket? Flugticket? Hast du das jetzt schon gekauft, bevor ihr das Visum beantragt? Was, wenn das Visum abgelehnt wird? LG; |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung Beitrag von Moonjoe am 07.11.2007 um 20:18:41
Sicher das Flugticket. Wenn das Visum abgelehnt wird, muss ich es wohl wieder stonieren. Natürlich mit einigen Verlust dabei, wäre dann aber eher mein kleinstes Problem.
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Titel: Re: Verpflichtungserklärung Beitrag von Lisa1908 am 07.11.2007 um 20:24:21
Naja, eigentlich sind ja Flugticket und Krankenversicherung erst nach positivem Visumsentscheid zu kaufen. Aber wenn dir die Kosten für´s Stornieren nix ausmachen!
Eine andere Art ein Besuchsvisum zu beantragen gibt es nicht. Aus welchem Land ist denn dein Partner? Da der Besuch für Mai geplant ist, könnt ihr das Visum ja immer noch im Februar beantragen, da wäre die Verpflichtungserklärung ja noch gültig und habt noch genügend Spielraum! LG; |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung Beitrag von Ernas am 07.11.2007 um 21:43:45
den Visumantrag fruehestens 3 Monate vor Abreise stellen
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Titel: Re: Verpflichtungserklärung Beitrag von Moonjoe am 07.11.2007 um 21:52:29 Lisa1908 schrieb am 07.11.2007 um 20:24:21:
Warum? Zitat:
Geschenkt krieg ich auch nix. Aber es ist mir sehr wichtig, das die Einladung klappt. Zitat:
Kenia Zitat:
Dem ist richtig. Allerdings ist das noch eine Ecke hin und damit auch endlos viele Schlaflose Nächte voller Angst verbunden. Bei den Auflagen (Orginale per Post schicken) und der Beamtenwillkür sehe ich allerdings gar keinen Spielraum. Wenn alles so statisch vorgeschrieben und vorgeplant sein muss, müsste es doch einen Weg geben, das Ganze weiter in der Zukunft vorzuplanen. Zitat:
Danke |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung Beitrag von Moonjoe am 07.11.2007 um 21:52:54 schrieb am 07.11.2007 um 21:43:45:
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Titel: Re: Verpflichtungserklärung Beitrag von DonCamillo am 08.11.2007 um 07:39:25 Moonjoe schrieb am 07.11.2007 um 21:52:29:
Nochmal: Die Beamten handeln nicht willlkürlich, nur weil möglicherweise nicht erreicht wird, was gewünscht ist ! >:( DC |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung Beitrag von Mikael321 am 08.11.2007 um 10:27:34 Lisa1908 schrieb am 07.11.2007 um 20:24:21:
schrieb am 08.11.2007 um 07:39:25:
Michael |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung Beitrag von Lisa1908 am 08.11.2007 um 14:38:05 Mikael321 schrieb am 08.11.2007 um 10:27:34:
Hey Michael, mein Mann (damals Freund) hat 3x das Besuchsvisum beantragt. Erst nach positiver Mitteilung von dem Sachbearbeiter der deutschen Botschaft mussten wir das Flugticket und die KV kaufen und bei Visumsabholung vorlegen. Ich dachte, das wäre immer so. Jedenfalls kenne ich das so nur aus meinem Bekanntenkreis. LG; |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung Beitrag von Ernas am 08.11.2007 um 15:28:57 Moonjoe schrieb am 07.11.2007 um 21:52:54:
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Titel: Re: Verpflichtungserklärung Beitrag von Ernas am 08.11.2007 um 15:35:29 Moonjoe schrieb am 07.11.2007 um 21:52:29:
warum bist du eigendlich in dieses von Beamten aufgebaute, unterhaltene und unterstuetzte Forum gekommen, wo wir doch alle so willkuerlich sind? Ich kann diesen Dummlull einfach nicht mehr hoeren. Warum gehst du nicht einfach zu einer Wahrsagerin und laest dir aus der Nase lesen? Unverschaemtheit, dass man sich diesen Bloedsinn nun auch noch in seiner Freizeit antun muss. |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung Beitrag von Moonjoe am 08.11.2007 um 19:48:57
Willkür
Willkürlich ist eine Handlung, der keine intersubjektive Regel und keine subjektiv und intersubjektiv verbindlichen, über eine konkrete Situation hinausreichenden Normen zugrundeliegen. Willkürlichen Handlungen liegen daher weder äußeren Ursachen noch die begründete Wahl zwischen alternativen Möglichkeiten zugrunde. Eine unbegründete Wahl, die lediglich Ausdruck des rational unbegründeten Handelns des Subjekts ist, ist damit eine spezielle Form der Willkür. (Quelle: http://www.phillex.de/willkuer.htm) "Ablehnung Nach § 66 Abs. 2 AuslG bedarf die Ablehnung eines Visums keiner Begründung." Auf welcher Grundlage wird ein Visum abgelehnt? Es bedarf keiner Begründung. Meinem Verständniss nach, wird also ein Visum abgelehnt ohne das es eine Grundlage dafür gibt. Was meiner Definition willkürlich durch Beamten entschieden wird. Stehe ich alleine mit meiner Meinung und meinen Bedenken alleine da? Google liefert mir zu den Begriffen "Willkür" und "Visum" 49.900 Einträge. Ganz so schlimm ist es allerdings nicht. Wenn man genug Zeit investiert hat und lange sucht, so findet man viele Informationen. Eine Krankenversicherung ist allerdings das Einzigste, was in meinen Augen einen Sinn ergibt. Dann gibt es noch die "Rückkehrwilligkeit". Wozu? Wenn ich in Urlaub fliege, ist mein Wille zur Rückreise gleich null. Reise ich trotzdem zurück? Jedes mal! Wer wird schon gegen Regeln verstossen wollen. Ich käme nicht mal auf den Gedanken, gegen ein Visum zu verstossen. Würde ich Jemanden einladen, wenn ich Bedenken hätte, das der Eingeladene gegen bestehende Auflagen verstossen könnte und ich Ärger bekomme? Woran macht man das überhaupt fest? Festen Job, viel Familie und Bindung zum Heimatland? Hat man keinen Job, wird automatisch unterstellt, er wolle gegen Auflagen verstossen. Verpflichtungserklärung. Woran macht man das fest? Würde ich Jemanden einladen, wenn ich nicht sicher wäre, das ich meinen Gast verpflegen könnte? Und wieso ist das nur 6 Monate gültig. Ich hab meinen Job nun über 20 Jahre, ist das in einen halben Jahr anders? Ich hab mich verliebt und mag Zeit mit meiner Freundin verbringen. Ich mag etwas in die Zukunft vorplanen und das ist nicht möglich. schrieb am 08.11.2007 um 07:39:25:
Es liegt in meiner Natur, das ich mich gerne auf kommendes Vorbereiten mag. Aber ich darf es nicht. schrieb am 08.11.2007 um 15:28:57:
Ich bin ein Mensch, also auch wankelmütig in meinen Entscheidungen? Das sehe ich nicht so und kann mir auch Niemand nachsagen. schrieb am 08.11.2007 um 15:35:29:
Du hast Recht! Das hatte ich wirklich nicht gelesen. Zitat:
Sonst hätte ich vorhersehen können, das ich solche Hilfestellung aufgezeigt bekomme. Das und nichts anderes hätte ich dann erwartet. Ich mag Pläne für meine Zukunft machen. Soll ich aber nicht, da ich Wankelmüdig in meinen Entscheidungen bin. Ich mag meine Freundin einladen. Wir wollen uns gemeinsam ein Bild machen, wie wir harmonieren. Und dadurch eine Grundlage für eine Entscheidung zu haben, ob wir später zusammen eine Familie gründen können. Ganz bestimmt wird niemand von uns auf den Gedanken kommen gegen irgendwelche Auflagen zu verstossen oder Gesetze zu brechen. Doch müssen wir befürchten, das wir dies untersagt bekommen. Aus welchen Grund? Meiner Meinung nach eben auf Grund einer willkürlichen Entscheidung. Es wird also irgend ein Beamter willkürlich über meine Zukunft entscheiden. Das dürfte meinen emotionelen Ausbruch hier wohl erklären und ich möchte mich auch Gleichzeitig dafür entschuldigen, falls sich Jemand persönlich angegriffen fühlt. |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung Beitrag von ronny am 08.11.2007 um 19:53:05
Ich sehe mal wieder unnütze Diskussion ums geltende Recht , da wir auch schon (wieder mal) weit von der Sachebene weg sind:
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